Forschungsschwerpunkt: Transnationalisierung des Rechts

Landkarte

Die „Transnationalisierung des Rechts“ bildet am Fachbereich schon seit Langem einen Forschungsschwerpunkt, vgl. Gert Brüggemeier (Hrsg.), Transnationalisierung des Rechts, 2004. Im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Sonderforschungsbereichs „Staatlichkeit im Wandel“ ist die Forschung auf diesem Gebiet zwischen 2003 und 2014 in einer Reihe juristischer Teilprojekte intensiviert worden. Einen guten Überblick geben die Ergebnisse einer Ringvorlesung, die am Fachbereich in den Jahren 2011/12 durchgeführt wurde, vgl. Calliess (Hrsg.), Transnationales Recht, Stand und Perspektiven, 2014.

Am Institut für Handelsrecht wird die Transnationalisierung des Rechts mit Schwerpunkt auf dem selbst geschaffenen Recht der internationalen Wirtschaft erforscht. Vor allem Professor Gralf-Peter Calliess forscht dazu seit vielen Jahren, vgl. ZenTra Working Paper in Transnational Studies No. 52 / 2015. Birgit Spießhofer erforscht als Honorarprofessorin für internationales Wirtschaftsrecht und Unternehmensethik schwerpunktmäßig Fragen der Corporate Social Responsibility in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, vgl. Birgit Spießhofer, Responsible Enterprise, 2018.

Die bundesweit erste Professur für Öffentliches Recht und transnationales Recht wurde 2014 mit Professor Lars Viellechner besetzt, der das Feld grundlegend aufbereitet hat, vgl. Lars Viellechner, Transnationalisierung des Rechts, 2013.

Die Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht (FEU) geht unter der Leitung von Professor Claudio Franzius den transnationalen Aspekten des Klima- und Meeresschutzes nach. Insbesondere der Klimawandel lässt sich nicht in den Grenzen der Nationalstaaten bekämpfen und verlangt nach grenzüberschreitenden Lösungsansätzen, vgl. Till Markus, Transnational Land-use Implications of Carbon Dioxide Removal: An Emerging Legal Issue?, 2023.

Nicht zuletzt die Forschungsarbeiten am Fachbereich haben nachgewiesen, dass die herkömmliche disziplinäre Aufteilung in öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Ordnungsmuster für die Beschreibung und normative Erfassung transnationaler Phänomene der Gegenwart nur begrenzt trägt. Rechtsentwicklungen jenseits hierarchisch auflösbarer Zusammenhänge und Wechselwirkungen von Recht unterschiedlicher Provenienz lassen sich mit den herkömmlichen Mitteln und Denkmustern nicht mehr angemessen beschreiben und verstehen, wenn sich selbst im Strafrecht neue Regulierungsformen, aber auch neue Verfolgungsmethoden und Sanktionsmethoden etablieren, die zunehmend durch private Akteure in grenzüberschreitender Zusammenarbeit mitbestimmt werden.

Mit dem Forschungsschwerpunkt leistet der Fachbereich zunächst einen wesentlichen Beitrag zur theoretischen Durchdringung des transnationalen Rechts, die einer erweiterten Perspektive jenseits der überkommenen Dreiteilung von nationalen, europäischen und internationalen Ansätzen bedarf. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden vielfach für konkret-praktische Fragen nutzbar gemacht, sie fließen zudem in die Lehre in verschiedenen Schwerpunktbereichen ein, im Zentrum stehen sie in dem 2022 neu eingerichteten Schwerpunktbereich Transnational Law.

Aktualisiert von: Antje Kautz