Schulpraktische Studien
Die schulpraktischen Studien, die im Bremischen lehrerbildenden Studium vorgesehen sind, betreffen Studierende, Angestellte der Universität in Lehre und Verwaltung und nicht zuletzt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen im Land Bremen.
Studierende finden auf diesen Seiten unter anderem Informationen zum Anmeldeverfahren und eine Terminvorschau, wann die Praktika in den nächsten Jahren stattfinden werden. Außerdem gibt es Informationen zum Thema Schwangerschaft während des Praktikums.
Zudem stellen wir Informationen zur Härtefallregelung bereit und dazu, was bei studentischen Forschungsarbeiten beachtet werden muss. Für Lehrende und Schulen stellt das Zentrum für Lehrerbildung Formulare, Handreichungen etc. zur Organisation und Durchführung der schulpraktischen Studien bereit.
ACHTUNG: Die Präsentation zur Infoveranstaltung für das Praxissemester 2023 finden Sie hier!
Orientierungspraktikum

Das Orientierungspraktikum soll dazu dienen, Schule als Berufsfeld kennenzulernen: Schule und Unterricht sollen erkundet und aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive analysiert werden; die Anforderungen des Berufs sollen auch aus subjektiv-biographischer Sicht reflektiert werden.
Anmeldung: 01.04.2023 - 18.04.2023
Zeitraum: 6 Wochen zzgl. Vor- und Nachbereitungsveranstaltung im Zeitraum drei Tage vor / nach dem Praktikum; jeweils zu Schuljahresbeginn nach den Sommerferien
Einordnung Studium: Bachelor; in der Regel im 2. Semester
Steckbrief: Orientierungspraktikum
Termine 2023
- Vorbereitungsphase: Mo. 14.08. - Mi. 16.08.2023
- Praktikum GS/IP: Do. 17.08. - Fr. 29.09.2023*
- Praktikum Gy/OS: Mo. 21.08. - Fr. 29.09.2023
- Nachbereitungsphase: Mi. 27.09. - Fr. 29.09.2023
* Schwerpunkt Elementarpädagogik: Termin für den Praktikumsanteil Kita ist noch nicht bekannt; Fragen beantwortet Sven Trostmann.

Zum Orientierungspraktikum ist eine Anmeldung erforderlich - ohne fristgerechte Anmeldung kein Praktikum! Eine Schritt-für-Schritt-Anleiitung steht als pdf bereit.
- Anmeldung: 01.04.2023 - 18.04.2023 via Stud.IP
Nach der Anmeldung werden Sie vom Praxisbüro ZfLB einer Schule zugewiesen.
Zum Orientierungspraktikum gehören Vor- / Nachbereitungsveranstaltungen (Teilnahmepflicht), zu denen Sie vom FB12 zugteilt werden.
Informationen zur Schulzuweisung und zu den Veranstaltungen erhalten Sie rechtzeitig vor Praktikumsbeginn an Ihre Unimailadresse.
Für die Studienleistung ist eine Prüfungsanmeldung in PABO (10.-30.06.) erforderlich.

Informationen und Formulare Orientierungspraktikum
- Praktikumsordnung Bachelor
- Praktikumsordnung Bachelor für IP/Gymnasium/Oberschule
- Handbuch Schulpraktische Studien
- Modulbeschreibung Orientierungspraktikum (Grundschule/IP, Gymnasium/Oberschule)
- Steckbrief Orientierungspraktikum
- Mentor_innenfeedbackbogen und Schulbescheinigung für Gymnasium/Oberschule/IP
- Mentor_innenfeedbackbogen und Schulbescheinigung für Grundschule/IP
- Fragebogen zur Selbsteinschätzung für Gymnasium/Oberschule/IP oder Grundschule/IP
- Verschwiegenheitserklärung
- Praktikums- und Modulverantwortliche
Kontakt
- Praktikum: Praxisbüro ZfLB
- Begleitveranstaltungen: Sven Trostmann (BiPEb) / Theresa Heyn (Gy/OS)
Praxisorientierte Elemente

Die Praxisorientierten Elemente (POE) sollen dazu dienen, Unterrichtsplanung und -gestaltung in einer kurzen Praxisphase zu erproben. Die POE werden in beiden (großen) Fächern absolviert.
Anmeldung: 01.04. -15.04. oder 01.11.-15.11. (je nach Fach)
Zeitraum: in der Regel 3 Wochen pro Fach (vgl. Modulbeschreibung); jeweils zu Beginn der VL-freien Zeit
Einordnung Studium: Bachelor; 3. - 6. Semester (vgl. Modulbeschreibung)
Steckbrief: folgt

Wintersemester 2022/23
Praktika BiPEb und Gy/OS (genauer Zeitrahmen abhängig vom Fach):
- Mo. 13.02. - Fr. 03.03.2023
- Mo. 13.02. - Fr. 24.03.2023 (wenn Praktika in zwei Fächern absolviert werden)
- Mo. 20.02. - Fr. 17.03.2023 nur für das POE IP
Sommersemester 2023
Praktika BiPEb und Gy/OS (genauer Zeitrahmen abhängig vom Fach):
- Mo. 21.08. - Fr. 08.09.2023
POE Deutsch (GS/IP):
- Mo. 04.09. - Fr. 29.09.2023 (genauer Zeitrahmen abhängig vom Begleitseminar)
POE Inklusive Pädagogik (GyOS):
- Mo.18.09. - Fr. 13.10.2023

Zu praxisorientierten Elementen ist eine Anmeldung erforderlich - ohne fristgerechte Anmeldung kein Praktikum! Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung steht als pdfbereit.
- Anmeldung: 01.04. - 15.04. bzw. 01.11. - 15.11. via Stud.IP
Nach der Anmeldung werden Sie vom Praxisbüro ZfLB einer Schule zugewiesen.
Zu praxisorientierten Elementen gehören Begleitseminare (Teilnahmepflicht), für die Sie sich ebenso über Stud.IP anmelden müssen.
Informationen zur Schulzuweisung und zu den Veranstaltungen erhalten Sie rechtzeitig vor Praktikumsbeginn an Ihre Uni-Mailadresse.
Für die Studienleistung ist eine Prüfungsanmeldung bei PABO (01.12. - 10.01. und/oder 10.06. - 30.06.) erforderlich.

Informationen und Formulare POE
- Unterlagen Checkliste POE 2023
- Verschwiegenheitserklärung POE
- Schulbescheinigung POE
- Feedbackbogen POE 2023
- Praktikumsordnung Bachelor
- Praktikumsordnung Bachelor IP/Gymnasium/Oberschule
- Handbuch Schulpraktische Studien
- Modulbeschreibungen Praktika
- Praktikums- und Modulverantwortliche
Kontakt
Praxissemester

Das Praxissemester soll dazu dienen, Schule in der Gesamtheit der an Lehrpersonen gestellten Anforderungen zu erleben. Beobachtungen und Erfahrungen in der Schule und im Unterricht sollen theoriegeleitet analysiert und das eigene professionelle Selbstkonzept über einen längeren Zeitraum durch begleitende Reflexionen weiterentwickelt werden. Das Praxissemester besteht aus einem Pratkikum an einer Schule und vorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Veranstaltungen in den Fachdidaktiken und den Erziehungswissenschaften.
Anmeldung: 01.11. -15.11.
Zeitraum: Beginn: in der Regel am 18. Februar eines Jahres, sofern dies ein Montag ist, ansonsten an dem ersten Montag nach dem 18. Februar; Ende: mit Beginn der Sommerferien; ca.15 Wochen
Wichtige Informationen zum Praxissemester 2022
Einordnung Studium: Master; im 2. Semester
Steckbrief: folgt

Praxissemester 2023
Praktikumsphase für Grundschule/Inklusive Pädagogik1 und Gy/OS:
- Mo. 20.02. - Mi. 05.07.2023
1 Beim Schwerpunkt Schuleingangsdiagnostik werden im genannten Zeitraum weniger Stunden absolviert, dafür 4 zusätzliche Wochen nach den schulischen Sommerferien zu Beginn des neuen Schuljahres.

Zum Praxissemester ist eine Anmeldung erforderlich - ohne fristgerechte Anmeldung kein Praxissemester! Eine Schritt-für-Schritt-Anleiitung steht als pdf bereit.
- Anmeldezeitraum: 01.11. - 15.11. via StudIP
Folgende Unterlagen müssen bis zum 15.11. vorgelegt werden: ein Erweitertes Führungszeugnis + Immatrikulationsbescheinigung; Formulare finden Sie im entsprechenden Tab.
Für die Begleitveranstaltungen (Teilnahmepflicht) in EW und den Fachdidaktiken melden Sie sich über Stud.IP an. Hinweise zu den Zuweisungen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Praxissemester an Ihre Unimailadresse.
Für die Studienleistung ist eine Prüfungsanmeldung bei PABO (10.06. - 30.06.) für alle Fächer, EW und den schulpraktischen Teil erforderlich.

Für die Teilnahme am Praxissemester ist ein erweitertes Führungszeugnis (gemäß § 30a Absatz 1 BZRG) erforderlich. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses kann von Personen verlangt werden, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Die Universität ist verpflichtet, das Führungszeugnis für die Teilnahme am Praxissemester von Studierenden anzufordern.
Bitte beachten Sie: Für die rechtzeitigte Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses sind Sie selbst verantwortlich. Es muss bei Anmeldung zum Praxissemester vorgelegt werden - ansonsten sind Anmeldung und Teilnahme am Praxissemester nicht möglich; es kann nicht nachgereicht werden.

Anmeldeoptionen zum Praxissemester
Sie können sich in Ausnahmefällen für das Praxissemester anmelden, wenn Sie noch nicht im Master of Education immatrikuliert, aber im Bachelorstudium weit fortgeschritten sind. Für eine Anmeldung im Bachelorstudium gelten folgende Voraussetzungen:
- Reguläre Anmeldung, inkl. Vorlage des erweitertes Führungszeugnisses bis 15.11.
- Nachweis über 162 CP (ohne CP der Bachelorarbeit) durch Transcript of Records / Leistungsübersicht aus PABO bis. 15.11
- Nachweis über die Abgabe der Bachelorarbeit durch Empfangsbestätigung des Zentralen Prüfungsamtes bis 15.11.
- Bestätigung über bestandene Bachelorarbeit bis 10.01.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen und Formulare Praxissemester
- Unterlagen_Checkliste_PS 2023
- Verschwiegenheitserklärung
- Mentor*innenfeedbackbogen
- Nachweis selbstgestalteten Unterrichts Grundschule / Gymnasium/OS
- Steckbrief Praxissemester (folgt)
- Präsentationen von den Informationsveranstaltungen für das Lehramt
- Grundschulen/IP
- Gymnasium/Oberschule
- Handbuch Schulpraktische Studien
- Modulbeschreibungen Schulpraktika
- Praktikums- und Modulverantwortliche
- Praktikumsordnung M. Ed. - allgemeinbildende Schulen
- Praktikumsordnung M. Ed. - berufsbildende Schulen
- Praktikumsordnung M.Ed. - IP/Gymnasium/Oberschule
Kontakt
Härtefall, Schwangerschaft, Forschung, Auslandserfahrungen im Praktikum

Wenn besondere Gründe dafür vorliegen, dass Sie ein Praktikum an bestimmten Schulen im Land Bremen bzw. außerhalb Bremens absolvieren müssen, können Sie einen Härtefallantrag stellen. Der Antrag muss im Anmeldezeitraum im ZfLB abgegeben werden. Bei einem Praktikum außerhalb Bremens, müssen Sie sich selber eine Schule suchen und die Zustimmung der Praktikumsbetreuenden der Universität einholen.
- Handreichung "Härtefall"
- Formular: Antrag auf Härtefallregelung
- Vereinbarung für ein Praktikum außerhalb Bremens:
Für die Beantragung eines Härtefalles finden Sie hier die Liste der Praktikums- und Modulverantwortlichen der verschiedenen Praktika im Lehramtsstudium.
Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie durch das Praxisbüro ZfLB.

Sie sind schwanger und möchten in Kürze ein Praktikum antreten oder sich dafür anmelden? Sie sind schwanger und sind bereits im Praktikum? Die Durch- bzw.. Weiterführung des Praktikums ist möglich, jedoch sind einige formale Aspekte zu beachten; sie sollen helfen, potenzielle Risiken für Sie und ihr Kind zu vermeiden. Daher bitten wir Sie, für Informationen und Beratung Kontakt mit uns aufzunehmen: Praxisbüro ZfLB.
Weitere Information zur Schwangerschaft im Studium an der Universität Bremen finden Sie hier.

Im Land Bremen sind Vorhaben zur Schul- und Unterrichtsforschung, je nach methodischem Vorgehen und Erkenntnisinteresse, genehmigungs- oder anzeigepflichtig. Werden Daten erhoben und verarbeitet, müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Für Untersuchungen im Rahmen des Lehramtsstudiums gelten andere Regelungen als für (größere) wissenschaftliche Forschungsvorhaben.
Informationen zum Vorgehen und erforderliche Unterlagen finden Sie auf der Webseite zur Genehmigung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen der Senatorin für Kinder und Bildung. Unter Punkt III stehen die Informationen für Untersuchungen im Rahmen des Lehramtsstudiums.

Informationen zu den Möglichkeiten, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren, folgen.
Sollten Sie Fragen zu den Möglicheiten haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf: Praxisbüro ZfLB.
Masernschutznachweis
Wie bereits vielen bekannt, gibt es eine Neuerung für das Praktikum. Es wird der Nachweis eines bestehenden Masernschutzes für alle Personen erforderlich, die sich in Schule aufhalten. Diese Vorgabe geht auf das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Maserschutzgesetz)“ vom 10.02.2020 zurück.
Nachzuweisen ist eine zweimalige Impfung gegen Masern oder eine ausreichende Immunität oder eine bestehende medizinische Kontraindikation.
Einzelheiten zu Nachweismodalitäten finden Sie in der Präsentation "Anmeldung".
FAQ Masernschutz
Sind in Ihrem Impfpass zwei Eintragungen zu Masern sichtbar, kann i.d.R. von einem ausreichenden Impfschutz ausgegangen werden. Diese Eintragung verbirgt sich ggf. hinter dem Kürzel ‚MMR‘=Masern/Mumps/Röteln oder ‚MMRV‘=Masern/Mumps/Röteln/Windpocken.
Dies ist für die Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung nicht ausreichend. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt über eine zweite Impfung.
Dokumente in anderen Sprachen müssen nicht anerkannt werden. Bitte nehmen Sie Kontakt für eine Klärung auf oder wählen Sie eine andere Form des Nachweises.
Wählen Sie eine andere Form des Nachweises.
Der Masernschutz kann auch über eine Immunität nachgewiesen werden. Hierzu ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Nachfolgende Angaben laut Gesundheitsamt Bremen:
Die Ausstellung eines Impfnachweises bzw. Dokumentation im Impfpass ist bei gleichzeitiger Impfung für gesetzlich und privat Versicherte kostenlos.
Die Impfbescheinigung ohne gleichzeitige Impfung kostet ca. 4-5€ (genaue Kosten liegen im ärztlichen Ermessen).
Ein Antikörpernachweis kostet ca. zwischen 28€ und 43€ (genaue Kosten liegen im ärztlichen Ermessen).
Das Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation kostet zwischen 7,50€ und 17€ (genaue Kosten liegen im ärztlichen Ermessen).
In diesem Fall ist nach derzeit gültigen Vorgaben ein Praktikum an Schule nicht möglich.
Bei einer medizinischen Kontraindikation ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Für die Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung sind zwei Impfungen erforderlich, i.d.R. liegen zwischen erster und zweiter Impfung mindestens 4 Wochen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt.
Die Praktika werden an verschiedenen Schulen durchgeführt. Zum Antritt des jeweiligen Praktikums muss der Schule der Nachweis (Impfpass, Ärztliche Bescheinigung etc.) vorgelegt werden.
Robert Koch-Institut (RKI) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/M/Masern/Masern.html;
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/
Gesundheitsamt Bremen FAQ https://www.gesundheitsamt.bremen.de/masernschutz-24651
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Bremen.