Schwerpunktbereichsstudium

Schwerpunktbereichsstudium

Das Schwerpunktbereichsstudium kann nach Beendigung des Hauptstudiums begonnen werden und dauert zwei Semester. Begonnen werden kann dabei jeweils im Sommer- als auch im Wintersemester. Die Schwerpunktbereichsprüfung ist der universitäre Teil der ersten juristischen Prüfung und zählt 30% der Gesamtnote. Eine Liste der an der Universität Bremen angebotenen Schwerpunktbereiche befindet sich unter Schwerpunktveranstaltungen.

Voraussetzungen für die Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium sind die bestandenen Prüfungen der Module Zivilrecht II, III, öffentliches Recht II, III und Strafrecht II und III. Die Prüfungen der Module IV im öffentlichen Recht und im Zivilrecht müssen spätestens für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung nachgewiesen werden. Weitere Informationen dazu sind in der Prüfungsordnung zu finden.

Die Anmeldung für das Schwerpunktbereichsstudium erfolgt über PABO. Dabei ist es möglich, eine Erst- und eine Zweitwahl als gewünschten Schwerpunkt anzugeben. Sofern eine Zulassung in der Erstwahl nicht möglich ist, erfolgt die Zulassung auf jeden Fall in der Zweitwahl.

Es müssen je Semester acht Semesterwochenstunden belegt werden. Diese bestehen aus Pflichtfachmodulen (4 SWS) und Wahlpflichtmodulen (4 SWS). Von den Wahlpflichtmodulen muss eines im Grundlagenschwerpunkt belegt werden, sofern der Grundlagenschein nicht bereits absolviert wurde.

Ja. Man muss sich für jede Veranstaltung, in der man eine Prüfung ablegen möchte, bei PABO anmelden.

Der Schwerpunkt kann innerhalb der ersten vier Wochen ab Vorlesungsbeginn gewechselt werden.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung sind der Grundlagenschein, ein Seminarschein aus dem Pflichtmodul des gewählten Schwerpunktbereichs, eine weitere mündliche oder schriftliche Prüfungsvorleistung aus einem Pflichtmodul des gewählten Schwerpunktbereichs, eine Prüfungsvorleistung aus einem Wahlpflichtmodul des gewählten Schwerpunktbereichs und eine Schlüsselqualifikation, die sich von der ersten Schlüsselqualifikation unterscheidet. Weitere Informationen finden sich in der Prüfungsordnung.

Nein. Das Schwerpunktpraktikum steht in keinem Zusammenhang mit dem Schwerpunktstudium, auch wenn es so klingt.

Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Themenhausarbeit aus dem Spektrum der Pflicht- und Wahlpflichtmodule des gewählten Schwerpunktbereichs, sowie einer mündlichen Prüfung, die nach Bekanntgeben der Note der Themenhausarbeit stattfindet. Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit beträgt vier Wochen.

Die Themenhausarbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

Die schriftliche Leistung bildet 60 %, die mündliche Prüfung 40 % der Gesamtnote des Schwerpunktbereichs.

Aktualisiert von: Simone Bohr