Der Schwerpunkt „Klima–Umwelt–Meer“ veranstaltete sein Sommerseminar in diesem Jahr vom 10.-13. Juli auf Borkum. Unter dem Generalthema „Politikplanung im Klimarecht: Wie kann der Klimaschutz gestärkt werden?“ wurde die Frage nach dem Klimaschutzgesetz als Maßstäbegesetz aufgeworfen und diskutiert, inwieweit Grundlagen- oder Supergesetze, eingeordnet zwischen der Verfassung und dem einfachen Gesetzesrecht, nicht bloß faktisch zu beobachten sind, sondern auch rechtlich in einer Bindung des späteren „Maßnahmengesetzgebers“ denkbar und wünschenswert sind. Aufgegriffen wurde damit ein Forschungsprojekt, das an der Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht (FEU) bearbeitet wird.




















