Prüfungsordnungen und Modulhandbücher

Die Prüfungsordnungen sind wichtige Orientierungshilfen für das Studium. Sie regeln Studienumfang, -inhalte, -anforderungen und Verfahren für Prüfungen sowie den Studienabschluss. Die Festlegungen sichern, dass ein Studienverlauf nicht beliebig und für alle Studierenden gerecht, d.h. auf der Basis von Chancengleichheit, erfolgen kann.

In zwei Prüfungsordnungen sind diese Regeln für den Bachelor Soziologie festgeschrieben:

- im allgemeinen Teil der Bachelor-Prüfungsordnung (AT BPO) der Universität Bremen

- in der fachspezifischen Prüfungsordnung der Soziologie
 

Die Verbesserung und Qualitätsentwicklung eines Studiengangs bringt in regelmäßigen Abständen Änderungen der Prüfungsordnung mit sich, weshalb z.T. mehrere Prüfungsordnungen existieren. Bitte prüfen Sie, welche Prüfungsordnung auf Sie zutrifft. Dazu hilft ihnen das ZPA weiter.

In Ihrem Studium verfassen Sie wissenschaftliche Arbeiten, etwa in Form von Seminararbeiten und insbesondere der Abschlussarbeit. Ein wichtiger Grundsatz wissenschaftlichen Arbeitens besteht darin, die Quellen der verwendeten Daten, Ideen oder Gedanken korrekt wiederzugeben.

Dabei sind Plagiate unbedingt zu vermeiden.

Plagiate können Folgendes meinen:

Werden im Rahmen von Prüfungsleistungen Plagiate verwendet, zählt dies dann als Täuschungsversuch, wenn der Umfang der Plagiate einige wenige Flüchtigkeitsfehler überschreitet. Es wird hier auf eine Täuschungsabsicht geschlossen. Welche Konsequenzen ein solcher Täuschungsversuch hat, hängt vom Grad der Schwere der Täuschung ab sowie davon, ob die Täuschung als werkprägend für die Arbeit eingestuft wird. Werkprägend bedeutet, dass die Täuschung potenziell einen bedeutsamen Einfluss auf die gesamte Arbeit, ihre wahrgenommene Qualität bzw. die Note der Prüfungsleistung hätte. Kann ein Täuschungsversuch bei einer Prüfungsleistung nachgewiesen werden, wird diese Prüfung als ‚nicht bestanden‘ gewertet.

Eine sehr schwerwiegende Täuschung liegt vor, wenn der Umfang des Plagiats groß ist oder sogar empirische Arbeiten anderer übernommen und als eigene empirische Arbeiten ausgegeben wurden. Auch die Fälschung von Dokumenten gilt als sehr schwerwiegende Täuschung. Wird eine sehr schwerwiegende Täuschung bei einer Prüfungsleistung nachgewiesen, wird die Prüfungsleistung nicht nur als ‚nicht bestanden‘ bewertet, sondern es erfolgt außerdem die Zwangsexmatrikulation.

Sobald man eine Prüfungsleistung oder eine Abschlussarbeit einreicht, erklärt man sich für prüfungsfähig. Es ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, sich im Nachhinein für prüfungsunfähig zu erklären, um die Bewertung der eingereichten Arbeit zu verhindern.

Manchmal entstehen Plagiate oder andere Verstöße gegen die Praxis guten wissenschaftlichen Arbeitens, wenn Studierende die Prüfungsleistung in psychisch oder sozial problematischen Lebenssituationen anfertigen müssen. Allerdings können solche Lebenssituationen bei der rechtlichen Bewertung eines erfolgten Täuschungsversuches nicht berücksichtigt werden. Liegt ein Verdacht auf eine sehr schwerwiegende Täuschung vor, prüft die Rechtsstelle der Universität den Vorgang nur unter rein rechtlichen Gesichtspunkten, was dann in den überwiegenden Fällen zur Exmatrikulation führt.

Auch wenn Sie während der Anfertigung ihrer Prüfungsleistung in psychisch oder sozial problematische Lebenssituationen geraten, sollten Sie unbedingt vermeiden, die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens zu verletzen. Die Universität verfügt über zahlreiche Hilfsangebote für Studierende in schwierigen Lebenssituationen, die Sie in Anspruch nehmen können. Dort werden gemeinsam mit Ihnen Lösungen erarbeitet (z. B.  Anträge auf Fristverlängerungen).

Psychologische Beratungsstelle: https://www.stw-bremen.de/de/beratung/psychologische-beratung
Sozialberatung: https://www.stw-bremen.de/de/sozialberatung
KIS Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: https://www.uni-bremen.de/kis
Familienservicebüro (u.a. Schwangerschaftsberatung): https://www.uni-bremen.de/familie/familienservicebuero  

Ein hilfreicher erster Schritt besteht aber auch darin, das Angebot der Studienberatung des Instituts für Soziologie (https://www.uni-bremen.de/ifs/bachelor/beratung) zu nutzen.

Seit Januar 2019 steht dem Fachbereich 8 eine Plagiatssoftware zur Verfügung. Hier finden Sie alle für Sie wichtigen Informationen. Bitte beachten Sie vor allem die damit zusammenhängende neue Einverständniserklärung.

Welche Fachbereiche nutzen die Software?

Seit dem Jahr 2019 steht diese Möglichkeit allen Lehrenden der Pilot-Fachbereiche 4, 7, 8, 10 und 11 zur Verfügung. Die Nutzung der Überprüfungssoftware ist für die Lehrenden keine Pflicht, aber es steht ihnen frei, das Angebot zu nutzen. Dazu ist eine ausdrückliche Einverständniserklärung der Studierenden notwendig. Diese ist gemeinsam mit der Arbeit abzugeben.

Welche Dokumente können überprüft werden?

Alle schriftlich verfassten studentischen Arbeiten sowie Dissertationen können mit der Software überprüft werden – vorausgesetzt, der/die Verfasser*in hat eine entsprechende Einverständniserklärung unterzeichnet. Personenbezogene Informationen der Verfasser*innen (Name, Adresse, Matrikelnr., etc.) werden vor der Überprüfung entfernt.

Was passiert mit den Daten?

Durch ihr Einverständnis zur Speicherung der Arbeit auf den Servern der Universität Bremen können die Studierenden zum Aufbau einer Datenbank beitragen, die es erleichtert, zukünftige Plagiate zu entdecken. Daher werden alle Studierenden gebeten, dieser Speicherung, die ausschließlich zum Zwecke der Plagiatsuche erfolgt, zuzustimmen.
Bei Zustimmung der Studierenden werden die überprüften Arbeiten in der Datenbank gespeichert und stehen dort als Vergleichsdokumente für zukünftige Prüfungen zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um einen institutionseigenen Server, auf den nicht von außen zugegriffen werden kann.
Die Zustimmung zur Speicherung auf dem Server kann jederzeit durch Mitteilung an den/die Lehrende*n widerrufen werden.
Alle datenschutzrechtlich relevanten Aspekte wurden mit der Datenschutzbeauftragten der Universität Bremen geklärt und im Nutzungs- und Datenschutzkonzept festgeschrieben.
 

Welche Quellen werden für die Überprüfung herangezogen?

Neben der institutionseigenen Datenbank, die wir durch die Nutzung sukzessive aufbauen, berücksichtigt PlagAware die im Internet frei verfügbare und von den Suchmaschinen Yahoo/Bing indizierte Literatur, speziell indizierte wissenschaftliche Inhalte und Open Access Journals. Des Weiteren speist die Datenbank sich aus Dokumenten, die andere Kunden und kooperierende Verlage zur Nutzung freigegeben haben.

Wie werden die Ergebnisse der Plagiatsuche genutzt und welche Konsequenzen kann es geben?

Die Lehrenden nutzen die Software i.d.R. nur bei begründeten Verdachtsfällen und sind in der Pflicht, den elektronisch erzeugten Prüfbericht auf Plausibilität zu prüfen, die Ergebnisse in den fachlichen Kontext einzuordnen und mögliche Konsequenzen mit den zuständigen Gremien (Prüfungsausschüsse) abzustimmen. Der Prüfbericht weist auf Verdachtsfälle hin, kategorisiert diese mit einem Ampelsystem und berechnet den Anteil an Plagiatsverdachtsfällen in einem Dokument. Der Bericht ist immer nur ein Anlass für eine genaue Betrachtung durch den Lehrenden.

Das Modul "Spezielle Soziologien" wurde reformiert. Die fachspezifische Prüfungsordnung für unsere Bachelor-Studiengänge musste entsprechend geändert werden. Bitte informieren Sie sich hier, was es dabei zu beachten gilt.

Für wen gilt die neue Änderungsordnung?

  • Alle Studierenden, die im WiSe 2021/22 ihr Studium beginnen, studieren nach dieser Änderungsordnung.
  • Alle Studierenden, die das Modul Spezielle Soziologien noch nicht absolviert haben, d.h. sich noch zu keiner Prüfung in diesem Modul angemeldet haben, studieren ab dem kommenden Wintersemester (WiSe 2021/22) auch nach dieser neuen Änderungsordnung.
  • Studierende, die bereits das Modul angefangen haben, dass heißt, sich für eine Prüfung angemeldet haben oder aber das Modul zum Teil schon absolviert haben, verbleiben in der derzeit geltenden Ordnung. Es ergeben sich jedoch einige Änderungen im Hinblick auf das Angebot der Lehrveranstaltungen, die im Modul belegt werden können.
  • Studierende, die bereits das Modul Spezielle Soziologien vollständig absolviert haben, also alle Prüfungen im Modul bestanden haben und die vorgesehenen CP erbracht haben, können weiterhin nach bisheriger Prüfungsordnung studieren. Die Änderungen sind für Sie nicht relevant.

Ab wann treten die Änderungen in Kraft?

Die Änderungsordnung tritt am 01.10.2021 in Kraft. Das heißt, ab dem Wintersemester 2021/22 bieten wir die Speziellen Soziologien im neuen Format an.

Was ist neu am Modul Spezielle Soziologien?

Das Modul Spezielle Soziologien wurde aktualisiert und damit ein breiteres und auch aktuelleres Angebot an Speziellen Soziologien ermöglicht. Das neue Modul ermöglicht es nun, einzelne Seminare zu verschiedenen speziellen Soziologien zu belegen. Die Speziellen Soziologien bestehen also nicht mehr aus einer, wie bisher, festen Kombination aus Vorlesung und Seminar mit 4 SWS, sondern nur noch aus einem Seminar mit 2 SWS Umfang.

Das Modul Spezielle Soziologien ist nun ein Modul in Ihrem Pflichtbereich, innerhalb dessen Sie eine bestimmte Anzahl von Lehrveranstaltungen auswählen können. In den ausgewählten Seminaren absolvieren Sie dann Prüfungen und erhalten jeweils 6 CP.

  • Studierende des Vollfachs Soziologie absolvieren drei unterschiedliche Seminare zu je 6 CP. Sie absolvieren also insgesamt in diesem Modul 18 CP.
  • Studierende des Profil- und Komplementärfaches absolvieren zwei unterschiedliche Seminare zu je 6 CP. Insgesamt sind also 12 CP zu absolvieren, um das Modul abzuschließen.

Zur besseren Einordnung der Speziellen Soziologien werden wir diese im Lehrveranstaltungsverzeichnis nach zwei inhaltlichen Schwerpunkten aufführen: „Lebenslagen, Ungleichheit und Sozialpolitik“ sowie „Soziale Beziehungen, Lebenslauf und Integration“. Diese dienen Ihnen der inhaltlichen Orientierung, die Auswahl der Seminare und Kombinationen obliegt Ihnen selbst.

Was ändert sich im Studienverlauf?

Das Modul Spezielle Soziologien wird nun dem Pflichtbereich zugeordnet, das heißt auch, dass der Wahlpflichtbereich entfällt und ihr Studiengang sich nur noch aus einem Pflichtbereich und einem Wahlbereich zusammensetzen.

Wann Sie das Modul Spezielle Soziologien absolvieren, können Sie selbst entscheiden. Wir empfehlen aber weiterhin, dass Modul im dritten bis zum fünften Semester zu belegen.

Wichtig ist, dass Sie im Blick behalten, wie viele Teilleistungen Sie in dem Modul ablegen müssen (siehe Absatz oben). Ein regelmäßiger Blick auf die Pabo-Seite ist dabei hilfreich.

Profil- und Komplementärfachstudierende absolvieren nun insgesamt mehr CP im Modul Spezielle Soziologien als bisher. Deshalb verringert sich die Anzahl der zu erbringenden CP im Wahlbereich. Im Profilfach sind nun 18 CP und im Komplementärfach 15 CP im Wahlbereich zu erbringen.

Im Download-Menü finden Sie sowohl die neuen Prüfungsordnungen als auch die neuen Studienverlaufspläne.

Was muss bei Prüfungen und Prüfungsanmeldungen beachtet werden?

Das neue Modul Spezielle Soziologien beinhaltet Teilprüfungen, zu denen Sie sich über Pabo anmelden können. Es gilt weiterhin, dass in jedem Semester ein Prüfungstermin zur Verfügung gestellt wird. Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich, das heißt, Sie müssen dann die Prüfung zur gewählten Veranstaltung innerhalb des geltenden Prüfungszeitraumes ablegen.

Sobald alle Teilprüfungen absolviert sind, gilt das Modul als vollständig absolviert.

Sollten Sie sich bereits für eine Prüfung im alten Modul angemeldet haben, aber die Prüfung noch nicht bestanden oder abgelegt haben, so ist dies weiterhin möglich. Die Modulverantwortlichen nehmen also Ihre Prüfungsleistungen weiterhin an. Auch können Sie eine thematisch passende Lehrveranstaltung zur Auffrischung der Inhalte besuchen.

Sollten Sie als Vollfach-Studierende bereits eine Spezielle Soziologie belegt haben und noch keine weitere angefangen haben, so gilt für Sie die bisherigen Prüfungsordnung.  Sie können Sie sich aber nun einfach ein Seminar aus dem neuen Modul auswählen und dort Ihre Prüfung ablegen. Wichtig ist zu berücksichtigen, dass Sie  eine Prüfung in Höhe von 9 CP ablegen müssen. Die Lehrenden der Seminare werden Ihnen die Anforderungen für diese Prüfung mitteilen.

Prüfungsleistungen von anderen Studiengängen, anderen Hochschulen in Deutschland oder auch ausländischen Hochschulen, können auf Antrag für das Soziologiestudium in Bremen angerechnet werden (siehe auch AT BPO § 22).


Zur Anerkennung von Leistungen benötigen Sie einen von der Anerkennungsbeauftragten unterzeichneten Anerkennungsantrag (siehe Download-Menü). Ein Beispiel für das Vorgehen finden Sie untenstehend.

Übrigens: Im Vollfach Soziologie ist es auch möglich fachfremde Prüfungsleistungen im Wahlbereich als General Studies anerkannt zu bekommen.
Lassen Sie sich dazu gerne beraten.

Beispiel für die Anerkennung von Prüfungsleistungen

Frau N. hat bereits vor ihrem Soziologiestudium an der Universität Bremen an einer anderen Universität Sozialwissenschaften studiert und dort eine Veranstaltung zur Familiensoziologie belegt. Frau N. hat nun die Möglichkeit mit einem offiziellen Nachweis (z.B. einen transcript of record/ einer Lsietungsübersicht des Prüfungsamtes der vorherigen Uni) eine Anerkennung zu beantragen.

Was ist für Frau N. nun zu tun?

1) Frau N. füllt zunächst den Anerkennungsantrag aus und beachtet die dort beschriebenen Verfahrensschritte.

2) Frau N. lässt sich zunächst von der Anerkennungsbeauftragten der Soziologie beraten und bringt dazu den Anerkennungsantrag sowie ihre Nachweise mit. In der Beratung wird zunächst die Gleichwertigkeit geprüft und besprochen, d.h. es wird überprüft ob die Inhalte mit einem  Modul unseres Studienverlaufs übereinstimmen, ob die CP-Anzahl ausreichend ist und ob eine Benotung vorliegt. Auf dieser Grundlage kann die Anerkennungsbeauftragte Frau N. dann erklären, in welchem Studienbestandteil oder für welches Modul die Leistung anerkannt werden kann. In vorliegendem Beispielfall wird Frau N. empfohlen ihre Leistung in der Familiensoziologie als eine Spezielle Soziologie anrechnen zu lassen, da sowohl eine inhaltliche Übereinstimmung als auch eine ausreichende CP-Anzahl und eine Benotung vorliegt.

 3) Insofern Frau N. dieser Anerkennung zustimmt, lässt sie den ausgefüllten und von der Anerkennungsbeauftragten abgestempelten Anerkennungsantrag dem zentralen Prüfungsamt zukommen.

Studienfachberatung

Dr. Anne Schröter

Unicom-Gebäude 9, Raum 1080
Mary-Somerville-Str. 9
28359 Bremen
Tel: 0421 218 67308

Mail: aschroeter@uni-bremen.de

Sprechstundentermine über Stud.IP oder per Mail

Wichtige Ansprechpartner:innen

Zentrales Prüfungsamt

Bei Fragen rund um Prüfungsverwaltung, Prüfungsordnungen, Online-Bescheingungen, Zeugnisse

Sekretariat für Studierende

Bei Fragen rund um den Bewerbungsprozess, das Moin-Portal oder Immatrikulation

Zentrale Studienberatung

Beratung zur Studienorientierung, zum Studienangebot der Universität Bremen, Fach- und/oder Hochschulwechsel



Informationen zur Bachelorarbeit

Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am BA-Begleitseminar sowie zu den Formalitäten zur Anmeldung der Bachelorarbeit.