Zur Geschichte der Juristenausbildung in Bremen

Geschichte der Juristenausbildung in Bremen

Den Studiengang Juristenausbildung gibt es in Bremen seit 1971. Zum Wintersemester 1971/72 nahm die neugegründete Universität Bremen den Lehrbetrieb auf. Der Studiengang Juristenausbildung wollte zugleich mit der Erprobung eines einstufigen Ausbildungsganges zu einer grundlegenden Reform der Juristenausbildung beitragen. Der Bundesgesetzgeber hatte mit einer „Experimentierklausel“ im Deutschen Richtergesetz (DRiG) die Möglichkeit einer solchen grundlegenden Reform eröffnet. 

Der Studiengang war zunächst in einem Fachbereich mit den Studiengängen Ökonomie und Sozialwissenschaften zusammengefasst. Neben der intendierten Interdisziplinarität mussten alle Studienanfänger des Fachbereichs ein zweisemestriges Integriertes Sozialwissenschaftliches Eingangsstudium absolvieren und konnten auch den gewählten Studiengang noch wechseln. 1982 wurde der Fachbereich aufgeteilt und die Rechtswissenschaft mit ihren Professoren in einem eigenen Fachbereich zusammengefasst.1984 wurde die Experimentierklausel im DRiG gestrichen udn das Studium in Bremen kehrte zum klassischen zweistufigen Modell (Studium und juristischer Vorbereitungsdienst) zurück..

Mit der Novellierung des § 5a DRiG wurde 2003 dann auch in Bremen das sog. Schwerpunktsbereichsstudium eingeführt. Das zweisemestrige Studium dient der wissenschaftlichen Vertiefung und Erweiterung des Kernfachstoffes in einem von den Studentinnen und Studenten selbst gewählten Themenbereich. An der Universität Bremen können die Studentinnen und Studenten zwischen sechs verschiedenen Schwerpunktbereichen wählen. Alle Schwerpunkte zeichnen sich durch einen hohen wissenschaftlichen Grundlagenbezug aus. Die Angebote werden zudem eng mit den Forschungsschwerpunkten der an den Fachbereich angegliederten Institute abgestimmt, wodurch eine besonders hohe Qualität der wissenschaftlichen Ausbildung der Studentinnen und Studenten gewährleistet wird.

Am ersten Oktober 2024 trat dann nach langer Vorbereitungszeit eine neue Prüfungsordnung mit den Abschlüssen Erste Juristische Prüfung und Bachelor of Laws in Kraft. Damit wurde ein langer diskutierter und umfangreich vorbereiteter Prozess umgesetzt und ein integrierter Bachelorabschluss an der Universität Bremen eingeführt. Die Studierenden haben nun die Möglichkeit auf dem Weg zur ersten juristischen Prüfung binnen acht Semestern eine akkreditierten Hochschulabschluss zu erwerben, völlig unabhängig von der Ersten juristischen Prüfung. Dadurch kann jeder und jede Student:in frei wählen, ob Sie das Studium weiter bis zur Ersten juristischen Prüfung fortsetzen möchte oder alternativ ein Masterstudium absolvieren oder direkt auf den Arbeitsmarkt gehen möchte. Der enorme Prüfungsdruck der Ersten juristischen Prüfung wird so deutlich gemindert und das Studium der Rechtswissenschaft in Bremen offener für vielfältige Lebensentwürfe. Natürlich kann in Bremen auch weiter der klassische Ausbildungsweg zum/zur Volljurist:in über die Erste juristische Prüfung und anschließenden Vorbereitungsdienst beschritten werden.
 

Aktualisiert von: Antje Kautz