Führungskräfte

Sie sind Führungskraft und Ihnen ist aufgefallen, dass sich eine:r Ihrer Mitarbeitenden anders verhält. 

  • Vielleicht zieht sich diese Person zurück, vielleicht ist sie fahrig oder wirkt abwesend und unkonzentriert. 
  • Vielleicht häufen sich kurzfristige Urlaubsanträge oder einzelne Krankheitstage. 
  • Vielleicht hat sich das Erscheinungsbild verändert und möglicherweise sind diese Eindrücke und Beobachtungen nicht richtig greifbar.
  • Vielleicht wurde Ihnen auch aus dem Kreis der Kolleg:innen zugetragen, dass sich Ihr:e Mitarbeitende:r anders als bisher verhält.
  • Vielleicht wurde Ihnen zugetragen, dass Ihr:e Mitarbeitende:r nach Alkohol oder Cannabis riecht.
  • Vielleicht wurde in Ihrem Bereich eine Flasche Alkohol, ein Tütchen Cannabis oder ein anderes Rauschmittel gefunden. 

    Was also tun?

Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Gesundheit aller Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Dies betrifft sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit.

Demgemäß haben Führungskräfte die Aufgabe, Beschäftige über sicherheitsrelevante Themen zu informieren, aufzuklären und zu unterweisen.

Die Suchtprävention betreffend sollten Vorgesetzte eine Vorbildfunktion einnehmen und mit ihren Einstellungen und ihrem Verhalten wesentlich die Kultur des Umgangs mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz prägen. 

In Bremen regelt die Dienstvereinbarung zur Suchtprävention und zum Umgang mit Auffälligkeiten am Arbeitsplatz (DV Sucht) eben genau dies: den Umgang mit Auffälligkeiten am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum stehen. 

Als Führungsperson kommt Ihnen dabei die Aufgabe zu, für die Anwendung und Umsetzung der Handlungsanweisungen Sorge zu tragen.

Dazu zählt, dass jedweder Konsum von berauschenden Mitteln während der Dienstzeit sowie in Dienstgebäuden, auf Dienstfahrten oder -reisen unterbleibt. Außerdem gilt das Prinzip der Punktnüchternheit, dem eigenverantwortlichen Konsumverzicht während und rechtzeitig vor der Arbeit.

Bei Bedarf sollten Sie über Ursachen und Auswirkungen von riskantem Konsum/Verhalten und Suchtgefährdung sowie über betriebliche Hilfemöglichkeiten aufklären können.

Wenn Sie sich genauer informieren möchten, können Sie in der DV Sucht nachlesen oder sich an die Betriebliche Suchtprävention wenden und ein persönliches Gespräch vereinbaren.

Außerdem können Sie Informationsveranstaltungen des AFZ zu diesen Themen besuchen und auf der Seite Wissenswertes hilfreiche Informationen zum Thema nachlesen.

 


Was aber tun, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, die auf Suchtmittelkonsum einer:s Mitarbeitenden schließen lassen?

 

Wie oben bereits beschrieben gibt es Hinweise, wie etwa, dass die betreffende Person

  • Leistungsschwankungen und reduzierte Qualität und Quantität der Arbeit zeigt
  • erhöhte Fehlzeiten und häufige Einzelfehltage hat
  • Urlaubstage häufig nachträglich oder am gleichen Tag beantragt
  • Gedächtnislücken hat
  • Versäumnisse zeigt, Termine nicht einhält und/oder häufig zu spät kommt
  • oftmals müde, unkonzentriert und/oder fahrig ist
  • unerklärbare Gefühlsschwankungen hat
  • gleichgültig, desinteressiert und/oder abgestumpft wirkt
  • übertrieben emotional ist
  • erhöhte Risikobereitschaft zeigt
  • ein verändertes äußeres Erscheinungsbild hat
  • sich zurück zieht
  • oder es wurden Alkohol oder andere Substanzen im Arbeitsbereich gefunden

Wenn Sie diese oder ähnliche Beobachtungen machen, sollten Sie zunächst ein klärendes, vertrauliches Gespräch unter vier Augen führen. 

Verhaltensänderungen, ob sie nun eher plötzlich oder schleichend auftreten, müssen nicht zwangsläufig mit auffälligem Konsum und einer Abhängigkeitserkrankung in Verbindung stehen, sondern können auch Ausdruck von anderen schweren Krisen wie beispielsweise Trennungen, Krankheiten, Überforderung, Konflikten am Arbeitsplatz, psychischen Problemen etc. sein.

Führen Sie ein erstes Sondierungsgespräch

Schildern Sie der betreffenden Person ihre persönlichen Beobachtungen und Eindrücke.     

Versuchen Sie, dabei wertfrei zu bleiben und Ihre Wahrnehmungen angemessen und neutral zu beschreiben. 

Verdeutlichen Sie Ihre Sorgen um die Person, weisen Sie auf den Fürsorgegedanken hin und klären, inwieweit arbeitsbedingte Faktoren mit diesen Auffälligkeiten ursächlich in Verbindung stehen. Geben Sie der Person Raum, die eigenen Eindrücke und Befindlichkeiten darstellen zu können. 

Informieren Sie Ihr Gegenüber außerdem über die Angebote der Betrieblichen Suchtprävention der Universität Bremen und bei Bedarf auch über die weiteren Hilfsangebote und Serviceeinrichtungen. Vereinbaren Sie abschließend einen weiteren Gesprächstermin zum Austausch über Veränderungen in ca. 8 Wochen.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Betriebliche Suchtprävention und schauen unter Anlage 1 der DV Sucht nach, wo Sie eine Anleitung zum Vorgehen eines solchen Sondierungsgespräches finden.

Wenn in Ihrem Arbeitsbereich Alkohol oder andere Substanzen gefunden wurden, die niemandem zuzuordnen sind, nehmen Sie dies zum Anlass, in einer Teambesprechung offen mit dem Thema umzugehen. 

Es geht dabei nicht darum, eine:n Schuldige:n zu finden. Ganz im Gegenteil können Sie die Gelegenheit nutzen, um über Ursachen und Auswirkungen von riskantem Konsum/Verhalten und über Suchtgefährdung zu informieren. 

Außerdem können Sie in diesem Rahmen auf die Betriebliche Suchtprävention als Anlaufstelle und Ansprechpartnerin hinweisen. 

Auch wenn die Themen Substanzkonsum und Sucht immer noch tabuisiert und stigmatisiert sind, ist es wichtig nicht wegzuschauen. Ein offener Umgang mit dem Thema Sucht kann ein erster kleiner Schritt zum Ausstieg aus einer langen Leidensgeschichte sein.  


Was tun, wenn sich Hinweise auf eine Abhängigkeitserkrankung erhärten und/oder ein:e Mitarbeiter:in suchtbedingtes Verhalten am Arbeitsplatz zeigt?

 

Hat sich im oben beschriebenen Sondierungsgespräch der Verdacht auf suchtbedingte Auffälligkeiten erhärtet oder es gibt Hinweise darauf, dass ein:e Beschäftigte:r aufgrund von Suchtmittelgebrauch ihre/seine Arbeit und dienstlichen Pflichten vernachlässigt und mit seinem/ihrem Verhalten zu Störungen am Arbeitsplatz führt, kommt Ihnen als Führungsperson die Aufgabe zu, ein erstes Gespräch laut Stufenplan der DV Sucht zu führen. Unterstützend können Sie sich hierzu auch an die Betriebliche Suchtprävention, Alexa Freter (Tel. -60864) wenden.

Bei den Stufenplangesprächen handelt es sich um einen fünfstufigen Interventionsleitfaden, der sich stets am konkreten Einzelfall orientiert. Er ist ein Instrument, den Führungskräfte bei Auffälligkeiten von Beschäftigen anwenden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum oder suchtbegründetem Verhalten stehen. Ziel ist es, den Betroffenen frühzeitig Hilfe anzubieten, das Fortschreiten einer Abhängigkeitserkrankung zu vermeiden, Arbeitsplatzverlust und Kündigung zu verhindern und gleichzeitig die Einhaltung dienstlicher Pflichten sicherzustellen. Ein Musterprotokoll der Stufenplangespräche finden sie hier.

Für den Fall, dass eine:r Ihrer Mitarbeiter:innen unter dem Einfluss berauschender Substanzen steht, die nicht ärztlich verordnet sind und er/sie erkennbar nicht in der Lage ist, die Arbeit ohne Gefahr für sich und andere auszuführen, gilt es für Sie als Führungskraft, zu intervenieren und ggf. das Verlassen der Dienststelle zu veranlassen. Eine Anleitung zum weiteren Vorgehen finden Sie unter Anlage 3 der DV Sucht.

Ziehen Sie gerne die Betriebliche Suchtprävention der Universität Bremen hinzu, die Sie hierzu beraten kann.

Aktualisiert von: A. Freter