Abläufe und Formalitäten

Anmeldung an der Universität Bremen. Nach der Deadline am 15.02. werden Ihre Unterlagen von der Erasmusbeauftragten geprüft. Sie erhalten bis spätestens Mitte März erst per Mail durch die Erasmusbeauftragte und danach über das Bewerbertool Mobility Online die Rückmeldung, ob Sie den Platz an Ihrer Wunschuniversität erhalten. Diesen können Sie dann über Mobility Online annehmen. Somit sind Sie an der Universität Bremen als Erasmus-Studierende registriert.

Anmeldung an der Gast-Universität. Als zweiter Schritt erfolgen die Anmeldeformalitäten an der Gast-Universität, meist im April und Mai gelegen. Über diese werden Sie rechtzeitig per E-Mail informiert, direkt von der Gast-Universität. Danach sind Sie auch bei der Gast-Universität als Erasmus-Studierende registriert.

Hinweis Spätbewerbung. Spätbewerbungen sind nur möglich, solange die Fristen der Gast-Universität noch offen sind. Diese variieren zwischen den Universitäten. Anmeldungen für das Wintersemester sind meist im April und Mai, für das Sommersemester von April bis Oktober möglich. Das heißt, wenn Sie die Bewerbungsdeadline vom 15.02. verpasst haben, können Sie sich noch bis etwa Mai für das Wintersemester und bis etwa Oktober für das Sommersemester bewerben. Klarer Nachteil der Spätbewerbung ist, dass Sie sich nur auf Restplätze bewerben können. Eine Liste der Restplätze finde Sie unter Downloads. Falls Sie sich noch für einen Restplatz im Wintersemester 2020 oder Sommersemester 2021 bewerben möchten, kontaktieren Sie uns.

Weitere Informationen. Diese und weitere Schritte, Formalitäten und Fristen sind in einem Dokument des International Office festgehalten. Dieses finden Sie auf der Homepage des International Office im Downloadmenü.

Learning Agreement – Before the mobility. Bevor Sie ins Ausland gehen, füllen Sie im Learning Agreement den Abschnitt before the mobility aus. In diesem werden alle Kurse festgehalten, die Sie planen, zu belegen (Abschnitt „Study Plan at Receiving Institution“). Im Abschnitt „Study Plan at Sending Institution“ tragen Sie ein, als was Sie sich den Kurs an der Universität Bremen anrechnen lassen möchten. Generell gilt: Jeder Kurs kann problemlos als General Studies angerechnet werden – hierfür tragen Sie einfach General Studies bei „Component title“ ein. Wollen Sie mit einem im Ausland besuchten Kurs einen (Wahl)Pflichtkurs ersetzen, so sprechen Sie dies unbedingt vor Ihrem Aufenthalt mit der Erasmusbeauftragten ab. Denn ob dies möglich ist, hängt vom jeweiligen Kurs ab. Zuletzt muss das Learning Agreement von Ihnen, der Erasmusbeauftragten der Soziologie hier vor Ort sowie der Erasmusbeauftragten der Gast-Universität unterschrieben sein, BEVOR Sie ins Ausland gehen. Das von allen unterzeichnete Learning Agreement laden Sie dann in der Datenbank Mobility Online hoch.

Learning Agreement – During the mobility. Da Kurse mitunter ausfallen, verschoben werden oder neue hinzukommen, haben Sie mit dem Abschnitt „Learning Agreement – During the mobility“ die Möglichkeit, Ihre Kurswahl zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes anzupassen. Auch hier gilt wieder: Sie benötigen die Unterschrift von der Erasmusbeauftragten der Soziologie in Bremen sowie die Unterschrift der/des Erasmusbeauftragten an der Gast-Universität. Und wichtig: Die Änderungen müssen innerhalb der ersten vier Wochen Ihres Aufenthaltes erfolgen.

Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen im Fach Soziologie (B.A.) oder Soziologie und Sozialforschung (M.A.) gibt es mehrere Möglichkeiten.

Eine Anrechnung im General Studies-Bereich ist sehr flexibel möglich. Es gibt keine Beschränkungen für die Anrechenbarkeit von Kursen, für die Sie ECTS Punkte erworben haben. Darüber hinaus kann im Einzelfall geprüft werden, ob ein Kurs auch im Wahlpflichtbereich anerkannt werden kann (z.B. im BA im Bereich Fortgeschrittene Empirische Methoden oder Spezielle Soziologien). Damit Sie dies besser planen können, sollten Sie dringend im Rahmen der Learning Agreement (before/during the Mobility) Aufstellung hierüber mit ihrer Erasmuskoordinatorin im Austausch sein (dies muss also VOR dem Auslandsaufenthalt passieren).
Für die Möglichkeiten zur Anrechnung von Leistungen innerhalb des Masterstudiengangs Soziologie und Sozialforschung sehen Sie vorab die Informationen im Flyer (s. Download-Menü rechts). Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gern.

Nachdem Sie alle Kurse an der Gast-Universität abgeschlossen haben, erhalten Sie von der Gast-Universität eine Art Zeugnis, das sogenannte Transcript of Records. In diesem sind alle Ihre belegten Kurse inklusive Credit Points und ggf. Noten enthalten.

Um sich die Kurse hier in Bremen anrechnen zu lassen, benötigen Sie den Anerkennungsantrag (s. Download-Menü rechts oder direkt über die Homepage des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA)).

Nach Vereinbarung eines Termins, legen Sie der Erasmusbeauftragten den ausgefüllten Anerkennungsantrag, das Learning Agreement (before/during the Mobility) sowie Ihr Transcript of Records vor. Sie rechnet ggf. Ihre Noten um und prüft die Anrechenbarkeit Ihrer Kurse abschließend. Eine Kopie des Anerkennungsantrags ist bei Mobility Online hochzuladen. Den unterschriebenen Antrag können Sie dann beim Prüfungsamt einreichen.

Kontakt für Studierende

Dr. Insa Pruisken

UNICOM-Gebäude
Raum 9.1030
Mary-Somerville-Str. 9

E-Mail: erasmus-sociology@uni-bremen.de

Offene Sprechstunde ab 15.10.2023: (Ohne Anmeldung)

Dienstags 10-11:30 Uhr

In den Semesterferien:

Nach Absprache