Freemover

Auslandssemester außerhalb von Kooperationen

Was viele Studierende nicht wissen, ist, dass sie die freie Wahl haben, sich weltweit bei jeder Hochschule für ein Gaststudium zu bewerben. Allerdings fallen dann meist Studiengebühren und weitere Kosten an. Diese können über Auslandsbafög oder Stipendien teilfinanziert werden.

Die Studiengebühren an der Gasthochschule richten sich im Ausland nach dem Level, also ob im Bachelor- oder dem Masterbereich studiert wird und auch nach dem Fach. Naturwissenschaftliche Fächer sind wegen der hohen Gerätekosten teurer als geisteswissenschaftliche Studienangebote. Für ausländische StudienbewerberInnen gelten zudem unter Umständen höhere Gebühren als für Einheimische. Hochschulen innerhalb der EU können unterschiedliche Gebühren von "EU-students" und "overseas students" berechnen.

Eine gute Informationsquelle für Studierende ist der Deutsche Akademische Austauschdienst, DAAD. Dort finden sich Länderinformationen zum Studium im Ausland mit Erklärungen zum Hochschulsystem, den Studienjahren und anderen wichtigen Informationen rund um das Thema: https://www.daad.de/de/laenderinformationen/

Es gibt mehrere Informationsmöglichkeiten für Freemover. Nutzen Sie für die erste Orientierung am besten unsere monatliche Gruppenberatung, den „Jour Fixe“ und auch die jährliche Hochschulmesse Studium und Praktikum im Ausland, die das International Office jeden Herbst auf dem Campus anbietet.

Außerdem bietet das International Office immer kurz nach Vorlesungsbeginn des Sommersemesters eine Informationsveranstaltung für alle Outgoings des folgenden akademischen Jahres. Hier bekommen sie vor Ihrer Ausreise wichtige Informationen zur Vorbereitung. Die Predeparture-Veranstaltung ist für alle offen, die weltweit außerhalb Europas entweder an eine außereuropäische Partneruniversität gehen, die weltweit als Freemover studieren werden oder die ein Praktikum weltweit machen. Die Teilnahme wird dringend empfohlen.

Sicherlich ist es nicht einfach, sich in der Fülle der Möglichkeiten für die passende Gasthochschule zu entscheiden. Viele Fragen können jedoch heutzutage mit einem Blick auf die aktuelle Homepage der Wunschhochschule geklärt werden. Leider sind die Homepages nicht einheitlich strukturiert, sodass man sich zur gesuchten Information etwas durcharbeiten muss.

Auch sind die Aufnahmebedingungen nicht nur von Land zu Land sondern auch von Hochschule zu Hochschule nicht einheitlich geregelt, was Informationssuchende bisweilen dazu zwingt, sich direkt mit der Hochschule ihrer Wahl in Verbindung zu setzen und die offenen Fragen individuell zu klären.

Sie bewerben sich für ein ein- bis zweisemestriges Gaststudium (= occasional student/ = non-degree student = visiting student), wenn Sie nach dem Auslandsaufenthalt an Ihrer Heimatuniversität zu Ende studieren wollen.

Für ein Regelstudium (als "degree seeking student"), bewirbt sich, wer an der Gasthochschule einen Abschluss (Bachelor's oder Master's Degree) erwerben will. Für Gaststudierende gelten meist vereinfachte Aufnahmebedingungen.

Wenn Sie sich für einen Studienplatz im Ausland bewerben, sollten Sie gleichzeitig auch schon Förderanträge bei Stiftungen, DAAD oder weiteren Einrichtungen stellen, um deren Bewerbungsfristen nicht zu verpassen. Diese liegen meist lange vor Antritt, sodass Sie nicht die Platzzusage der Gasthochschule abwarten können.

Zu einer Bewerbung gehört meist ein:

  • Bewerbungsaufsatz der sogenannte "Letter of Motivation" (LOM) oder auch "Essay". Auf ein bis zwei Seiten stellen Sie sich und Ihre fachlichen Motive für das Gaststudium an der jeweiligen Einrichtung vor und eventuell auch schon Ihr Berufsziel, damit sich die Gasthochschule ein Bild von Ihnen machen kann. Sie erläutern hier nicht nur Ihren universitären Werdegang, sondern auch Ihre Hobbies, Neigungen, besondere Fähigkeiten oder Erlebnisse, die Sie im Leben geprägt haben.
  • Den Lebenslauf (Curriculum Vitae=CV) fassen Sie tabellarisch und chronologisch rückwärts ab. Je nach Zielland sind die Anforderungen unterschiedlich. In den USA etwa sollten Sie aus Gründen der politischen Korrektheit den CV ohne Geburtsdatum und ohne Foto einreichen.
  • Notenspiegel - Die Vorlage für einen Notenspiegel (Academic Transcript/Transcript of Academic Records) mit Erläuterung (siehe Downloadbereich) fügen Sie stets bei, sowie einen
  • Sprachnachweis der Unterrichtssprache, der nicht älter als zwei Jahre bei Antritt sein sollte. Es entscheidet immer die Gasthochschule, welcher Nachweis einzureichen ist. In Nordamerika wird häufig der TOEFL verlangt, im britischen Sprachraum eher der IELTS, im frankofonen Sprachraum der DELF. Sprachnachweise für den DAAD können im SZHB gegen eine geringe Gebühr ausgestellt werden. Manchmal wird dieser sogar von den Gasteinrichtungen akzeptiert, sodass Studierende die hohen Kosten für TOEFL oder IELTS sparen können.
  • Finanzierungsnachweis - Manche Länder, wie etwa die USA, verlangen für das Visum zusätzlich einen Finanzierungsnachweis (siehe Beispiel im Downloadbereich)
  • Letter of Recommendation - Im englischsprachigen Raum wird häufig ein Empfehlungsschreiben, ein "Letter of Recommendation" von wissenschaftlichem Personal verlangt. Dies sollte bestenfalls auf professoraler Ebene ausgestellt sein, ansonsten auf doktoraler oder Assistenzebene.

Falls amtlich beglaubigte Übersetzungen verlangt werden, können diese von einem staatlich vereidigtem Übersetzungsbüro angefertigt werden. Häufig reichen aber auch online generierte englischsprachige Ausdrucke des Notenspiegels. Diese können bei Vorlage aller Originale im zuständigen Prüfungsamt, Fachbereich oder International Office abgestempelt werden.

Hinweis

Eine Ausreise sollte nur erfolgen, wenn für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht (www.auswaertiges-amt.de). Wird nach Beginn des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sollten Gaststudierende unverzüglich ausreisen. Eine eventuelle Förderung darf danach nicht fortgeführt werden. Alle Gaststudierenden sollen sich  grundsätzlich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren lassen („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“).

Außerdem ist für Mobilitäten außerhalb Europas eine Auslandsreisekrankenversicherung mit voller Deckung und Rücktransport in das Heimatland dringend empfohlen.

Ein Auslandsaufenthalt bringt in der Regel Mehrkosten mit sich. Mit Stipendien und Fördermöglichkeiten lassen sich diese auffangen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Bewerbungsfristen, die häufig ein Jahr vor der Ausreise liegen. Nähere Infos finden Sie auf der Seite "Stipendien und Fördermöglichkeiten".

  • Anerkennung: Falls Sie die im Ausland abgeleisteten Leistungen an Ihrem Fachbereich anerkennen lassen wollen, reichen Sie frühzeitig und zwar vor dem Antritt des Auslandssemesters ein Learning Agreement in Ihrem Heimatfachbereich ein. So kann geklärt werden, welche ausländischen Scheine hier angerechnet werden können. Änderungen müssen ebenfalls immer im Heimatfachbereich abgestimmt werden. 
    • Falls Sie scheinfrei sind oder aus anderen Gründen keine Anerkennung benötigen, müssen Sie kein Learning Agreement einreichen.
  • Versicherung: Für die gesamte Zeit im Ausland müssen alle Studierenden durch private Zusatzverträge mit Versicherungsträgern vollständigen Krankenversicherungsschutz sicherstellen, unbedingt mit Rücktransport.
  • Beurlaubung: Im Sekretariat für Studierende können Sich Studierende auf Antrag vom Semesterticket befreien lassen oder aber für das Auslandssemester komplett beurlauben lassen. Im Urlaubssemester im Ausland erbrachte Leistungen dürfen nicht anerkannt werden.

Kontakt

Dipl.-Geogr.
Silke Prangemeier

Tel.: 218-60364

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Beratung

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