Prüfungen
Allgemeine Hinweise zu Prüfungen in den politikwissenschaftlichen Bachelor-Programmen
Online-Anmeldung zu Prüfungen über PABO und Prüfungsordnung
Online-Anmeldung zu Prüfungen über Prüfungsamt Bremen Online (PABO)
Für alle Prüfungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich müssen Sie sich innerhalb festgelegter Zeiträume online über PABO anmelden. Sie erhalten hierfür vom Zentralen Prüfungsamt nach Ihrer Immatrikulation die nötigen Zugangsdaten. Ohne Anmeldung können Ihre Prüfungsergebnisse nicht in PABO eingegeben werden! Über PABO können Sie sich jederzeit eine Übersicht über Ihre Prüfungsleistungen (Transcript of Records) erzeugen. PABO-Login und wichtige Formulare erhalten Sie auf der Internetseite des Zentralen Prüfungsamts ZPA
Anmeldungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich über PABO: Beachten Sie die Informationen auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamts. Sie umfassen wichtige Fristen bezüglich der An- und Abmeldung von Prüfungen. Die konkreten Prüfungstermine werden über die ZPA-Homepage, per E-Mail-Verteiler und unter "Prüfungstermine" rechtzeitig bekannt gegeben. Beachten Sie, dass sich Anmeldungen über PABO immer nur auf das jeweilige Semester beziehen. Wenn Sie eine Prüfung, zu der Sie sich angemeldet haben, verschieben oder wiederholen müssen, müssen Sie sich in dem betreffenden Semester erneut dafür anmelden. Tun Sie dies nicht, kann Ihre Prüfungsleistung nicht gewertet werden.
Sie haben für jede (Teil-)Prüfung einschließlich des Semesters der Erstanmeldung fünf Semester Zeit, sie zu bestehen. Da in jedem Semester ein Prüfungsversuch angeboten wird, haben Sie also fünf Prüfungsversuche für jede über PABO angemeldete Prüfung. Wird innerhalb des fünfsemestrigen Zeitraums kein Ergebnis in PABO eingetragen, werden Sie wegen endgültig nicht bestandener Prüfung exmatrikuliert! Es liegt somit in Ihrer Verantwortung, die für Sie geltenden Prüfungszeiträume im Blick zu behalten. Werden Versäumnisse nicht rechtzeitig in PABO eingetragen, können Sie sich nicht für Wiederholungsprüfungen anmelden. Werden Ergebnisse nicht bis Ende Mai (Ergebnisse aus dem Wintersemester) bzw. Ende November (Ergebnisse aus dem Sommersemester) von der Lehrperson eingetragen, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Lehrperson oder der Studienfachberatung in Verbindung!
Ausnahme General Studies und Pflichtpraktikum im BA Politikwissenschaft 1-Fach-Bachelor und 2-Fächer-Bachelor mit fachwissenschaftlichen Profil: keine Anmeldung über PABO!
Für Prüfungen, die Sie im Rahmen der General Studies (Fachergänzende Studien) absolvieren, benötigen Sie einen Leistungsnachweis-Schein, den Sie im PABO-Portal bei den allgemeinen Formularen finden. General Studies-Prüfungen und das außerschulische Pflichtpraktikum werden NICHT über PABO angemeldet. (Ausnahme: Online-Kurse, die im Rahmen der E-General Studies mit einer Prüfung abgeschlossen werden.) Näheres finden Sie unter Ihrem Studiengang unter "General Studies" und "Praktikum".
Weitergehende allgemeine Hinweise zu Prüfungen an der Universität Bremen finden Sie unter www.uni-bremen.de/prüfungen
Prüfungstermine
Übersicht (Erst-)Prüfungen (Klausuren) im Wintersemester 2024/25
- Betrifft die Prüfungen der Module Pol-M1, Pol-M3, Pol-M5.
- Verbindlich ist der Prüfungsplan für VF/PF/KF bzw. der Prüfungsplan Lehramt Politik-Arbeit-Wirtschaft auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamtes.
Übersicht Wiederholungsprüfungen (Klausuren) im Wintersemester 2024/25
- Betrifft die Prüfungen der Module Pol-M2, Pol-M4 und Pol-M7, wenn die jeweiligen Prüfungen nicht erfolgreich im Sommersemester absolviert wurden.
- Verbindlich ist der Prüfungsplan für VF/PF/KF bzw. der Prüfungsplan Lehramt Politik-Arbeit-Wirtschaft auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamtes.
Übersicht (Erst-)Prüfungen (Klausuren) im Sommersemester 2024
- Betrifft die Prüfungen der Module Pol-M2, Pol-M4 und Pol-M7.
- Verbindlich ist der Prüfungsplan für VF/PF/KF bzw. der Prüfungsplan Lehramt Politik-Arbeit-Wirtschaft auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamtes.
Übersicht Wiederholungsprüfungen (Klausuren) im Sommersemester 2024
- Betrifft die Prüfungen der Module Pol-M1, Pol-M3, Pol-M5 und Pol-M6/Pol-M6a, wenn die jeweiligen Prüfungen nicht erfolgreich im Wintersemester absolviert wurden.
- Verbindlich ist der Prüfungsplan für VF/PF/KF bzw. der Prüfungsplan Lehramt Politik-Arbeit-Wirtschaft auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamtes.
Aktuelle Prüfungsordnung (BPO 2019)
Den aktuellen allgemeinen und fachspezifischen Teil der Prüfungsordnung für die BA-Programme finden Sie in der Datenbank Studium. Hier für Politikwissenschaft und hier für Politik-Arbeit-Wirtschaft
Ältere Prüfungsordnungen finden Sie im Archiv für Prüfungsordnungen des Zentralen Prüfungsamtes und hier:
BPO 2014 für das Vollfach Politikwissenschaft
Zu den älteren Prüfungsordnungen gelten folgende Übergangsregelungen:
Vollfach-Studierende mit Studienbeginn vor WS 19/20 wechseln mit dem Absolvieren von Pol-M8 Einführung in das politikwissenschaftliche Arbeiten in die geänderte Prüfungsordnung von 2019.
Profil- und Komplementärfach-Studierende mit Studienbeginn vor WS 19/20 können bis 15.11.2019 einen Antrag an den Bachelorprüfungsausschuss stellen, um in die neue Prüfungsordnung von 2019 zu wechseln. Hierzu informiert die Studienfachberatung.
Lehramt an Gymnasien/Oberschulen (Gy/OS) mit Unterrichtsfach Politikwissenschaft: Zum Wintersemester 2019/20 wurden keine neue Studierenden in diesem Studiengang mehr eingeschrieben, dieser Studiengang läuft aus. Sobald ein Schließungsbeschluss mit Bekanntgabe des Schließungsdatums verabschiedet ist, wird er hier veröffentlicht. Das lehramtsbezogene BA-Programm wurde umbenannt in Politik-Arbeit-Wirtschaft, die Prüfungsordnung für diesen Studiengang finden Sie in der Datenbank Studium, s. oben. Ab Sommersemester 2020 können sich Lehramts-Studierende, die von Politikwissenschaft zu Politik-Arbeit-Wirtschaft wechseln möchten, als Fortgeschrittene bewerben. Über Anerkennungsmöglichkeiten informiert die Studienfachberatung.
Anmeldung und Abgabe
Informationen zu An- und Abmeldefristen über PABO sowie Abgabefristen für Hausarbeiten und schriftliche Ausarbeitungen von Referaten finden Sie rechtzeitig im Prüfungsplan (s. Prüfungstermine) bzw. auf der Hompage des Zentralen Prüfungsamts. Grundsätzlich müssen schriftliche Arbeiten, wenn nicht durch die Lehrperson bzw. im Prüfungplan anders kommuniziert, spätestens zum Ende des jeweiligen Semesters eingereicht werden (Wintersemester: 31.März; Sommersemester: 30. September)
Formalia
Beim Verfassen von Hausarbeiten ist das Kompendium zu beachten. Dort finden Sie Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten wie formale Richtlinien, Recherchetipps, Zitationsregeln und Ratschläge zum Vermeiden von Plagiarismus. Für jede Abgabe sollte das Deckblatt für schriftliche (Haus-)Arbeitendes Institutsverwendet werden, das wie das Komendium auch im Download-Bereich zu finden ist.
Welche Veranstaltungen können im Rahmen des General-Studies-Bereichs besucht werden?
Besucht werden können alle im Online-Veranstaltungsverzeichnis aufgeführten Veranstaltungen und alle Veranstaltungen des Sprachenzentrums (bitte beachten Sie: die Kosten der Sprachkurse müssen i.d.R. von Ihnen getragen werden). Auf Studiengangs-, Fachbereichs- und Uni-Ebene finden Sie im Online-Verzeichnis unter „General Studies“ bzw. „Fachergänzende Studien“ besonders geeignete Veranstaltungsangebote. Auch Seminare, die zu einem Modul des Wahlpflichtbereichs (BA Politikwissenschaft) gehören, können im Rahmen der General Studies besucht werden.
- Fortgeschrittene Studierende (ab dem 4. Semester) können im Rahmen der General Studies auch Seminare des Vertiefungsmoduls im MA Politikwissenschaft (Modul MAPW-M3) besuchen.
Wie erfolgt die Vergabe von Leistungspunkten (CPs) in den General Studies?
Werden Veranstaltungen im Rahmen der General Studies besucht, erfolgt keine Anmeldung über PABO. Im Gegensatz zum Pflicht- und Wahlpflicht-Bereich wird hier ein Scheinformular zur Bestätigung der Leistung benötigt. Sie finden es unter „Formulare“ auf der ZPA-Homepage unter „Allgemeine Formulare/Leistungsnachweis“: https://www.uni-bremen.de/zpa/formulare/
Der Schein muss vom Veranstalter unterschrieben und von der jeweiligen Geschäftsstelle des Studiengangs bzw. der Institution, der die Lehrperson zugeordnet ist, gesiegelt werden. Scheine, die bei politikwissenschaftlichen Lehrpersonen erworben wurden, werden von Frau Heitzhausen (politik-lehre@uni-bremen.de) gesiegelt. Die Studierenden erhalten von Frau Heitzhausen eine digitale Kopie des gesiegelten Scheins. Außerdem werden sie darüber informiert, dass das Original nach einer bestimmten Frist ans Prüfungsamt weitergeleitet wird, wenn sie nicht widersprechen.
Weitere Informationen zum Thema Prüfungen in den General Studies finden Sie im Studienführer auf S. 17-20.
Voraussetzungen zur Anmeldung
Genaue Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit bieten im Download-Bereich die Dokumente Leitfaden zur Anmeldung der Bachelorarbeit, die Präsentation zur jedes Semester angebotenen Info-Veranstaltung zur Bachelorarbeit, die Checkliste Studienplanung und der Studienführer Bachelor Politikwissenschaft.
Studierende, die ihr BA-Studium in Politikwissenschaft an der Universität Bremen NACH dem 01.10.2014 aufgenommen haben, müssen bei der Anmeldung zur BA-Arbeit einen Nachweis von Englisch-Kenntnissen vorlegen. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie besuchen ein englischsprachiges Wahlpflichtseminar im BA Politikwissenschaft (Pol-M 10 - 14), legen dort eine englischsprachige Prüfungsleistung ab und lassen sich das von der Lehrperson auf dem nebenstehenden Formular zur Bescheinigung der Englischkenntnisse bestätigen.
- Sie legen einen vom Sprachenzentrum anerkannten B2-Nachweis vor. Alle Möglichkeiten hierzu finden Sie auf der Homepage des Sprachenzentrums.
Studierende, die ihr BA-Studium in Politikwissenschaft an der Universität Bremen VOR dem 01.10.2014 aufgenommen haben, sind von der Vorlage eines B2-Nachweises in Englisch befreit! (Beachten Sie aber, dass die fachlich einschlägigen MA-Programme der Universität Bremen mindestens ein B2-Niveau in Englisch verlangen.)
Gutachter*innen
Die Bachelorarbeit muss von zwei Gutachter*innen korrigiert werden, die von den Studierenden bei der Anmeldung der BA-Arbeit vorgeschlagen werden. Im Download-Bereich finden Sie eine Liste möglicher Gutachter*innen für Bachelorarbeiten im jeweiligen Semester. Auf begründeten Antrag an den Bachelorprüfungsausschuss Politikwissenschaft im ZPA/Geschäftsstelle FB 8 kann auch ein*e Gutachter*in aus einem anderen Studiengang oder einer anderen Hochschule gewählt werden. Auf der ZPA-Homepage unter Formulare finden Sie den Antrag auf externe Prüfer*innen/Gutachter*innen.
Formalia
Auch zur Erstellung der Bachelorarbeit ist das Kompendium zu beachten. Dort finden Sie Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten, wie formale Richtlinien, Recherchetipps, Zitationsregeln und Ratschläge zum Vermeiden von Plagiarismus. Die aktuelle Version steht im Download-Bereich zur Verfügung.
Plagiat
Die von Ihnen verwendete Literatur in wissenschaftlichen Arbeiten (dazu zählen ggf. Haus- und Abschlussarbeiten) dokumentieren Sie sowohl durch die im Text eingefügten Zitationen als auch mittels einer Literaturliste am Ende der Arbeit. Außerdem müssen Sie korrekt zitieren, d. h. die Übernahme von Ideen und Informationen (insbesondere wörtliche und sinngemäße Zitate) in Ihrem Text eindeutig dokumentieren. Tun Sie dies nicht, machen Sie sich eines Plagiats schuldig, d. h. Sie begehen geistigen Diebstahl. Dies ist nicht nur unethisch, sondern kann auch studienbezogene Sanktionen und ggf. sogar rechtliche Konsequenzen zur Folge haben (Stichwort Urheberrecht).
Um ein Plagiat handelt es sich nicht nur, wenn der Text einer anderen Person als der eigene ausgegeben wird (z. B. durch die Abgabe einer Hausarbeit, die aus dem Internet heruntergeladen wurde). Ein Plagiat liegt auch dann vor, wenn die Arbeit durch das Zusammenfügen von verschiedenen aus dem Internet heruntergeladenen (und nicht nachgewiesenen) Texten entstanden ist. Mehr noch: Sie begehen auch dann geistigen Diebstahl, wenn Sie eine Idee oder Argumentation, die Sie einem fremden Text entnommen haben, als Ihre eigene ausgeben, d. h. verwenden, ohne auf den Ursprung hinzuweisen. Das gilt insbesondere auch dann, wenn Sie Aussagen nicht wörtlich übernehmen, sondern paraphrasieren.
Dieser Text stammt aus dem Kompendium des Instituts für Politikwissenschaft. Dort finden Sie Tipps zum Vermeiden von Plagiaten und weitere Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten.
Plagiatssoftware am FB08
Am Fachbereich 08 können schriftliche Arbeiten wie Haus- und Abschlussarbeiten mit der Software PlagAware auf Plagiate hin überprüft werden. Hierfür ist eine Einverständiserklärung der Studierenden nötig, die unter Downloads und Formulare heruntergeladen werden kann. Weitere Informationen zur Plagiatssoftware PlagAware sind auf den Seiten des QM-Portals der Universität Bremen zusammengestellt.
Für das kostenlose Literaturverwaltungsprogramm Zotero wurde ein Output Style erstellt, der die Vorgaben des Kompendiums umsetzt. Bevor Sie dieses Programm benutzen, beachten Sie bitte den folgenden Hinweis und den Haftungsausschluss:
1. Die Benutzung dieses Programms ersetzt nicht das Korrekturlesen! Die Verantwortung für die Einhaltung der Formvorschriften beim Zitieren liegt nach wie vor bei Ihnen. Auch das beste Programm ist nicht perfekt. Daher ist es unabdingbar, auch bei Benutzung dieses (oder eines anderen) Bibliographieprogramms das Ergebnis zu prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. Sollte es wegen Nichteinhaltung der Formvorschriften des Kompendiums zu Problemen mit der PrüferIn kommen, können Sie sich daher auch nicht entlastend auf die Benutzung dieses Programms berufen.
2. Das Programm Zotero ist nicht von der Universität Bremen entwickelt worden. Daher übernehmen die Universität Bremen, der Fachbereich 8 und das Institut für Politikwissenschaft, einschließlich deren Einrichtungen und Mitarbeiter, keine Haftung für etwaige Schäden, die durch die Nutzung des Programms verursacht werden.
Ich habe die Hinweise gelesen und stimme den Bedingungen zu (weiter zum Download)
Studien-und Prüfungsleistungen, die vor dem BA-Politik-Studium bzw. außerhalb des Studiums an der Universität Bremen erbracht worden sind, können auf Antrag anerkannt werden. Dazu zählen z. B. berufsfeldnahe praktische Erfahrungen vor dem Studium, Anerkennungen bei Fach-, Abschluss-und Ortswechsel oder Auslandsemester während des Studiums. Ein Antrag auf Anerkennung kann erst nach der Immatrikulation gestellt werden. Es gibt hierfür keine festen Antragsfristen. Der Anerkennungsantrag muss von dem/der Anerkennungsbeauftragten unterzeichnet werden und wird dann bei der für den FB 08 bzw. FB 12 (Lehramt) zuständigen Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungsamtes eingereicht. Den "Antrag auf Anerkennung von Leistungen" mit einem Ablaufplan zum Verfahren finden Sie auf der ZPA-Homepage unter Formulare/Allgemeine Formulare. Alle Anerkennungsbeauftragte finden Sie im ZPA-Portal Politikwissenschaft bzw. unter Institut/Gremien.