Praxissemester Teilnahme für BA-Studierende

Am Praxissemester kann teilnehmen, wer im Master of Education an der Universität Bremen immatrikuliert ist oder (nur unter bestimmten Bedingungen) wer in einem lehrerbildenden Bachelor an der Universität Bremen immatrikuliert ist und zum Sommersemester als Fortgeschrittene*r in den Master of Education wechseln möchte.

Für Bachelor-Studierende gelten für die Teilnahme am Praxissemester besondere Bedingungen:

  • 1.-15. November reguläre Anmeldung für die Schulzuweisung bei StudIP, inklusive Vorlage Erweitertes Führungszeugnis und Immatrikulationsbescheinigung
  • bis 15. November (mit der Anmeldung für die Schulzuweisung) Nachweis von 162 CP aus dem Bachelor. Die CP der Bachelorarbeit dürfen NICHT in den 162 CP enthalten sein.*
    Der Nachweis erfolgt in der Regel über die Leistungsübersicht, die man sich über PABO ausdrucken kann. Es geht dabei nur um den Workload, daher werden in diesem Ausnahme-Fall auch Teil-CP für bereits erbrachte Studienleistungen akzeptiert, die formlos von den Lehrenden per Mail dem ZfLB-Praxisbüro bestätigt werden können.
  • bis 15. November Nachweis über die Abgabe der Bachelorarbeit.
    Der Nachweis erfolgt über das Formular "Empfangsbestätigung des Zentralen Prüfungsamtes", das man auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes herunterladen kann (siehe Formulare → Masterarbeit).
    Achtung: Die Empfangsbestätigung für die Abgabe der Bachelorarbeit bekommt man erst ca. 4-6 Wochen NACH ANMELDUNG der Bachelorarbeit beim Prüfungsamt! Die Bachelorarbeit sollte also bis spätestens Ende September beim Prüfungsamt angemeldet werden.
  • bis 10. Januar Nachweis über das Bestehen der Bachelorarbeit. Eine nicht bestandene Bachelorarbeit gilt wie eine nicht abgegebene Arbeit.*

Bitte beachten Sie, dass Sie über die gesamte Dauer des Praxissemesters an der Universität Bremen immatrikuliert sein müssen, also im Wintersemester und im Sommersemester. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Erläuterung zur Masterbewerbung für Fortgeschrittene unten.

Eine Zusammenfassung aller Fristen finden Sie in unserem Flyer zur Praxissemester-Anmeldung für BA-Studierende und Masterbewerbung für Fortgeschrittene

*Beschluss des Zentrumsrats vom 25.10.2016 und 28.11.2017

Kontakt

Beratung

Schulzuweisung

Masterbewerbung zum Sommersemester

Wer darf teilnehmen?

  • nur Fortgeschrittene und nur Bachelor-Absolvent*innen der Uni Bremen, nach §3(3) der jeweiligen Zugangsordnung

Bewerbungsfrist: 15. Januar

Wer gilt als fortgeschritten?

  • fortgeschritten ist, wer 10 CP aus dem Master of Education vorlegen kann, aus den Fächern und/oder Erziehungswissenschaften. Nachweis über gesiegelte Scheine bis 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn des Sommersemesters. NEU: Diese Frist gilt für ALLE Fächer, da zum Sommersemester 2023 alle Fächer im M.Ed. zulassungsfrei sind.

Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zum Sommersemester:

  • Nachweis über Zulassung zum Praxissemester bis 15. Januar (Erläuterungen zur Praxissemester-Anmeldung für BA-Studierende siehe oben). Die tatsächliche Teilnahme am Praxissemester kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen
  • Nachweis über 165 CP aus dem Bachelor bis 15. Januar
  • Nachweis über Abschluss des Bachelorstudiums bis 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn des Sommersemesters

Was ist noch zu bedenken?

  • Wer den Bachelor im Wintersemester abschließt und keinen Studienplatz im Master zum Sommersemester erhält, kann das Praxissemester und auch das Studium im SoSe erst mal nicht fortsetzen, da man nach Abschluss des Bachelors exmatrikuliert wird. Daher ist frühzeitiges Planen und Einhalten aller Fristen wichtig!

Eine Zusammenfassung aller Fristen finden Sie in unserem Flyer zur Masterbewerbung für Fortgeschrittene und Praxissemester-Anmeldung

Beratung zur Masterbewerbung für Fortgeschrittene: Studienzentrum Lehramt