Prüfungsausschüsse

Hörsaal

Die Prüfungsausschüsse überwachen die Einhaltung der Prüfungsordnung.
Die Aufgaben umfassen unter anderem: Entscheidung über Anerkennung von Prüfungsleistungen, Entscheidung über Folgen eines Verstoßes gegen die Prüfungsordnung sowie Rechtsbehelfe von Studierenden, Bestellen der Prüfer*innen, Bestimmung der Gesamtnote der Zwischenprüfung und Entscheidung über das Bestehen der Zwischenprüfung.
Das Zentrale Prüfungsamt (Geschäftsstelle für den Fachbereich 6) bereitet alle Vorgänge für den Prüfungsausschuss verwaltungsmäßig vor und nach.

Der Prüfungsausschuss am Fachbereich 6 hat allgemeine Hinweise zu den Prüfungen im Studium der Rechtswissenschaften (1. Staatsexamen) beschlossen. Diese Informationen beziehen sich auf die Anmeldung zu sowie den Rücktritt von Prüfungsleistungen im Grund- und Hauptstudium und auf Rechtsbehelfe gegen Prüfungsergebnisse (nicht aber auf Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich). Inhaltlich werden verschiedene Regelungen der Prüfungsordnung überblicksartig zusammengefasst und ist durch die vom Prüfungsausschuss vertretene Auslegung wiedergegeben.
Bitte nehmen Sie diese Hinweise zur Kenntnis und beachten Sie, dass ältere Informationen überholt sein können!

Staatsexamen

Wiss. Mitarbeiter*innen

Vertretung:

Studierende

  • Vincent-Benedict Wagener

Vertretung:

  • Nils Kaufholz

Transnational Law

Hochschullehrer*innen

Vertretung:

  • N.N.

Wiss. Mitarbeiter*innen

Vertretung:

  • N.N.

Studierende

  • Lisa R. Schwenke


     

Comparative and European Law (CEL)

Hochschullehrer*innen

Beratendes Mitglied:

 

Wiss. Mitarbeiter*innen

Beratendes Mitglied:

  • N.N.



     

Mediation

Hochschullehrer*innen

Vertretung:

Wiss. Mitarbeiter*innen

  • Gesa Laarmann

Aktualisiert von: Antje Kautz