Projektdetails

Ambulantisierung stationärer Einrichtungen im Pflegebereich und innovative ambulante Wohnformen

Laufzeit: 15.11.2016 - 14.11.2017
Forschungsteam:

Prof. Dr. Heinz Rothgang, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik (Projektleitung);

 

Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann (Projektleitung);

 

Dominik Domhoff, M. A.;

 

Achim Schmid, SOCIUM, Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik;

 

Annika Schmidt;

 
Projekttyp: Drittmittelprojekt
Finanzierung: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF); Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Beschreibung

Mit der Umsetzung des Ersten Pflegestärkungsgesetzes ist unter anderem eine bessere Berücksichtigung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und ein Abbau von Unterschieden im Umgang mit körperlichen und geistigen Einschränkungen vorgesehen. Eine weitere grundsätzliche Zielstellung der Änderungen im Ersten Pflegestärkungsgesetz ist es, innovative ambulante Wohnformen (vgl. insbesondere §§ 38a, 45e, 45f SGB XI) zu fördern. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen war unmittelbar nach Einführung allerdings nur gering. Die Ambulantisierung vollstationärer Angebote wird als ein Innovationsschub für den Pflegemarkt gesehen mit klaren Qualitätsverbesserungspotenzialen. Auch lassen sich in der Praxis innovative ambulante Wohnformen für pflegebedürftige Menschen antreffen, die einen deutlichen pflegerisch-betreuerischen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer haben. Gemeinschaftliche Pflegewohnformen, die nicht zum Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen und nicht zum klassischen "betreuten Wohnen" zählen, sollen besonders unterstützt werden. Derzeit wird jedoch auch verstärkt auf Tendenzen zur Ambulantisierung von als stationär einzustufenden Versorgungssettings aufmerksam gemacht, die entweder auf der schlichten Umwandlung stationärer Einrichtungen oder - im Zuge von Neugründungen - auf der Kombination von Wohnraumüberlassung mit teilstationären Angeboten und/ oder mit ergänzenden ambulanten Leistungsangeboten beruhen. Diese lassen sich jedoch zum Teil nicht von vollstationären Einrichtungen unterscheiden und zeigen keinen erkennbaren pflegerisch-betreuerischen Zusatznutzen für die Versorgung der Betroffenen. Es deutet sich ein Missbrauch der Förderung von ambulanten Wohngruppen an.
Derzeit fehlen in der Bundesrepublik Deutschland qualifizierte Angaben zu den Entwicklungen ambulanter Wohnformen, auch in Bezug auf das Phänomen der Ambulantisierung, sowie zu deren Folgekosten für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Soziale Pflegeversicherung. Die Schaffung einer validen Informationsgrundlage zum Stand und zur Entwicklung ambulanter Wohnformen ist daher Ziel des Projektvorhabens. 

Ziele
Die Ziele der wissenschaftlichen Arbeit umfassen damit:

  • 1. die Datenerhebung zur quantitativen Entwicklung ambulanter Wohnformen, insbesondere zur Entwicklung stationär initiierter ambulanter Wohnformen mit regionalem Bezug,
  • 2. die Ermittlung der Anreize und Fehlanreize durch die Regelungen auf Bundesebene sowie durch die aktuelle Ländergesetzgebung, und
  • 3. die Erarbeitung von Empfehlungen zur Abgrenzung innovativer ambulanter Wohnformen von steigenden Tendenzen der Ambulantisierung in der stationären Pflege auch unter Berücksichtigung ihres Mehrwertes für die Nutzerinnen und Nutzer.

Weitere Informationen

Gutachten

Rothgang, H.; Wolf-Ostermann, K.; Schmid, A.; Domhoff, D.; Müller, R.; Schmidt, A., 2018: Ambulantisierung stationärer Einrichtungen im Pflegebereich und innovative ambulante Wohnformen, im Auftrag von: Bundesministerium für Gesundheit, Universität Bremen, Bremen, Link (Stand: 04.10.2018)



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