Praktikum

Während Ihres Studiums (Vollfach/Profilfach Soziologie) ist ein Praktikum vorgesehen. Dieses umfasst mindestens 300 Arbeitsstunden. Bei einem Vollzeitpraktikum von mindestens 37,5 Wochenarbeitsstunden entspricht dies einer Dauer von acht Wochen, bei einem Teilzeitpraktikum verlängert sich die Dauer entsprechend der vereinbarten Wochenarbeitszeit.

Zentrale Ziele des Praktikums sind

  • Praktische Kenntnisse über einen fachspezifischen Tätigkeitsbereich gewinnen durch eine Einbindung in die Organisation und Arbeitsweise der Praxisstelle.
  • Im Studium erworbene Kompetenzen und Fachkenntnisse bei der eigenständigen Bearbeitung einer anspruchsvollen beruflichen Aufgabe anzuwenden.

Für die Durchführung des Praktikums und die Erstellung eines Praktikumsberichts erhalten Sie einen unbenoteten Leistungsnachweis im Umfang von 12 CP.

Die Betreuung der Praktika wird von den Lehrenden des Instituts für Soziologie geleistet.

Wenn Sie im Rahmen eines Soziologiestudiums an einer anderen Hochschule oder in einem benachbarten Fach bereits ein Praktikum absolviert haben, können Sie dies unter Vorlage entsprechender Unterlagen von der Anerkennungsbeauftragten des Instituts anerkennen lassen.

Näheres zu Zielsetzungen sowie den formalen Vorgaben des Praktikums finden Sie in der Praktikumsordnung (siehe Downloads).

Für eine Beratung können Sie sich entweder an die Praktikumsbeauftragte des Instituts für Soziologie, an das Zentrum Studium & Praxis des Fachbereichs 08 oder an das Career Center der Universität Bremen wenden.

Vor dem Beratungstermins sollten Sie überlegen, welche beruflichen Tätigkeiten Ihnen "liegen" oder welche Sie so spannend finden, dass Sie sich in ihnen gerne praktisch erproben wollen. Ein Pflichtpraktikum ist dafür der beste Türöffner. Eine hilfreiche Orientierung über typische Tätigkeits- und Berufsfelder von Soziologinnen und Soziologen bietet u.a. der Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS).

Der Studienverlaufsplan sieht vor, das Praktikum im 5. Semester in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Generell empfiehlt sich, das Praktikum vor der BA-Arbeit, aber nicht vor dem 3. Studienjahr durchzuführen.

Das hat zwei Gründe:
Zum einen sollen Sie im Praktikum Kenntnisse aus Ihrem Soziologiestudium einbringen, zum anderen können sich aus dem Praktikum oft Themen für die BA-Arbeit ergeben. Dass bei der Zeitplanung Kompromissbereitschaft im Dialog mit der Praxisstelle vorhanden sein muss, versteht sich von selbst. Aber dennoch sollten Sie zunächst einmal studienstrategisch für sich einen günstigen Zeitraum bestimmen.

Die selbständige Suche eines Praktikumsplatzes ist der nächste Schritt. Praktikumsstellen werden manchmal ausgeschrieben; Sie können sich aber auch initiativ bewerben. Machen Sie in jedem Fall gegenüber der Praktikumsstelle deutlich, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Falls gefordert, stellt Ihnen die Praktikumsbeauftragte eine entsprechende Bescheinigung aus.

Wichtig ist, dass Ihre Praxisstelle Ihnen einen Arbeitsplatz vor Ort bereitstellt. Ein Praktikum, dass zu großen Teilen im home office absolviert wird, kann nicht als Pflichtpraktikum gewertet werden. Es widerspricht den Anforderungen der Praktikumsordnung. Wichtig ist auch, dass Sie mit Ihrer Praxisstelle frühzeitig vereinbaren, welche konkreten Arbeitsaufgaben Sie während Ihres Praktikums bearbeiten sollen.

Hilfestellung zu Planung und Bewerbung sowie zum Praktikumsvertrag und weiteren rechtlichen Aspekten bieten das Career Center, das Zentrum Studium & Praxis und die Praktikumsbeauftragte.

Wenn Sie bereits eine Praktikumsstelle gefunden haben, sprechen Sie eine Lehrperson aus dem Institut für Soziologie an mit der Bitte, die Betreuung Ihres Praktikums zu übernehmen. Alle Lehrenden des Instituts für Soziologie kommen als Betreuer:innen Ihres Praktikums in Frage. Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich am besten wenden können, hilft Ihnen die Praktikumsbeauftragte gerne weiter.

Ihrem:r Betreuer:in erläutern Sie Ihre Motivation und die Inhalte des Praktikums. Ihre Arbeitsaufgaben sind letztlich ausschlaggebend dafür, ob das Praktikum als Pflichtpraktikum gewertet wird.

Sie füllen das Anmeldeformular (unter Downloads) aus und lassen das Formular von Ihrem:r Betreuer:in spätestens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn unterschreiben. Zur Genehmigung Ihrer Praktikumsanmeldung reichen Sie das von Ihnen und Ihrer:m Betreuer:in unterschriebenen Formular umgehend bei der Praktikumsbeauftragten ein (gerne als Datei per E-Mail). Von der Praktikumsbeauftragten erhalten Sie die abschließende Genehmigung per E-Mail. Erst dann ist die Praktikumsanmeldung formal abgeschlossen.

Wichtig: Sie müssen das Praktikum NICHT über PABO anmelden.

Mit Ihrer Praxisstelle schließen Sie nach Möglichkeit einen Praktikumsvertrag ab (Muster siehe Downloads), in dem die wechselseitigen Verpflichtungen geregelt werden. Der Vertrag ist nur für Ihre eigenen Unterlagen bestimmt.

Sie führen das Praktikum wie im Praktikumsvertrag vereinbart durch. Bei Problemen sprechen Sie Ihre:n Betreuer:in oder die Praktikumsbeauftragte an. Am Ende lassen Sie sich von der Praktikumsstelle eine Bescheinigung über das absolvierte Praktikum und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Das Formular zur Bescheinigung der Praxisstelle finden Sie im Downloadmenü.

Spätestens zwei Monate nach Beendigung des Praktikums muss dem/der Betreuer/in ein Praktikumsbericht im Umfang von ca. 10 Seiten als Datei vorgelegt werden. Bei Überschreiten dieser Frist kann das Praktikum nicht als Pflichtpraktikum im BA Soziologie gewertet werden!

Der Bericht sollte folgende Aspekte beinhalten:

  • Deckblatt (siehe Downloadmenü)
  • Kurzzusammenfassung im Umfang von maximal 2 Seiten, aus der die Praxisstelle, Tätigkeitsbereiche und die Praktikumsaufgaben sowie eine kurze Einschätzung Ihrer gewonnenen Erfahrungen im Hinblick auf eine mögliche spätere Berufstätigkeit hervorgehen
  • Angaben über die Organisationsstruktur und die Arbeitsweise der Praxisstelle
  • ausführliche Aufgabenstellung
  • Beschreibung der tatsächlichen eigenen Tätigkeiten und Arbeitsergebnisse
  • Reflexion der im Praktikum gewonnenen Erfahrungen im Hinblick auf
    • 1.) die Anwendung von im Studium erworbenen fachlichen Kenntnissen und Kompetenzen,
    • 2.) Perspektiven in Studium und Beruf
  • Reflexion Ihres Praktikums aus einem soziologischen Blickwinkel entweder hinsichtlich des Berufsfeldes oder hinsichtlich (einer) der von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten. Hier geht es darum, dass Sie Ihr Praktikum mit dem Blick eines:r Soziologen:in betrachten. Dazu können Sie grundlegende gesellschafts- oder sozialtheoretische Perspektiven ebenso wie Perspektiven spezieller Soziologien heranziehen, die Sie in Ihrem Studium kennengelernt haben.

Den Praktikumsbericht geben Sie als Datei bei Ihrem:r Betreuer:in ab; als Anlage fügen Sie - ebenfalls als Dateien -  1.) Praktikumsbescheinigung und 2.) das ausgefüllte Formular des Leistungsnachweises (siehe Downloadmenü) bei.

Das Deckblatt und die Kurzzusammenfassung des Praktikumsberichts sowie das Arbeitszeugnisses reichen Sie zudem als Datei bei der Praktikumsbeauftragten ein.

Nach Benachrichtigung durch Ihre:n Betreuer:in holen Sie den Leistungsnachweis für das absolvierte Pflichtpraktikum in der Geschäftsstelle des Instituts für Soziologie bei Frau Ilse Wandel ab und reichen diesen möglichst umgehend beim zentralen Prüfungsamt ein.

Praktikumsbeauftragte

Dr. Ute Volkmann

Unicom-Gebäude
Raum: 9.1060
Mary-Somerville-Straße 9
28359 Bremen

ute.volkmann@uni-bremen.de

Anmeldung zur Sprechstunde über Stud.IP

Weitere Informationen

Career Center der Universität Bremen

Tipps und Tricks für die Praktikumssuche und Beratung

Interviews zum Praktikum unserer Studierenden 

Jobportal für Studierende

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