Projektdetails

Studie zur Ermittlung der Erfahrungen von gewaltbetroffenen Frauen im Bremer Hilfesystem. (Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Laufzeit: 01.01.2022 - 31.12.2022
Projekttyp: Drittmittelprojekt
Finanzierung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Beschreibung

‚Gewalt gegen Frauen‘ hat in unserer Gesellschaft strukturellen Charakter. Die Istanbul-Konvention – das am 01. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (IK) – fasst diese Gewalt in seiner Präambel als Menschenrechtsverletzung und bezeichnet sie treffend als „Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern“ einerseits wie auch als sozialen Mechanismus, „durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden“, andererseits. Dabei ist ‚Gewalt gegen Frauen‘ nicht als einheitliches Phänomen zu verstehen, sondern muss in ihren unterschiedlichen physischen, psychischen, sexualisierten, sozialen und ökonomischen Erscheinungsformen differenziert betrachtet werden.

Dementsprechend sieht die IK in Artikel 7 „umfassende und koordinierte Maßnahmen“ zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt vor, wobei sichergestellt sein muss, dass die (Menschen)Rechte und die Sicherheit der Opfer in den Mittelpunkt gestellt werden. Dies soll einerseits durch eine wirksame Zusammenarbeit aller einschlägigen staatlichen Behörden, Einrichtungen und Organisationen erreicht werden, andererseits aber auch durch die effektive Einbindung nichtstaatlicher Organisationen sowie der Zivilgesellschaft.

Die ‚Studie zur Ermittlung der Erfahrungen von gewaltbetroffenen Frauen im Bremer Hilfesystem‘ fokussiert mit einem qualitativen Forschungsdesign die Erhebung der subjektiven Betroffenen-Perspektive auf das Erleben des Hilfeprozesses und die im Hilfesystem gemachten Erfahrungen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, das Passungsverhältnis der Einrichtungen der Akutversorgung sowie der auf einen längeren Zeitraum ausgerichteten Angebote für von Gewalt betroffene oder bedrohte Personen aus Betroffenenperspektive einzuschätzen und daraus Empfehlungen zur Verbesserung des Bremer Hilfesystems und zur wirksamen Umsetzung der Istanbul-Konvention abzuleiten.

Die Studie wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Das IPP ist mit der Durchführung im Rahmen des Pilotprojekts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention „Optimierung des Hilfesystems von Gewalt betroffener Frauen und Kinder durch die systematische Einbeziehung der Betroffenenexpertise und –perspektive: Implementierung eines Betroffenenbeirates Istanbul-Konvention im Land Bremen“ bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Bremen betraut.


Weitere Informationen

Zeitschriftenbeitrag referiert

Schmidt-Semisch, H.Stahlke, I.Rubscheit, S.Schnepf, F.Jochem, G., 2023: Das Bremer Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen. Eine qualitative Erhebung der Betroffenenperspektive, in: Prävention und Gesundheitsförderung, doi:10.1007/s11553-023-01032, 19.04.2023, Download PDF

Graue Literatur

Schmidt-Semisch, H.Stahlke, I.Rubscheit, S.Schnepf, F.Jochem, G., 2022: Studie zur Ermittlung der Erfahrungen von gewaltbetroffenen Frau-en* im Bremer Hilfesystem , IPP, <https://www.gesundheit.bremen.de/frauen/bundesmodellprojekt-betroffenenexpertise-und-perspektive/studie-zur-ermittlung-der-erfahrungen-von-gewaltbetroffenen-frauen-im-bremer-hilfssystem-42683> (Stand: 12.12.2022)

Vortrag / Poster

Stahlke, I.Schnepf, F.Rubscheit, S.Jochem, G.Schmidt-Semisch, H., 2022: Studie zur Ermittlung der Erfahrungen von gewaltbetroffenen Frauen* im Bremer Hilfesystem, Präsentation der Ergebnisse beim FACHTAG ISTANBUL-KONVENTION . Mit ihnen reden, nicht über sie – zur Bedeutung des Einbezugs von Betroffenen, Online, Deutschland, 24.11.2022, Download PDF (Stand: 26.12.2022)



Aktualisiert von: IPP-Content