Promotion

Absolventenverabschiedung
Absolventenverabschiedung
Absolventenverabschiedung

Die Universität Bremen verleiht den Grad "Doktor/Doktorin der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr. rer. pol.)". Mit der Verleihung des Doktorgrades wird die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit bestätigt. Das Promotionsstudium unterliegt der Promotionsordnung.

In der Regel wird für die Zulassung zur Promotion am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft ein Masterabschluss in Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre vorausgesetzt. Ausländische Studienabschlüsse müssen vor der Bewerbung als Doktorandin oder Doktorand offiziell anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich an das Zentrale Prüfungsamt (ZPA).

In jedem Fall sollte sich eine Doktorandin oder ein Doktorand mit einer Professorin oder einem Professor des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft in Verbindung setzen, die oder der das jeweilige Forschungsgebiet vertritt. Jede Doktorandin und jeder Doktorand benötigt die Zusage einer Professorin oder eines Professors, die oder der als Betreuerin oder Betreuer der Doktorarbeit fungiert.

Für allgemeine Informationen zum Promotionsstudium an der Universität Bremen wenden Sie sich bitte an das Bremen Early Career Researcher Development (BYRD). BYRD informiert über allgemeine Fragen rund um die Promotion, bietet Kurse zum Soft-Skill-Training an, informiert über das Netzwerk der Promovierenden an der Universität Bremen etc. Weitere Informationen: Bremen Early Career Researcher Development (BYRD)

Fragen zum Fachstudium beantwortet:

Studienzentrum Wirtschaftswissenschaft

Telefon: +49 421 218 66533 | E-Mail: stzwiwiprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de | Raum: WiWi1 A3050

Aktualisiert von: Redaktion