Account nach Verlassen der Uni Bremen

Kann ich meinen universitären E-Mail-Account auch nach dem Studienende / Beschäftigungsende oder als Ruheständler nutzen?

Für Studierende

Folgendes passiert mit Ihrem Uni-Account nach dem Studienende:

  • Nach Bekanntwerden Ihrer Exmatrikulation läuft Ihr Uni-Account noch 18 Monate, mit eingeschränkten Berechtigungen weiter (z.B. kein VPN).
  • Ihre Daten werden nicht sofort gelöscht.
  • Vorab erhalten Sie drei E-Mails mit Hinweisen auf Sperrung und Löschung Ihres Accounts.
  • Ein gesperrter Account kann wieder frei gegeben werden und Ihre Daten sind noch erhalten. Dafür benötigen wir einen gültigen Ausweis und einen Nachweis Ihrer Zugehörigkeit zur Uni (z.B. Mitarbeiterausweis, Studentenausweis, Gast- oder Nebenhörerschein etc.).
  • Bei einem gelöschten Account können die Daten nicht wiederhergestellt werden.

Zur Weiternutzung des Uni-Accounts können Sie im Alumni-Verein Mitglied werden.

Für Beschäftigte

Folgendes passiert mit Ihrem Uni-Account nach dem Beschäftigungsende:

  • Nach Bekanntwerden vom Ende Ihres Beschäftigungsverhältnis in der Uni läuft Ihr Uni-Account aus.
  • In den Onlinetools können Sie prüfen, wie lange Ihr Uni-Account noch läuft. (Onlinetools---> Ihre Daten im Identity Management ansehen).
  • Sie erhalten drei E-Mails mit Hinweise auf Sperrung und Löschung Ihres Accounts.
  • Ein gesperrter Account kann wieder frei gegeben werden und Ihre Daten sind noch erhalten. Dafür benötigen wir einen gültigen Ausweis und einen Nachweis Ihrer Zugehörigkeit zur Uni (z.B. Mitarbeiterausweis, Studentenausweis, Gast- oder Nebenhörerschein etc.).
  • Bei einem gelöschten Account können die Daten nicht wiederhergestellt werden.

Zur Weiternutzung des Uni-Accounts können Sie im Alumni-Verein Mitglied werden.

Für Ruheständler

Nutzung des Uni-Accounts als Ruheständler:

  • Ruheständler (Rentner, Pensionäre) der Universität Bremen können den Uni-Account weiterhin nutzen, wenn sie sich von der Ehemaligenverwaltung als "Ehemalige" registrieren lassen.

Funktionskonten sollten mit Hilfe der Onlinetools rechtzeitig an eine Nachfolgerin oder einem Nachfolger übertragen werden.

Eingehende E-Mails werden bis zum Zeitpunkt der Löschung Ihres Uni-Accounts angenommen und sofern Sie eine Weiterleitung eingerichtet haben, an die Weiterleitungsadresse weitergeleitet. Sie sollten eine Weiterleitung noch vor dem Ausscheiden aus der Uni in den Onlinetools einrichten.