Projektdetails

ViBe-Pflege: Die videobasierte Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI – Eignung und Perspektiven

Laufzeit: 01.04.2024 - 31.03.2026
Forschungsteam:

Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann (Projektleitung);

 

Dr. Emily Mena;

 

Jessica Lobitz;

 

Eleonora Durakovic

 
Projektpartner:innen: Carola Engler (Medizinischer Dienst Bund -KöR); Dr. Andrea Kimmel (Medizinischer Dienst Bund -KöR); Prof. Dr. Werner Brannath (Universität Bremen); Dr. Matthias Meinck (Kompetenz-Centrum Geriatrie der Medizinischen Dienste -KCG, Medizinischen Dienst Nord)
Projekttyp: Drittmittelprojekt
Finanzierung: GKV-Spitzenverband

Beschreibung

Ziel von ViBe-Pflege ist es, die Eignung einer videobasierten Pflegebegutachtung zu erproben und die Voraussetzungen für eine regelhafte Implementierung im ambulanten und stationären Bereich zu identifizieren. Dabei werden sowohl die Reliabilität als auch die grundsätzliche Akzeptanz aus Sicht aller beteiligten Akteurinnen und Akteure der videobasierten Pflegebegutachtung im Vergleich zur persönlichen Begutachtung untersucht.

Die Studie bedient sich eines konvergenten, parallelen Mixed-Methods-Designs. In der Studie erfolgt eine kontrollierte, prospektive Erprobung von ViBe-Pflege an einer konsekutiven Stichprobe von Antragstellerinnen und Antragstellern auf ambulante und stationäre Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu führen die pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter der beteiligten Gutachterdienste zusätzlich zur regulären Pflegebegutachtung vor Ort (Vor-Ort-Begutachtung) eine ViBe-Pflege durch.

Im Rahmen von ViBe-Pflege werden die Vor- und Nachteile, der damit verbundene Zeitaufwand und die daraus resultierenden Kostenimplikationen ermittelt. Für die regelhafte Nutzung der videobasierten Begutachtung durch die Gutachterdienste werden schließlich die technischen, regulatorischen, strukturellen und prozessualen Voraussetzungen identifiziert, die erfüllt sein müssen, damit die videobasierte Begutachtung adäquat in die Begutachtungspraxis der Gutachterdienste implementiert werden kann.




Aktualisiert von: IPP-Content