Projektdetails

Bundesweite Erhebung der Ausbildungsstrukturen an Altenpflegeschulen

Laufzeit: 01.07.2004 - 28.02.2005
Forschungsteam:

Prof. Dr. Stefan Görres (Projektleitung);

 

Dipl. Soz. Zoya Dmitrieva

 

Barbara Mittnacht;

 

Dipl. Soz. Rosl Panter;

 
Projekttyp: Drittmittelprojekt
Finanzierung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Beschreibung

Zielsetzung

Das am 1. August 2003 in Kraft getretene Altenpflegegesetz (AltPflG) und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltPflAPrV) regeln erstmalig eine bundeseinheitliche Altenpflegeausbildung. Die neue Gesetzeslage bildet die Basis für eine bundesweite Qualitätssicherung der pflegerischen Versorgung und Betreuung der Leistungsempfänger/innen, da sie bundeseinheitliche, auf hohem Niveau befindliche Qualitätsstandards für die Altenpflegeausbildung festlegt. Damit ist in Deutschland erstmals die berufliche Bildung in der Altenpflege auf einen bundesweiten Standard festgeschrieben, der zukünftige Altenpfleger:innen auf die steigenden Herausforderungen und Anforderungen in der ambulanten und stationären Versorgung adäquat vorbereitet. Dieses ist sowohl gesundheits- als auch bildungspolitisch dringend geboten. Mittel- bis langfristig kann so die Attraktivität des Altenpflegeberufs und die Qualität der Pflegepraxis nachhaltig auf ein hohes Niveau angehoben werden, um dadurch die Versorgungsqualität unter pflegefachlichen Gesichtspunkten dauerhaft zu sichern.

Zur Nutzung der durch die neue Gesetzeslage gebotenen Chance ist es erforderlich, deren Umsetzung in die Praxis der Altenpflegeausbildung zu verfolgen. Darüber hinaus wird seit vielen Jahren beklagt, dass eine systematische und umfassende Bestandsaufnahme für die Ausbildungsstätten der Altenpflegeausbildung in der Bundesrepublik Deutschland fehlt. Es ist im Interesse aller Beteiligten (Bund, Länder, Altenpflegeschulen, Praxislernorte) wenn hinsichtlich der Strukturen der Altenpflegeschulen verlässliche, bundesweite Daten zur Verfügung stehen.

Mit der vorliegenden Studie "Bundesweite Erhebung der Ausbildungsstrukturen an Altenpflegeschulen" (BEA) soll diese Lücke im Sinne einer "Altenpflegeausbildungsberichterstattung" geschlossen werden. Die bundesweite Erhebung der Ausbildungsstrukturen an Altenpflegeschulen und Praxislernorten liefert erstmalig beschreibende Informationen zu den für die Qualität der Altenpflegeausbildung relevanten Strukturmerkmalen und verfolgt darüber hinaus das Ziel, den Stand der Umsetzung des neuen Altenpflegegesetzes und der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in den Altenpflegeschulen zu ermitteln.

Die Ergebnisse sind auf allen für die Altenpflegeausbildung relevanten Ebenen nutzbar:

Bund
Die Untersuchung liefert den Verantwortlichen des Bundes zum einen wichtige Informationen zu den bestehenden Ausbildungsstrukturen sowie zum gegenwärtigen Stand der Umsetzung der neuen Qualitätsstandards und zum anderen zu Entwicklungen und ggf. zukünftigen Handlungsbedarf in der Altenpflegeausbildung. Die Daten bilden eine wesentliche Basis, um über das einheitliche Ausbildungsniveau eine bundesweit gleiche Versorgungsqualität zu erreichen und damit der Verantwortung für die Leistungsempfänger gerecht zu werden.

Länder
Eine bundeslandbezogene Auswertung der Daten kann den verantwortlichen Ministerien der Bundesländer dazu dienen, Strukturdaten zu den Ausbildungsstätten und Praxislernorten zu erhalten sowie den Grad der Umsetzung der neuen Gesetzgebung in ihrem Bundesland zu erkennen. Die Daten bilden eine Entscheidungsgrundlage, um die bisherigen Strukturen, Finanzierung und die Länderregelungen zur Altenpflegeausbildung gezielt an das bundeseinheitliche Gesetz anzupassen. Sie bilden darüber hinaus die Grundlage, um in den Altenpflegeschulen und Praxislernorten die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, die sie zur Umsetzung der neuen Altenpflegeausbildung benötigen. Vor der Veröffentlichung werden die Ergebnisse im Bund-Länder-Arbeitskreis "Altenpflegegesetz" vorgestellt. Das Institut für angewandte Pflegeforschung (iap) bietet den Bundesländern an, die bundeslandinternen Ergebnisse beispielsweise in Workshops, zu präsentieren.

Altenpflegeschulen/Praxislernorte
Die Neuerungen der Gesetzeslage erzeugen auf der Ebene der Altenpflegeschulen und Praxislernorte einen hohen Anspruch an Neugestaltung. Besonders in Bezug auf die Verantwortung der Altenpflegeschulen für die Ausbildung, die Finanzierung der Ausbildungsvergütung, die Umsetzung der Lernfeldorientierung und den fächerintegrativen Unterricht sowie die Gestaltung der Schule-Praxis-Kooperation entstehen bundesweit ähnliche Notwendigkeiten nach Neuorientierung. Auch hier können bundesweit erhobene Daten dazu beitragen, Synergien zu nutzen und sich an "Best-Practice-Beispielen" zu orientieren. Nicht zuletzt können mittels dieser Daten strukturell bedingte Schwierigkeiten aufgezeigt und auf deren Lösung hingewirkt werden.
In vielerlei Hinsicht stellt die Studie Pionierarbeit dar: Sie kann der Auftakt einer kontinuierlichen Dokumentation der Altenpflegeausbildung sein. Die Erhebung ist zudem eine wesentliche Voraussetzung für eine moderne Altenpflegeausbildungspolitik und knüpft unmittelbar an die Reformbemühungen an, die sich in der neuen Gesetzeslage der Altenpflegeausbildung ausdrücken. Verbunden damit ist schließlich ein quantitativer und qualitativer Sprung in Richtung einer zukünftigen Verbesserung der Altenpflegeausbildungsqualität und -attraktivität.

Gegenstand der Untersuchung

Gegenstand der Studie "Bundesweite Erhebung der Ausbildungsstrukturen an Altenpflegeschulen (BEA)" ist eine Bestandsaufnahme der Situation in den Altenpflegeschulen im Kontext der neuen bundeseinheitlichen Gesetzeslage. Hierzu zählen die personellen, räumlichen und materiellen Merkmale ebenso wie die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen und schließlich die Lehr-/ Lernbedingungen. Als zentrale und einzufordernde Qualitätsmaßstäbe für eine Qualitätssicherung und -entwicklung der Altenpflegeausbildung können zum einen die im Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (AltPflG) und die in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltPflAPrV) genannten Anforderungen bezeichnet werden, welche unter anderem folgende Aspekte beinhalten: dreijährige Ausbildung, Theorie-Praxis-Verzahnung, Lernfeldorientierung, Lernortkooperation, Anspruch auf Ausbildungsvergütung, höhere Lehrerqualifikation, Mindestvoraussetzungen für den Zugang zur Altenpflegeausbildung. Diese sind zum anderen um zusätzliche Strukturvariablen, die sich vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Reformen in der Pflegeausbildung erschließen lassen, zu ergänzen.

Methoden

Die Studie "Bundesweite Erhebung der Ausbildungsstrukturen an Altenpflegeschulen (BEA)" verfolgt eine erstmalige bundesweite Erhebung aller Altenpflegeschulen. Die Erhebung der Strukturen an Altenpflegeschulen (ca. 800) erfolgt mittels eines quantitativen Fragebogens mit dem die Schulleitungen befragt werden.

Die im Hinblick auf die geänderten Rahmenbedingungen durch Altenpflegegesetz (AltPflG) und Altenpflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV) erforderlichen Daten über die kooperierenden Praxislernorte werden mittels eines weiteren Fragebogens erhoben.
Zur Verdichtung der Erkenntnisse werden zusätzlich problemzentrierte Interviews mit ca. 20 Experten:innen durchgeführt. Die Experten:innen sollen sich sowohl aus der Praxis (Altenpflegeschulen, Praxislernort) als auch der politischen bzw. wissenschaftlichen Ebene rekrutieren und mit Ausbildungsfragen betraut sein.

Erwartete Ergebnisse und deren Relevanz

Mit dieser Studie werden erstmals bundesweit Erkenntnisse über die Situation der Altenpflegeschulen und Praxislernorten im Kontext der neuen Gesetzeslage gewonnen, die für die Qualität der Altenpflegeausbildung relevant sind, insbesondere hinsichtlich:

  • Analyse von Strukturen der Altenpflegeschulen und Praxislernorten,
  • der Umsetzung der neuen Gesetzeslage in der Altenpflegeausbildung,
  • Herstellung einer soliden Informationsbasis für Steuerungsentscheidungen des Bundes und der Länder,
  • Sicherung einer bundeseinheitlichen Ausbildungsqualität in der Altenpflege,
  • Identifikation von "Best-Practice-Beispielen" (Umsetzung der Lernfeldorientierung, des fächerintegrativen Unterrichtens),
  • Optimierung der Schule-Praxis-Kooperation

Literatur

  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung- AltPflAPrV) vom 26.10.2002. veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jg. 2002 Teil 1 Nr. 81, Bonn am 29.10.2002
  • Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz – AltPflG) vom 25.08.2003 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jg. 2003 Teil 1 Nr. 44, Bonn am 04.09.03



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