Fördermöglichkeiten über PROMOS

Über PROMOS können folgende Maßnahmen gefördert werden:

Studienaufenthalte und auch Abschlussarbeiten von Studierenden können gefördert werden.  Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben, Studiengebühren können nicht übernommen werden und Studienstipendien im Erasmus-Raum sind ebenfalls nicht möglich. Im Falle von Abschlussarbeiten an Hochschulen dürfen zeitgleich keine Lehrveranstaltungen im Gastland besucht werden. Werden die Abschlussarbeiten weder an Hochschulen noch in Unternehmen durchgeführt, muss ein detaillierter verbindlicher Zeitplan im Motivationsschreiben aufgeführt werden. 

Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit außerhalb des Erasmus-Raumes förderbar. Praktika, die in die gesonderten Stipendienprogramme des DAAD passen, dürfen nicht in PROMOS beantragt werden.
Praktika können durch PROMOS ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen  Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule vorliegt.

Vollzeitsprachkurse von Studierenden und Doktoranden an staatlichen und privaten Hochschulen im Ausland können gefördert werden mit einer einmaligen Kursgebührenpauschale in Höhe von 500,- €, sofern sie mindestens 25 Wochenstunden umfassen.
Info zu Sprachkursangeboten[PDF] an Hochschulen im Ausland finden Sie unter www.daad.de/ausland/praktikum/stipendien/de/161-stipendienprogramme/#1

Die Teilnahme von Studierenden und Doktoranden an Fachkursen (zum Beispiel Sommerkursen), die von ausländischen Hochschulen angeboten werden, kann mit einer Kursgebührenpauschale in Höhe von 500,- € pro Person oder einer Aufenthaltspauschale gefördert werden.

Studierende mit Behinderung (mind. 50%) können einen Mehrbedarf anmelden, sofern es sich um auslandsbezogene Mehrkosten handelt.

PROMOS darf für maximal 4 Monate pro Studienabschnitt in Form des Teilstipendiums plus eine einmalige Kursgebührenpauschale für einen zusätzlichen Sprach- oder Fachkurs bezogen werden.
Die PROMOS-Bewerbung und PROMOS-Förderung muss auch bei allen weiteren Stipendiengebern gemeldet werden.
Studierende, die Auslands- BAföG oder anderweitige Förderung beantragen, sind verpflichtet, dies bei ihrer PROMOS- Bewerbung und bei der BAföG-Stelle mit anzugeben. Gegebenenfalls nimmt die Auslandsbafögstelle eine Verrechnung vor.
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Deutschlandstipendium und PROMOS können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
Zusätzlich zu PROMOS dürfen ergänzend Stipendien aus privaten Mitteln anderer Stipendienträger bezogen werden, nicht aber aus anderen öffentlichen Mitteln. Nur Reisekosten sind zusätzlich auch aus anderen öffentlichen Mitteln möglich.

Kontakt

Michael Thiele
Ansprechpartner für PROMOS im Fachbereich 08

Gebäude: GW2
Raum: B 2811
Enrique-Schmidt-Straße

E-Mail: fb8int@uni-bremen.de
Tel.: 0421 218 67001

Sprechzeiten:
Dienstags, 11:00-12:45  Uhr oder nach Vereinbarung

Links

International Office der Uni Bremen

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Förderprogramm und zur Bewerbung für ein Stipendium.