Weitere Fördermöglichkeiten

Förderung über Promos

Studien- oder Praxisaufenthalte in Ländern außerhalb des Erasmus-Förderraums sowie einzelne andere Mobilitäten können über das Promos-Programm bezuschusst werden. Die Bewerbungsfristen liegen Ende Februar (für Aufenthalte im folgenden 2. Kalenderhalbjahr) und Ende Oktober (für Aufenthalt im folgenden 1. Kalenderhalbjahr).

Die Promos-Bewertungskommission am FB 08 besteht aus dem Internationalisierungsbeauftragten und seiner Stellvertretung. Die Bewerbungsunterlagen sind - zusätzlich zur digitalen Bewerbung auf der Bewerbungsplattform - komplett ausgedruckt im Internationalen Büro des FB 08 einzureichen. Beachten Sie bitte die Richtlinien zur Bewertung von Bewerbungen am FB 08.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt im Anschluss an das Bewertungsverfahren zentral durch das International Office nach Verfügbarkeit der Mittel und quotiert nach Fachbereichen. Weitere Details zu Promos und den Link zur Bewerbungsplattform finden Sie auf den Seiten des International Office.

Auslandsstudium außerhalb der EU bzw. des Erasmusraums

Studieren an einer Kooperationsuniversität des Fachbereichs
Der Fachbereich Sozialwissenschaften hat in verschiedenen Ländern Kooperationen mit mehreren Universitäten vereinbart, die Ihnen ein Auslandssemester anbieten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Info-Seite zur jeweiligen Partnerhochschule.

Studieren im Ausland als Freemover
Sofern Sie planen, ein Auslandssemester an einer Universität zu absolvieren, zu der wir keine vertraglichen Beziehungen haben, können wir Sie dennoch grundsätzlich beraten. In der Regel können Sie sich selbst an einer ausländischen Universität bewerben oder die Hilfe von häufig kommerziellen Vermittlungsagenturen in Anspruch nehmen.
Für die Anerkennung von Studienleistungen aus privat organisierten Auslandsaufenthalten gelten die gleichen Verfahren wie für die Anerkennung von Studienleistungen von anderen Hochschulen. Zuständig sind die Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungsämter der Studiengänge. Zur Vermeidung von Problemen bei der Anerkennung von Studienleistungen im Ausland, wird dringend empfohlen vor Auswahl der Veranstaltungen an der ausländischen Universität Rücksprache mit der zuständigen Fachstudienberatung zu halten.  

Auslandsbafög

Für die Förderung des Auslandsstudiums von BAföG-Empfängern sind spezielle Auslandsförderungsämter zuständig. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig beim BAföG-Amt des Studierendenwerks der Universität Bremen welches Amt für Ihr Zielland zuständig ist. Die Zeit des Auslandsstudiums wird nicht auf die BAföG-Förderungshöchstdauer angerechnet, sofern dies nicht laut Studienordnung vorgeschrieben ist. Insbesondere Studierende, die in Bremen noch bei den Eltern wohnen und derzeit kein BAföG beziehen können, sollten prüfen, ob sie während der Zeit im Ausland aufgrund der ggf. höheren Bedarfssätze gefördert werden könnten.

Wichtige Ansprechpartner:innen

International Office der Universität Bremen
Bündelt alle zentralen Informationen zu Fördermöglichkeiten und Auslandsaufenthalten.

Internationales Büro des Fachbereiches 08
Informationen speziell für Studierende der Sozialwissenschaften, z.B. Kurzsteckbriefe zu den Partneruniversitäten.

Fremdsprachenzentrum der Universität Bremen
Bietet Sprachkurse zur Vorbereitung für einen Auslandsaufenthalt an.