Mobilität für Mitarbeiter*innen
Erasmus-Mobilität für Lehrende
Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Sie als Lehrende die Möglichkeit, eine Gastdozentur an einer ERASMUS-Partnerhochschule durchzuführen. Förderberechtigt sind alle Personen, die an der Universität Bremen lehren, darunter auch in einem Vertragsverhältnis mit der Universität Bremen stehende Lehrbeauftragte sowie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen / Doktorand*innen, die in die Lehre einbezogen sind.
In der Regel werden Aufenthalte von 1-2 Wochen finanziert, wobei in der 1. Woche mindestens 8 Stunden gelehrt werden muss. Den Antrag stellen Sie online beim International Office der Universität Bremen.
Zudem ist es möglich, Unternehmensvertreter*innen aus dem europäischen Ausland (die keiner Partneruniversität angehören dürfen) für einen Lehrauftrag einzuladen. Üblicherweise gilt im Erasmus + -Programm das Entsendeprinzip, in diesem Ausnahmefall trägt jedoch die einladende Universität Bremen die Kosten.
Hinweis: Falls Sie als Lehrende/r an einer Fortbildungsmaßnahme im europäischen Ausland teilnehmen wollen, bewerben Sie sich bitte über die Personalmobilität.
Alle weiteren Informationen zum Erasmus + -Programm sowie den Link zur Online-Bewerbung finden Sie beim International Office.
Erasmus-Mobilität für Mitarbeiter*innen aus allen Bereichen
Als Mitarbeiter*in aus der Verwaltung, dem technischen Dienst oder aus anderen Bereichen der Universität Bremen können Sie sich für eine Weiterbildungs- oder Fortbildungsmaßnahme im Ausland bewerben.
Die ERASMUS-Mobilität für Mitarbeiter*innen ist Teil des Personalentwicklungsprogramms der Universität Bremen. Gefördert werden Maßnahmen wie z.B. die Teilnahme an Erasmus Staff Weeks, Hospitationen, Workshops oder Sprachkurse.
In der Regel werden Aufenthalte von 1-2 Wochen finanziert. Den Antrag stellen Sie online beim International Office der Universität Bremen.
Staff Weeks im Erasmus-Raum finden Sie hier: http://staffmobility.eu/staff-week-search
Alle weiteren Informationen zum Erasmus + -Programm sowie den Link zur Online-Bewerbung finden Sie beim International Office.
Konferenzreisen für Wissenschaftler_innen - Zentrale Forschungsförderung
Die aktive Teilnahme von Wissenschaftler*innen an internationalen (und auch nationalen) hochrangigen Konferenzen wird von der Zentralen Forschungsförderung bezuschusst. Anträge können Doktorand*innen, promovierte Wissenschaftler*innen und Hochschullehrer*innen der Universität Bremen stellen.
Es werden Pauschalen gezahlt, im Laufe der Promotion kann zweimal bis zu einer Gesamthöhe von 1.500 EUR gefördert werden, für die übrigen Antragsteller*innen ist eine einmalige Förderung pro Kalenderjahr bis zu einer Höhe von 2.500 EUR möglich.
Flyer International Office
zur ERASMUS-Personalmobilität