B1 Nachweis Französisch

Eignungstest des Studienfachs Romanistik

Der Fachbereich 10 der Uni Bremen bietet ab Sommersemester 2013 keine Sprachnachweistests B1 mehr an. Für einen Sprachnachweis B1 wird entweder der entsprechende Nachweis über den Schulunterricht zugrunde gelegt (siehe Info am Ende der Seite), oder das Sprachdiplom DELF/DALF oder der Sprachnachweistest des Institut Français.

B1 Nachweis Französisch

Dieser Test wird kostenpflichtig (40 Euro) angeboten für Nicht-Romanist:innen und für Studienanwärter:innen des Studienganges Frankoromanistik.
Gefordertes Sprachniveau: abhängig vom Studienfach (A2 oder B1) 
Prüfungstermine:

  • Mittwoch, den 21. Februar 2024
  • Mittwoch, den 6. März 2024
  • Mittwoch, den 3. Juli 2024
  • Mittwoch, den 4. September 2024

Der Test beginnt jeweils um 14:30 Uhr.

Inhalt:

  • schriftlicher Teil: Verständnisfragen zu Texten, Verfassung von Texten, Grammatikaufgaben (90 Min.)
  • mündlicher Teil: Gespräch zu allgemeinen Fragen und Studienmotivation (15 Min.)

Anmeldung: per E-Mail
Informationen: per E-Mail
Prüfungsort: Institut Français, Contrescarpe 19, 28203 Bremen
Anmeldefrist: bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin unter der oben genannten E-Mailadresse möglich 
Bekanntgabe der Ergebnisse und Bescheinigung: etwa eine Woche nach dem Prüfungstermin. Die Bescheinigungen werden abgeholt oder per Post versandt.

Ansprechpartner:innen

Bitte setzen Sie sich mit dem Institut Français Bremen in Verbindung. 

Bücher

Nachweis von Sprachkenntnissen über Unterrichtsdauer

Der Nachweis von Sprachkenntnissen über Unterrichtsdauer ist nur für die Niveaus A1 bis B1 möglich. Für die Niveaus B2 bis C2 ist das nur möglich, wenn das Abiturzeugnis dieses Niveau explizit ausweist. Gültigkeit der Sprachnachweise: wie auf dem jeweiligen Zeugnis/Zertifikat angegeben.

Beim Abitur mit 12 Schuljahren (G8)

  • A1: Mindestens 1 Jahr
  • A2: Mindestens 3 Jahre
  • B1: Mindestens 6 Jahre

fortgeführt bis Klasse 11

Beim Abitur mit 13 Schuljahren (G9)

  • A1: Mindestens 1 Jahr
  • A2: Mindestens 3 Jahre
  • B1: Mindestens 7 Jahre

fortgeführt bis Klasse 12

 

Aktualisiert von: SZHB