Sie planen ein Auslandssemester oder -praktikum?

Möglichkeit der Erstattung von Kursentgelt wegen Auslandsaufenthalts

Sie studieren an einer unserer vier Partnerhochschulen und planen ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland?

Dann erstatten wir Ihnen gerne nach Ihrer Rückkehr auf Antrag unter Vorlage der entsprechenden Nachweise das Sprachkursentgelt für vorbereitende SZHB-Kurse gemäß § 3 unserer Entgeltordung. Für welche Sprachen Kosten im Umfang von bis zu 4 SWS belegter Kurse, und für welche bis zu 6 SWS erstattungsfähig sind, können Sie in der Entgeltordnung oder im Bereich "Sprachkurse" der jeweiligen Sprache auf unserer Homepage nachlesen.

Diese Regelung gilt schon seit vielen Jahren an der Universität Bremen. Studierende der Hochschule Bremen, Hochschule Bremerhaven und der Hochschule für Künste können dies für vorbereitende Kurse, die sie ab dem Wintersemester 2025/26 belegen, ebenfalls in Anspruch nehmen.

 

 

Aktualisiert von: SZHB