Forschungsschwerpunkt: Transnationalisierung des Rechts

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Der Forschungsschwerpunkt „Transnationalisierung des Rechts“ ist schon seit längerer Zeit ein Thema des Fachbereichs, vgl. Gert Brüggemeier (Hrsg.), Transnationalisierung des Rechts, 2004. Im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Sonderforschungsbereichs „Staatlichkeit im Wandel“ ist die Forschung auf diesem Gebiet zwischen 2003 und 2014 in einer Reihe juristischer Teilprojekte intensiviert worden. Einen guten Überblick geben die Ergebnisse einer Ringvorlesung, die am Fachbereich in den Jahren 2011/12 durchgeführt wurde, vgl. Calliess (Hrsg.), Transnationales Recht, Stand und Perspektiven, 2014.

Am Institut für Handelsrecht wird die Transnationalisierung des Rechts mit Schwerpunkt auf dem selbst geschaffenen Recht der internationalen Wirtschaft erforscht. Vor allem Prof. Gralf-Peter Calliess forscht dazu seit vielen Jahren, vgl. ZenTra Working Paper in Transnational Studies No. 52 / 2015. Seit 2018 ist Birgit Spießhofer als Privatdozentin für transnationales Wirtschaftsrecht mit einem Schwerpunkt auf Corporate Social Responsibility tätig, vgl. Birgit Spießhofer, Responsible Enterprise, 2018.

Die bundesweit erste Professur für Öffentliches Recht und transnationales Recht wurde 2014 mit Prof. Lars Viellechner besetzt, der das Feld grundlegend aufbereitet hat, vgl. Lars Viellechner, Transnationalisierung des Rechts, 2013.

Seit 2015 untersucht das Forschungsprojekt „Transnational Force of Law“ unter der Leitung von Prof. Andreas Fischer-Lescano die Transformation rechtlicher Autorität im Kontext der Transnationalisierung des Rechts: Es geht um das Recht der globalen Agrarwirtschaft, um die hybride Normenproduktion in der Arena des Internets unter Beachtung der Erosion grundlegender Rechte gegenüber dem Staat und um die „lex financiaria“ mit einem transnationalen Finanzmarktrecht.

Deutlich wird die Transnationalisierung auch im Klimaschutzrecht, das von der Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht (FEU) unter der Leitung von Prof. Claudio Franzius untersucht wird. Insgesamt wird immer klarer, dass die herkömmliche disziplinäre Aufteilung in öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Ordnungsmuster für die Beschreibung und normative Erfassung transnationaler Phänomene der Gegenwart nur begrenzt trägt.

Auch im Strafrecht haben sich in jüngerer Zeit neue Regulierungsformen, aber auch neue Verfolgungsmethoden und Sanktionsmethoden etabliert, die zunehmend durch private Akteure in grenzüberschreitender Zusammenarbeit mitbestimmt werden.

Mit diesem Forschungsschwerpunkt trägt der Fachbereich zur Verknüpfung von theoretischen und praktischen Fragestellungen bei. Denn es besteht kein Zweifel, dass es einer Erweiterung der Perspektive bedarf, die sich nicht länger in der Dreiteilung von nationalen, europäischen und internationalen Ansätzen erschöpft. Die im Kontext der Digitalisierung fortschreitende Transnationalisierung verändert herkömmliche Zugänge zum Recht, ins Zentrum des Interesses rücken nicht hierarchisch auflösbare Zusammenhänge und Wechselwirkungen von Recht unterschiedlicher Provenienz, die insbesondere auf den Begriff der Verfassung zurückwirken.

 

Aktualisiert von: Antje Kautz