Zulassung

Zugangsvoraussetzung für den BA Integrierte Europastudien sind neben der allgemeinen Hochschulreife Englischkenntnisse auf B1-Niveau. Diese können nachgewiesen werden:

  • Beim Abitur mit 12 Schuljahren (G8): mind. 6 Jahre Fremdsprachenunterricht fortgeführt (bis mind. Ende 11. Klasse).
  • Beim Abitur mit 13 Schuljahren (G9): mind. 7 Jahre Fremdsprachenunterricht fortgeführt (bis mind. Ende 12. Klasse).
  • Sind die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, ist der Nachweis der Sprachkompetenz über Sprachtest bzw. Sprachzertifikat zu erbringen (s. Internetseite des Sprachenzentrums Bremen).

Wo muss ich mich bewerben?

Studienanfänger*innen und Fortgeschrittene können sich online für einen Studienplatz bewerben. Das Bewerbungsportal steht Ihnen ab etwa Mitte Mai zur Verfügung.

Der Härtefallantrag muss in der Online-Bewerbung gestellt werden. Der entsprechende Antrag ist als Sonderantrag in der Onlinebewerbung verfügbar. Der Sonderantrag muss nur in der Online-Bewerbung abgeschickt werden. Eine postalische Einreichung ist nicht erforderlich.

Informationen zur Zulassung/Einschreibung und den dazugehörigen Dokumenten erhalten Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist (ab etwa Ende Juli) per E-Mail.

Die Studienplatzvergabe erfolgt über das DIALOGORIENTIERTE SERVICEVERFAHREN (DOSV). Weitere Informationen zu diesem System finden Sie hier.

Studentin am Laptop

FAQs

Bewerberinnen und Bewerber müssen das Abitur haben und Englischkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen. Für mehr Informationen, s. oben auf dieser Seite.

Ohne Freude am Lesen und Interesse an Europa wird das Studium nur wenig Freude bereiten. Das Studium besteht größtenteils aus dem Lesen wissenschaftlicher Texte, welche mal leichter, mal schwerer verständlich sind. Das Arbeiten mit wissenschaftlichen Texten wird zwar im Studium erlernt, wer aber schon weiß, dass intensives Lernen ihn mehr langweilt als anregt, sollte seinen Studiumswunsch noch einmal überdenken.

Sie beherrschen schon eine der angebotenen Sprachen? Das ist hervorragend. Jetzt haben Sie die Gelegenheit, eine weitere Fremdsprache entweder von Anfang an zu lernen (Russisch, Polnisch, Französisch, Spanisch) oder auf Kenntnisse des Französischen oder Spanischen aufzubauen.

Wer im Rahmen des Erasmusprogramms ins europäische Ausland geht, muss keine Studiengebühren an der Gastuniversität bezahlen und bekommt außerdem einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Zudem kann auch Auslands-BAföG beantragt werden. Förderungsberechtigt sind auch Studierende, die kein BAföG erhalten. Auslands-BAföG zu beantragen ist zwar mit etwas Aufwand verbunden, muss aber nicht zurück gezahlt werden. Für Studierende, die ihr Auslandssemester in einem nicht-europäischen Land verbringen wollen, gibt es außerdem Promos (und für die osteuropäische Länder auch eine begrenzte Anzahl an „go east“ Stipendien des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes).