MA Stadt- und Regionalentwicklung

Städte sind in besonderer Weise mit dem sozioökonomischen Wandel und den daraus resultierenden veränderten Chancen und Schwierigkeiten moderner Gesellschaften befasst. Vor dem Hintergrund der Globalisierung und Europäisierung dienen Städte und Regionen den sozialen Akteuren in vielfältiger Weise als zentraler Bezugspunkt ihrer Entscheidungen und Handlungen. Städtische Strukturen eröffnen auf engem Raum vielfältige Möglichkeiten zur Kommunikation und Interaktion. Sie bilden dadurch einen Kristallisationspunkt für Innovationen, von denen positive Effekte für Wachstum und Beschäftigung auf regionaler Ebene ausgehen können. Auch wirkt sich der demographische Wandel auf die Stadtgesellschaften aus, zum Beispiel in Form veränderter Wanderungsdynamiken. Migrationen richten sich weiterhin vornehmlich auf Städte und dort sind neue, zunehmend transnational organisierte Formen der Migration und Integration verankert.

Mit diesen neuen Entwicklungen gehen Veränderungen der innerstädtischen Strukturen einher. Bevorzugten Stadtquartieren stehen Gebiete gegenüber, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner mit eingeschränkten Möglichkeiten der Lebensführung konfrontiert sind. Es stellt sich die Frage, wie das dichte Zusammenleben unterschiedlicher und einander zumeist unbekannter Personen gelingen und wie langfristig soziale Kohäsion bzw. eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung erreicht werden kann.

Das Studium vermittelt vertiefte Kenntnisse zu den Theorien der Stadt- und Regionalentwicklung, zu gegenstandbezogenen Methoden empirischer Forschung und zu den unterschiedlichen Anforderungen, denen sich die Stadt- und Regionalplanung heute gegenüber sieht. Die Absolventinnen und Absolventen sollen in die Lage versetzt werden, aktuelle Probleme der Stadt- und Regionalentwicklung zu erkennen, diese einzuschätzen und wissenschaftlich adäquat zu bearbeiten. Sie machen sich damit vertraut, die jeweiligen Herausforderungen theoretisch zu reflektieren und kennen die verschiedenen Forschungsansätze und -methoden. Sie befassen sich mit den Entwicklungsmöglichkeiten städtischer und/oder regionaler Strukturen und lernen, diese schriftlich und verbal in verschiedenen beruflich relevanten Konstellationen zu präsentieren. Sie werden in die Lage versetzt, auf Basis der im Studium erworbenen Kenntnisse selbständig Entwicklungsalternativen zu formulieren und dieses Wissen und die Fähigkeiten dann im späteren Beruf oder in weiterführenden wissenschaftlichen Arbeiten einzubringen – zum Beispiel in Form einer Promotion. Um den Studierenden solche Kompetenzen zu vermitteln, wird neben inhaltlichen Schwerpunkten auch besonderer Wert auf fundierte Methodenkenntnisse gelegt.

 

    Im unserem interdisziplinäre Masterstudiengang der Fächer Geographie und Soziologie werden Ihnen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beider Disziplinen Theorie-, Forschungs- und Methodenkompetenzen in allen Bereichen der Stadt- und Regionalentwicklung vermittelt. In den Wahlpflichtmodulen verankert, ist die Hinführung zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten in den von Ihnen gewählten Schwerpunkten.

     

    Für einen detaillierten Einblick in diese Inhalte und Kompetenzen werfen Sie bitte einen Blick in die Modulbeschreibungen des Studiengangs:

    Der Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung bietet im Rahmen von fachlichen und außerfachlichen Wahlpflichtangeboten (General Studies) Möglichkeiten zur individuellen Profilbildungen und Berufsorientierung.

     

    Zum Beispiel kann optional ein Praktikum im Bereich General Studies eingebracht werden. Bitte lassen Sie sich das Praktikum und das Verfassen eines adäquaten Berichts von einem Mitglied des Lehrkörpers auf einem General Studies-Schein bestätigen.
    Sie möchten während Ihres Masterstudiums ins Ausland gehen oder Teile Ihres Studiums im Ausland absolvieren? Lesen Sie unsere Hinweise zu den Möglichkeiten der Integration eines Auslandsaufenthalts in den Studienverlauf.

    Im 4. Mastersemester verfassen die Studierenden eine Masterarbeit. Diese muss im Anschluss in einem 40-minütigen und universitätsöffentlichen Masterkolloquium präsentiert und diskutiert werden. Nutzen Sie für die Anmeldung der Thesis und des Kolloquiums bitte die Formulare des Zentralen Prüfungsamts.

     

    Mögliche Prüferinnen und Prüfer bzw. Gutachterinnen und Gutachter der Masterarbeit

    Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter soll Professorin oder Professor [Lektorinnen und Lektoren werden derzeit akzeptiert], der/die 2. Gutachter/in kann auch wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in sein. Beide sollten Angehörige der Universität Bremen sein.

    Externe Gutachterinnen oder externe Gutachter müssen mindestens eine akademische Stufe über dem Prüfling stehen (für die Bachelorthesis also ein Diplom, Master, Magister oder 1. Staatsexamen haben) und müssen auf Antrag vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.

    Die Gutachterinnen und Gutachter von Masterarbeiten müssen promoviert sein.

    Der Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung ist ein gemeinsames Angebot der Fächer Geographie und Soziologie. Das Institut für Geographie wurde vom Fachbereich Sozialwissenschaften mit der Betreuung des Studiengangs beauftragt. Daher sind die Gremien des Instituts für Geographie auch für die Studierenden des Master Stadt- und Regionalentwicklung zuständig.

    Institutsrat

    Der Institutsrat (IR) ist das zentrale beratende Organ des Institutes. Nach außen wird es durch die Institutssprecherin bzw. den Institutssprecher vertreten. Dem IR gehören neben dem Geschäftsführer alle Professorinnen und Professoren sowie je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine Studierende bzw. ein Studierender an.

     

    StugA

    Der Studiengangs-Ausschuss (StugA) Geographie vertritt als Studentische Interessenvertretung des Instituts für Geographie auch alle Studierenden des Masterstudiengangs Stadt- und Regionalentwicklung. Wir freuen uns, wenn Sie sich dort engagieren und Ihre Interessen vertreten.

     

    Studienkommission

    Die Studienkommission (SK) plant das mittelfristige Lehrangebot und berät den Fachbereichsrat in Angelegenheiten der Prüfungs- und Studienordnung. Sie wirkt bei der Weiterentwicklung des Curriculums mit und leitet ihre Empfehlungen an den Institutsrat und den Studiendekan weiter. Sie ist auch Ansprechpartnerin für Wünsche und Probleme der Studierenden in Bezug auf die Durchführung der Lehre. Der SK gehören gewählte Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen wissenschaftlichen Statusgruppen und drei Studierende an. Die Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter der Studienkommission erfolgt im Fachbereichsrat und finden jedes Jahr nach den Gremienwahlen im Sommersemester statt. Über Ihre Beteiligung würden wir uns freuen.

    Masterprüfungsausschuss

    Der Prüfungsausschuss (MPA) ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen zuständig und achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Über Widersprüche im Zusammenhang mit Prüfungsverfahren wird ebenfalls im Prüfungsausschuss entschieden. Dem Ausschuss gehören drei Professorinnen und Professoren, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und eine Studierende oder ein Studierender an. Die studentische Vertretung wird im Fachbereichsrat nach den Gremienwahlen im Sommersemester gewählt.
    Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist der/die im Prüfungsausschuss gewählte Anerkennungsbeauftragte.

    Auswahlkommission

    Die Auswahlkommission des Masterstudiengangs Stadt- und Regionalentwicklung ist für das Auswahlverfahren der Studienbewerberinnen und -bewerber zuständig. Dem Ausschuss gehören drei Professorinnen und Professoren, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und eine Studierende oder ein Studierender an. Die studentische Vertretung wird im Fachbereichsrat nach den Gremienwahlen im Sommersemester gewählt. Auch in diesem Gremium ist Ihr Engagement sehr willkommen.

      Haben Sie Fragen zum Studium, Praktikum oder Auslandsaufenthalten? Benötigen Sie einen Nachteilsausgleich aufgrund persönlicher Umstände? In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte den Studiengangskoordinator Michael Thiele.

      Bei Fragen zu Modulen wenden Sie sich bitte zuerst an die jeweiligen Modulverantwortlichen; bei Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen an die jeweiligen Lehrenden. Haben Sie Fragen zur Prüfungsabwicklung und zum Zeugnis, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Zentralen Prüfungsamt.

      Haben Sie Verbesserungsvorschläge, läuft etwas schlecht oder fühlen sich ungerecht behandelt, teilen Sie uns das bitte – ggf. in einem vertraulichen Beratungsgespräch mit einer Dozentin bzw. einem Dozenten Ihrer Wahl – mit. Die angesprochene Person wird sich um Ihr Anliegen kümmern. Kann auch mit der oder dem Vorsitzenden des Masterprüfungsausschuss kein befriedigendes Ergebnis erzielt werden, wenden Sie sich bitte an die nächste Instanz, d.h. die Studiendekanin bzw. den Studiendekandes Fachbereichs Sozialwissenschaften.

      Gerne weisen wir an dieser Stelle auf die weiteren zentralen Beratungsstrukturen der Universität hin.

      Aktualisiert von: Uni Bremen