Lehrverpflichtung

Die Lehrverpflichtung richtet sich nach der Lehr- und Lehrverpflichtungsnachweisordnung
(LVNV). Sie müssen jedes Sommersemester die Erklärung zur Erfüllung der Lehrverpflichtung für das abgelaufene Studienjahr gem. § 2 (5) LVNV bei der Dekanin einreichen. Die Dekanin leitet die Erklärungen an die Rektorin weiter. Sie werden von der Dekanin informiert bis wann die Erklärung im Fachbereich eingegangen sein muss. Innerhalb von zwei Jahren muss ein Ausgleich der Über- bzw. Unterschreitungen der Lehrverpflichtung erfolgen. (§ 2 (3) LVNV)
Die Studiendekanin muss darüber informiert werden, wenn die Lehrveranstaltung weniger als fünf Studierende aufweist. (§ 2 (4) LVNV). Lehr- und Lehrverpflichtungsnachweisordnung (LVNV) der Universität Bremen https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/verordnung-ueber-den-umfang-und-den-nachweis-der-erfuellung-der-lehrverpflichtung-an-staatlichen-hochschulen-lehrverpflichtungs-und-lehrnachweisverordnung-lvnv-vom-14-mai-2004-189472?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d