Rassismuskritische Universität

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Arbeitsdefinition von Rassismus für die Verwaltung

Vor zwei Jahren wurde der Expert*innenrat Antirassismus der Bundesregierung gegründet. Jetzt legte das Gremium der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, Reem Alabali-Radovan, in Berlin eine Handreichung für die Verwaltung vor. Professorin Yasemin Karakaşoğlu, Professorin an der Uni Bremen, gehört dem Gremium an und hat das Papier mit erarbeitet.

Die zeitgemäße und umfassende Definition von Rassismus ist speziell auf das Verwaltungshandeln zugeschnitten. Damit schafft der Rat eine Grundlage für nachhaltige Antirassismusstrategien in öffentlichen Einrichtungen. Die Definition richtet sich vor allem an Mitarbeitende in Verwaltung, Politik und Praxis, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen und effektive Maßnahmen zu ermöglichen.

Der Expert*innenrat betont: gerade staatliche Einrichtungen müssten eine Vorreiterin im Kampf gegen Rassismus sein. Die erarbeitete Definition soll Verwaltungen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene helfen, rassistische Strukturen besser zu erkennen und systematisch abzubauen. Hierzu gehören insbesondere die Überprüfung und Reform institutioneller Routinen, Abläufe und Verfahrensweisen, die rassistische Diskriminierung unbewusst begünstigen können.

Der Expert*innenrat Antirassismus wurde von der Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, einberufen. Er besteht aus zwölf Mitgliedern aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis.

Die vollständige Arbeitsdefinition können sie als Datei herunterladen, klicken Sie dafür auf das PDF Arbeitsdefininition Rassismus

Neuer Monitoringbericht des NaDiRa

Der Monitoringbericht 2025 des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) „Verborgene Muster, sichtbare Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland“ zeigt die ungleiche Verteilung Diskriminierungserfahrungen in der deutschen Gesellschaft: Mehr als jede zweite rassistisch markierte Person (54 %) gibt an, dass sie 2024 mindestens einmal im Monat Diskriminierung erfahren hat. Bei nicht rassistisch markierten Menschen liegt der Anteil bei 32 %. Der Bericht geht drei zentralen Fragen nach:

• Wie haben sich rassistische Einstellungen in der deutschen Gesellschaft entwickelt?

• Welche Erfahrungen machen rassistisch markierte Menschen in ihrem Alltag?

• Welche Auswirkungen haben Diskriminierungserfahrungen?

Die Ergebnisse zeigen, dass rassistische Einstellungen weit verbreitet sind. Wer regelmäßig diskriminiert wird, leidet häufiger unter psychischen Belastungen und berichtet von Symptomen für Depressionen und Angststörungen. Zudem schwindet das Vertrauen in staatliche Institutionen – besonders unter Menschen mit wiederholten Diskriminierungserfahrungen.

Den vollständigen Bericht können sie als Datei herunterladen, klicken Sie dafür auf das PDF NaDiRa Monitoringbericht 2025