Fachausschuss Ethik des FB07

Fachausschuss Ethik am Fachbereich 07

Der Fachbereich 07 hat in Abstimmung mit der Ethikkommission der Universität Bremen ein vereinfachtes Ethikverfahren für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko eingeführt. Der vom Fachbereichsrat gewählte Fachausschuss Ethik berät die eingereichten Kurzanträge und empfiehlt der Ethikkommission bei minimalem Risiko ein positives Votum. Die Grundlage dafür ist die am 14.05.2025 verabschiedete Neufassung der Ethikordnung der Universität Bremen.

Kurzantragsverfahren für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko

Das Kurzantragsverfahren wurde entwickelt, um den Bedarfen der Forschenden am FB07 entgegen zu kommen. Da immer mehr peer-reviewte Fachzeitschriften und Forschungsförderungseinrichtungen auch für ethisch unbedenkliche Vorhaben ein positives Ethikvotum fordern, steigt das Antragsvolumen, so dass dies eine zentrale Ethikkommission alleine nicht stemmen kann. Die Wartezeiten für die Antragstellenden würden sich unverhältnismäßig verlängern und zu Wettbewerbsnachteilen in der Forschung führen.

Das verkürzte Verfahren steht Forschenden des Fachbereichs 07 für Forschungsvorhaben zur Verfügung, bei denen absehbar höchstens minimales Risiko für alle Beteiligten entsteht und bei denen dennoch ein Ethikvotum erforderlich ist. Durch das Kurzverfahren können ethisch unbedenkliche Forschungsvorhaben schneller bearbeitet werden, während gleichzeitig die ethischen Standards gewahrt bleiben.

So stellen Sie einen Kurzantrag:

Für einen Kurzantrag müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen am Fachbereich 07 tätig sein und keines der Ausschlusskriterien (Checkliste 2.1. auf dem Kurzantrags-Formular) darf auf Ihr Forschungsvorhaben zutreffen. Promovierende am FB 07 können Kurzanträge stellen, wenn sie als Doktorand:innen an der Universität Bremen angenommen sind und ein formloses Schreiben einer/s Betreuenden beilegen (Ethikordnung §3, Abs. 3). Für Forschungsvorhaben im Rahmen von Masterarbeiten am FB 07 können nur die jeweiligen Betreuenden Anträge stellen (Ethikordnung §3, Abs. 4). Forschende aus anderen Fachbereichen können Kurzanträge an den Fachausschuss ihres jeweiligen Fachbereichs stellen (wenn verfügbar) oder reguläre Anträge an die Ethikkommission richten. Für Vorhaben, auf die eines der Ausschlusskriterien zutrifft, ist ebenfalls wie gehabt ein Antrag an die Ethikkommission notwendig.

Laden Sie die aktuelle Version der Anleitung, das Kurzantrags-Formular und die aktuelle Version der Datenschutz-Checkliste der Rechtsstelle der Universität Bremen (Anmeldung zum internen Bereich der Uni-Homepage notwendig) herunter. Füllen Sie alle Unterlagen aus, folgen Sie allen Schritten der Anleitung, fügen Sie Studieninformationen und Fragebogen / Instrumente bei, fügen Sie alle Dokumente in eine pdf-Datei zusammen (Name: YYMMDD_Name.pdf) und schicken Sie diese Datei an ethik07[at]uni-bremen.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an ethik07[at]uni-bremen.de

Mitglieder des Fachausschusses Ethik und Vertretende:


Statusgruppe Hochschullehrer:innen

Mitglieder:

Prof. Dr. Vera Hagemann (Vorsitzende)

Prof. Dr. Kristina Klein (stellvertretende Vorsitzende)

Prof. Dr. Julia Kensbock (Vertretung)

 

Statusgruppe wissenschaftliche Mitarbeiter:innen 

Mitglieder:

Dr. Marten Laudi

Dr. Katharina Klug (Vertretung)

Dr. Melanie Dunger (Vertretung)

 

Aktualisiert von: Redaktion