Diskussionsgegenstand war die kompetenzbasierte Arbeitsorganisation im Rahmen des neuen Ansatzes der Personalbemessung. Eine Mehrpersonalisierung, ohne dass die Pflegeeinrichtungen zugleich Maßnahmen der Personalentwicklung und einer kompetenzorientierten Arbeitsorganisation ergreifen müssen, lehnt Prof. Dr. Darmann-Finck ab.
Zum Hintergrund: Bislang werden Pflegeleistungen in der stationären Langzeitpflege – mit Ausnahme der delegierten medizinischen Aufgaben - oftmals intransparent auf die Mitarbeitenden verteilt, ohne dass die bei den Mitarbeitenden vorliegenden und für die Aufgabenerfüllung notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen zu berücksichtigen. Diese Arbeitsorganisation ist unökonomisch, weil dann z. B. Pflegefachpersonen Aufgaben durchführen, für die sie überqualifiziert sind. Zugleich kann dieses Vorgehen aber auch zu Qualitätsproblemen führen, da viele Aufgaben durch Pflegehelfer*innen ohne Ausbildung durchgeführt werden, die nicht das dafür nötige Wissen und Können haben. Dieser Kompetenzmangel kann dazu führen, dass Risiken (z. B. Dekubitusrisiko) nicht rechtzeitig bemerkt oder die Bedürfnisse von Menschen mit herausfordernden Verhalten nicht erkannt und dann auch nicht adressiert werden. Ein effizienter Personaleinsatz lässt sich folglich nur kompetenzbasiert bewerkstelligen. Nähere Informationen zum Projekt finden Sie hier.
Seit 2023 war die Verhandlung von Mehrpersonal gemäß § 113 c SGB XI Abs. 1 an die Voraussetzung gebunden, Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung durchzuführen, die einen kompetenzorientierten Personaleinsatz ermöglichen. Jüngst wurde bekannt, dass diese Regelung in § 113 c Abs. 3 mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zukünftig gestrichen werden soll.


