Studierende: Outgoings

Warum im Ausland studieren?

Ein Studienaufenthalt im Ausland bietet Ihnen Einblick in eine andere Landes- und Studienkultur sowie in eine andere Rechtsordnung. Darüber hinaus ist er vor allem eine großartige Möglichkeit, sich persönlich weiterzuentwickeln – Sie vertiefen Ihre interkulturelle und sprachliche Kompetenz, Sie üben sich in Toleranz, Sie gewinnen an Selbstständigkeit und Selbstvertrauen, kurz – Sie werden mit einem erweiterten Blickwinkel zurückkehren. All dies wird Ihnen für Ihr späteres Berufsleben zugutekommen. Zudem gibt es keine bessere Gelegenheit, so viele neue und internationale Kontakte für Ihr persönliches Netzwerk zu knüpfen als während eines Studienaufenthalts im Ausland.

Für Studierende der Hanse Law School ist das Auslandsmodul fester Bestandteil des Curriculums:
LL.B. Comparative and European Law – im 5. und 6. Semester, LL.M. Transnational Law, Studienverlauf A – im 1. Semester.

Für Staatsexamensstudierende stellen ein oder zwei Auslandssemester eine sinnvolle Ergänzung des Studiums dar – ab dem 3. Fachsemester bzw. nach bestandener Zwischenprüfung.

Anerkennung von Studienleistungen: Im Ausland erbrachte Leistungen sind grundsätzlich anerkennungsfähig. Doch selbst wenn sich Ihr Studium bedingt durch ein Auslandsstudium oder –praktikum um ein oder zwei Semester verlängern sollte, so werden die durch einen Studienaufenthalt im Ausland erworbenen Erfahrungen, Kenntnisse, Softskills von den meisten Institutionen und Unternehmen zweifellos geschätzt. Ihr Auslandsaufenthalt wird Sie bereits in Ihrem Lebenslauf als weltoffen, selbstbewusst und dynamisch ausweisen. Dies kann Ihnen niemand nehmen, die Zeit ist keinesfalls verschwendet!
 

Wege zum Auslandsstudium:

- Europa: über das ERASMUS+-Programm

- Weltweit: über bilaterale Verträge der Universität Bremen mit Erlass oder Reduzierung von Studiengebühren oder über weltweite Austauschprogramme (mögliche Stipendien, z.B. PROMOS, müssen separat beantragt werden)

- Generell als Free-Mover, d.h. Sie bewerben sich in Eigeninitiative und ohne Austauschprogramm direkt an der Wunschuniversität (mögliche Stipendien, z.B. PROMOS, müssen separat beantragt werden).

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung und Vorbereitung, mindestens 12 Monate vor Beginn Ihres Auslandsstudiums!

Weitere Informationen zum Auslandsstudium erhalten Sie beim International Office.

 

Auslandspraktikum

Ein Auslandspraktikum ist eine gute Alternative bzw. Ergänzung zu einem Auslandsstudium. Mit der praktischen Arbeitserfahrung lernen Sie zugleich die Arbeitswelt eines fremden Landes kennen, diese Erfahrung kann für die weitere Orientierung in Studium und Beruf sehr hilfreich sein.

LL.B. Comparative and European Law: Ein 14-wöchiges Praktikum ist während des Studiums zu absolvieren, in der Regel im 8. Semester.

Staatsexamen: Ein Auslandspraktikum kann während des Schwerpunktpraktikums (mindestens 4 Wochen) absolviert werden, in der Regel nach dem 5. Semester. Es kann sich anbieten, im Anschluss an einen Studienaufenthalt im Ausland ein Praktikum anzuschließen. (Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, das Grundpraktikum bei einem im Ausland zugelassenen Rechtsanwalt zu absolvieren.)

www.oberlandesgericht.bremen.de/informationen/justizpruefungsamt/rechtsgrundlagen-1707

Weitere Informationen zum Auslandspraktikum erhalten Sie beim International Office.