Freemover

Studierende haben die Möglichkeit, sich weltweit bei jeder Hochschule für ein Gaststudium zu bewerben. In diesem Fall muss jedoch mit Studiengebühren und weiteren Kosten gerechnet werden. 

Auch wenn Sie unabhängig von den Kooperationen des Fachbereichs ein Auslandssemester durchführen, empfiehlt es sich, vor Antritt des Aufenthaltes, idealerweise auch vor der Bewerbung dort, ein Learning Agreement mit dem Büro für Praxis und Internationales abzustimmen. Dieses ist Grundlage, um später im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen zu können. 

Wenn Sie als Freemover an Ihre Wunschuniversität gehen möchten, so prüfen Sie doch vorab über die Datenbank ANABIN der Kultusministerkonferenz, ob Ihre Uni ein H+ bzw. ein H+/- aufweist. Dieses wäre die Voraussetzung für einen anerkennungsfähigen Austausch.

Weitere Informationen zum Auslandsaufenthalt als Freemover finden Sie auf den Seiten des zentralen International Office der Universität.

Aktualisiert von: Redaktion