Professurenvertretung

Für die Vertretung der Professur muss im Vorfeld bei der Rektorin die Genehmigung der Vertretung der Professur über die Dekanin beantragt werden. Für die Einstellung einer Vertretungsprofessur müssen frühzeitig nachfolgende Unterlagen eingereicht werden:
o formloser Antrag auf Einstellung
o Zusage von der Rektorin (das die Professur vertreten werden darf)
o Eine kurze Bewerbung des vorgesehenen Bewerbers / der
vorgesehenen Bewerberin
o Ein aktueller Lebenslauf
o Ein aktuelles Schriftenverzeichnis
o Zeugnisse (auch das Abitur-Zeugnis)
o Bewertung der Promotion durch Frau Czarnecki, wenn die Promotion nicht in Deutschland erfolgt ist
o Mindestens 1 Gutachten (aus dem Haus)
o Eine Bestätigung der pädagogisch-didaktischen Eignung (evtl.
Lehrevaluation)
o Eine Laudatio (abweichend von der Person, die das Gutachten
schreibt)
o die Genehmigung des Forschungssemesters
o Eine Kopie des Reisepasses bei Bewerbern / Bewerberinnen, die
nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen