Schulpraktika von A bis Z

 

Im Kontext der schulischen Praktika im Lehramtsstudium können sich eine Vielzahl von Fragen ergeben. 

 

Nachfolgend finden Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen und Hinweisen, die die Durchführung der Praktika unterstützen können. Dabei werden zwischen Informationen und Hinweisen für Schulen, Studierende und Dozierende unterschieden.

 

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich gerne an zflb.praxisbueroprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

 

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Rückenansicht von Schülerinnen und Schülern im Klassenraum, die sich melden

Sollten Sie unsicher sind, wer die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen ist, wenden Sie sich gerne an das ZfLB-Praxisbüro.

Das ZfLB-Praxisbüro fungiert als erste Anlaufstelle für Studierende und Schulen rund um das Thema Praktikum. 

 

Praktikumsverantwortliche der Universität

  • Diese unterscheiden sich je nach Praktikum, Studienfach und Lehramt. Die Verantwortung für das Orientierungspraktikum liegt in der Erziehungswissenschaft; für die Praxisorientierten Elemente (POE) sind die jeweiligen Fachdidaktiken der Studienfächer verantwortlich; im Praxissemester sind alle Studienfächer verantwortlich sowie das ZfLB.

Schulzuweisungen

  • Diese erfolgen ausschließlich durch das ZfLB-Praxisbüro auf Basis der Praktikumskontingente der Senatorin für Kinder und Bildung.

Inhalte der Begleitveranstaltungen und (fach)didaktische Ausgestaltung der Praktika

  • Im Rahmen der allgemeinen Ziele des jeweiligen Praktikums erfolgt die weitere Ausgestaltung durch die jeweiligen Studienfächer.

Konzeption der Schulpraktischen Studien

  • Der Rat des ZfLB trifft die rahmengebenden Entscheidungen und macht allgemeine Vorgaben zu den Schulpraktischen Studien. Der Themenausschuss Schulpraktische Studien bereitet die Ratsentscheidungen vor. Die Geschäftsstelle des ZfLB bringt Themen zur Beratung ein.

Für wen gilt welche Praktikumsordnung?

Stand: 11/2023

 

Bachelor

Praktikumsordnung

Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs (inkl. Inklusive Pädagogik bis einschließlich Studienstart WS 2022/23)

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs und die Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption für das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen der Universität Bremen

vom 22. September 2011

Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule (Start des Studiengangs im WS 2023/24)

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ und den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang für das „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen

vom 23. Mai 2023

Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption für das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs und die Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption für das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen der Universität Bremen

vom 22. September 2011

Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang für das Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ und den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang für das „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen

vom 23. Mai 2023

Berufliche Bildung – Pflegewissenschaft

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang „Berufliche Bildung – Pflegewissenschaft“ (B.A.) und den Masterstudiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen – Pflege“ (M.Ed.) an der Universität Bremen

vom 29. Oktober 2019

 

Master of Education

Praktikumsordnung

Lehramt an Grundschulen

Praktikumsordnung für die Masterstudiengänge „Lehramt an Gymnasien/ Oberschulen“, „Lehramt an Grundschulen“ und „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“

vom 9. Dezember 2016

Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule

Praktikumsordnung für die Masterstudiengänge „Lehramt an Gymnasien/ Oberschulen“, „Lehramt an Grundschulen“ und „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“

vom 9. Dezember 2016

Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule

In Erarbeitung

Lehramt an Gymnasien/ Oberschulen

Praktikumsordnung für die Masterstudiengänge „Lehramt an Gymnasien/ Oberschulen“, „Lehramt an Grundschulen“ und „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“

vom 9. Dezember 2016

Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen

Gültig bis 30.9.2024Praktikumsordnung für den Masterstudiengang für das „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/ Oberschulen“ (M.Ed.) an der Universität Bremen

vom 9. Februar 2021 erneut berichtigt

Lehramt an berufsbildenden Schulen – Pflege

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang „Berufliche Bildung – Pflegewissenschaft“ (B.A.) und den Masterstudiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen – Pflege“ (M.Ed.) an der Universität Bremen

vom 29. Oktober 2019

Lehramt an berufsbildenden Schulen - Technik

Praktikumsordnung für den Master of Education „Lehramt an beruflichen Schulen“

vom 13. Januar 2015

 

Für SchulenFür StudierendeFür Dozierende
Anwesenheit (Praxissemester)Anwesenheit (Praxissemester) 
Mentorinnen und Mentorenitslearning 
VertretungsunterrichtMasernschutz 

 

Für Schulen

Die Anwesenheit an der Schule beträgt 25 Zeitstunden pro Woche gemäß Praktikumsordnung.

Die Anwesenheitszeit an der Schule kann auf mind. 15 Zeitstunden an mind. 3 Tagen pro Woche reduziert werden. Die Entscheidung liegt bei den Mentor*innen und hängt von den Gegebenheiten ab.

In den Workload der 25 Zeitstunden fallen alle zum Schulpraktischen Teil zählenden Aktivitäten wie Unterrichten, Besprechungen mit Mentor*innen/schulischem Personal, Vor- und Nachbereitung von Unterricht, Hospitationen, Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (Schulfest, Konferenzen, Sprechtag, Elternabend usw.), Einarbeitung in ein Thema oder didaktische Modelle oder Methoden, Reflexion, Einschätzung und Bewertung von Schüler*innenprodukten usw. Lediglich die universitären Begleitveranstaltungen und die damit verbundenen Aufgaben zählen nicht zu diesem Workload.

Mentor*innen, Fachlehrkräfte und das schulische Personal insgesamt sind als Reflexionspartner*innen der Studierenden von besonderer Bedeutung. Für die eigenständige und gemeinsame Reflexion ist entsprechend Zeit einzuräumen, dies gilt für Tätigkeiten wie Hospitationen genauso wie für selbst gestaltete Unterrichtsstunden.

Die Teilnahme an den universitären Begleitveranstaltungen hat Vorrang. Falls diese in Einzelfällen mit relevanten schulischen Terminen kollidieren, sprechen Sie mit den Studierenden, ob eine Klärung/Ausnahme mit den Dozierenden der Begleitveranstaltung vereinbart werden kann. Die Begleitveranstaltungen finden in allen Studienfächern (inklusive Erziehungswissenschaft) und maximal 14-tägig statt.

 

Auszug Praktikumsordnung §7:

„(1) Der wöchentliche Arbeitsaufwand für den schulpraktischen Teil beträgt 25 Zeitstunden. In diesem Zeitraum sollen alle unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aktivitäten, die für die Durchführung des schulpraktischen Teils erforderlich sind, durchgeführt werden können. Die Studierenden können mit den Mentorinnen und Mentoren vereinbaren, dass einige Aufgaben innerhalb des schulpraktischen Teils (z.B. Vorbereitung des Unterrichts oder Bearbeiten von Reflexionsaufgaben) zu Hause durchgeführt werden. Die Studierenden sind jedoch mindestens 15 Zeitstunden pro Woche und an mindestens 3 Tagen in der Woche an der Schule anwesend. Die Anwesenheit wird in der Schulbescheinigung gemäß § 8 Absatz 4 bestätigt.“

 

In den Schulpraktischen Studien sind Ausbildungskoordinationen und Mentor*innen wichtige Partner*innen bei der Qualifizierung der Studierenden als angehende Lehrpersonen. Ohne Sie würde ein wesentlicher Baustein fehlen. Auf Bitten der Senatorin für Kinder und Bildung werden nachfolgend die damit verbundenen Aufgaben konkretisiert.

 

Ausbildungskoordinationen

Die Ausbildungskoordinator*innen sind für die Studierenden die erste Kontaktperson in der Schule, sie orientieren und unterstützen die Studierenden insbesondere in der ersten Zeit in der Schule.

  • Bitte unterstützen Sie die Studierenden aktiv bei der Suche nach Mentor*innen oder benennen diese zentral in Absprache mit den Kolleg*innen.
  • Beraten Sie die Studierenden, falls es Schwierigkeiten gibt, am Fachunterricht oder anderen Aktivitäten teilzunehmen.
  • Im Orientierungspraktikum und insbesondere im Praxissemester ist die Erkundung des gesamten Berufsfelds und ein Einblick in die Zusammenarbeit mit allen pädagogischen und weiteren schulischen Mitarbeitenden relevant; eine Teilnahme bspw. an Fach- und Gesamtkonferenzen, Elternabenden, Sprechtagen, Ausflügen, Teambesprechungen usw. sollte ermöglicht werden.
  • Sollte sich kurzfristig herausstellen, dass ein geplantes Mentorat nicht realisiert werden kann, melden Sie dies umgehend im ZfLB-Praxisbüro.

Die Studierenden sind dazu aufgefordert, Ihnen vor bzw. zu Praktikumsbeginn neben der Verschwiegenheitserklärung und dem Masernschutznachweis auch die fachlichen Anforderungen des jeweiligen Praktikums sowie die Kontaktdaten der Begleitdozierenden mitzuteilen. Bei Fragen und Problemen melden Sie sich gerne jederzeit im ZfLB-Praxisbüro.

 

Mentor*innentätigkeit 

Die Begleitung der Praktika durch Mentorinnen und Mentoren ist ein wesentlicher Baustein für die angestrebten Professionalisierungsziele der Studierenden. Sie sind Reflexionspartner*innen, Expert*innen, Ideengeber*innen und vieles mehr. Folgende Punkte sind dabei aus universitärer Perspektive zentral:

  • Lassen Sie Studierende an Ihrem Unterricht teilnehmen und stellen Sie Ihre Klasse für die Durchführung der von den Studierenden selbstgestalteten Unterrichtsstunden zur Verfügung (betrifft POE und Praxissemester) bzw. unterstützen Sie die Studierenden ggf. auch dabei, am Unterricht anderer Fachkolleg*innen teilzunehmen.
  • In der Grundschule werden Studierende überwiegend einer Klasse zugeordnet und das Mentorat durch den*die Klassenlehrer*in übernommen. Binden sie die Studierenden in die Arbeit in ihrer Klasse, dortige Strukturen, Abläufe und auch Tätigkeiten einer Klassenlehrer*in ein und informieren die anderen Kolleg*innen, die in der Klasse unterrichten bzw. stellen den Kontakt her. Ermöglichen sie ggf. auch Hospitationen in anderen Klassen.
  • Binden Sie Studierende gerne auch in Hospitationsstunden aktiv ein, beispielsweise durch einen Beobachtungsauftrag, einen Feedbackwunsch oder die Unterstützung von Schüler*innen in Arbeitsphasen.
  • Sprechen Sie über den Beruf als (Fach-)Lehrkraft, Innovationen und Herausforderungen im Fach usw.
  • Beraten Sie die Studierenden bei der Planung ihrer Unterrichtsstunden/-reihen; geben Sie Hinweise zu Ihrer Klasse, die eine möglichst schüler*innenorientierte Unterrichtsplanung ermöglichen; sprechen Sie über Stundenziele (dies erfolgt i.d.R. vorher oder parallel auch in universitären Veranstaltungen); eine gewisse Themenfreiheit ist - sofern möglich - wünschenswert.
  • Geben Sie zu jeder Unterrichtsstunde bzw. Doppelstunde ein Feedback, auch dann wenn es zeitbedingt nur sehr kurz ausfallen kann; gehen Sie beispielhaft auf Aspekte wie Adaption und Orientierung an den Schüler*innen etc. ein - diese Rückmeldung ist sowohl für die Adaption etwaiger Folgestunden wichtig als auch zur Reflexion (Fremd- vs. Selbstwahrnehmung) der gemachten Erfahrungen. 
  • Selbst gestalteter und selbst durchgeführter Unterricht von Studierenden kann in der Regel noch nicht perfekt sein, sondern soll die Möglichkeit bieten, sich in der Praxis auszuprobieren und diese Erfahrungen (gemeinsam) zu reflektieren. Vor- und Nachbesprechung sind daher nicht mit denen im Referendariat vergleichbar.

Hinweis für Mentorinnen und Mentoren in der Inklusiven Pädagogik (Lehramt IP/Sonderpädagogik): Die Ausführungen zur Mentor*innentätigkeit gelten in Bezug auf den Unterricht auch für die Inklusive Pädagogik, wobei der Berufsfeldorientierung eine besondere Bedeutung zukommt, etwa durch Einblicke ins ZuP, Aufgaben außerhalb des Unterrichts (Förderung, Beratung) oder Kooperation mit außerschulischen Partnern. Vor Beginn der diagnostischen Fallarbeit wird jährlich ein direkter Austausch mit den Modulbeauftragten der Universität, Prof. Dr. Natascha Korff und Prof. Dr. Anja Starke, angeboten.

 

Mentor*innenvergütung

Über die Senatorin für Kinder und Bildung bzw. das Schulamt Bremerhaven kann das Mentorat für Studierende der Universität Bremen an Schulen in Bremen und Bremerhaven vergütet werden. Dies gilt nur für Studierende, die offiziell über das ZfLB-Praxisbüro für ein Praktikum zugewiesen wurden. Für Bremer Schulen werden Stichtage und Verfahren durch eine Mitteilung der Senatorin für Kinder und Bildung ‚Praktika der universitären Lehrer:innenausbildung Mentor:innenvergütung für das Schuljahr xx‘ festgelegt.

 

FAQ

  • Warum müssen Studierende, die bereits an Schule arbeiten, noch ein Praktikum machen?
  • Ich warte noch auf meine Mentor*innenvergütung…
    • Für die Mentor*innenvergütung ist die Senatorin für Kinder und Bildung bzw. das Schulamt Bremerhaven zuständig. Das ZfLB-Praxisbüro prüft lediglich die Betreuungsangaben. Wenden Sie sich bei Fragen zur Nachmeldung, Auszahlung usw. bitte an Tatjana Menke (Senatorin für Kinder und Bildung) bzw. Thorsten Riekes (Schulamt Bremerhaven).

Studierende, die als (Vertretungs-)Lehrkräfte an Schulen arbeiten, können an dieser Schule kein Praktikum absolvieren. Eine Zuweisung ist aus inhaltlichen und rechtlichen Gründen nicht möglich.

Während des Praktikums können Studierenden auch kein einzelnen Vertretungsunterrichtsstunden oder andere Tätigkeiten übernehmen, in denen sie die alleinige Verantwortung tragen würden.

Für Studierende

Die Anwesenheit an der Schule beträgt 25 Zeitstunden pro Woche gemäß Praktikumsordnung. Der Schulpraktische Teil umfasst 15 CP (=450 Stunden).

In den Workload der 25 Zeitstunden fallen alle zum Schulpraktischen Teil zählenden Aktivitäten wie Unterrichten, Besprechungen mit Mentor*innen/schulischem Personal, Vor- und Nachbereitung von Unterricht, Hospitationen, Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (Schulfest, Konferenzen, Sprechtag, Elternabend usw.), Einarbeitung in ein Thema oder didaktische Modelle oder Methoden, Reflexion, Einschätzung und Bewertung von Schüler*innenprodukten usw. Lediglich die universitären Begleitveranstaltungen und die damit verbundenen Aufgaben zählen nicht zu diesem Workload.

Beispiel: Der Schultag beginnt um 8:00 mit einer Hospitation, danach Wechsel in eine andere Klasse für eine weitere Hospitationsstunde. Pausenzeit im Lehrerzimmer. In den nächsten beiden Stunden Vorbereitung einer eigenen Unterrichtsstunde. Besprechung der geplanten Stunde mit der*dem Mentor*in. Vorbereitung des erforderlichen Materials für die geplante Stunde. Ende des Schultags um 14:00. Dies entspricht sechs Stunden mit Tätigkeiten für den schulpraktischen Teil.

Je nach Praktikumsphase werden jeweils unterschiedliche Anteile im Schulpraktischen Teil überwiegen – zu Beginn mit einem größeren Anteil an Hospitationen, in der Mitte eher mit einem Schwerpunkt auf der Vor- und Nachbereitung der eigenen Unterrichtsstunden. 

In Rücksprache mit den Mentor*innen kann die Anwesenheit in begründeten Fällen auf mind. 15 Zeitstunden an mind. 3 Tagen pro Woche reduziert werden. Dies hängt von den konkreten Gegebenheiten ab und liegt im Ermessen der Schule. Sinnvoll kann dies sein, falls es an der Schule keinen geeigneten Platz zum Arbeiten (Reflexion, Vor- und Nachbereitung etc.) gibt, andere Orte aufgesucht werden müssen (Literaturrecherche, außerschulische Lernorte) und ähnliches.  

 

Auszug Praktikumsordnung §7:

„(1) Der wöchentliche Arbeitsaufwand für den schulpraktischen Teil beträgt 25 Zeitstunden. In diesem Zeitraum sollen alle unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aktivitäten, die für die Durchführung des schulpraktischen Teils erforderlich sind, durchgeführt werden können. Die Studierenden können mit den Mentorinnen und Mentoren vereinbaren, dass einige Aufgaben innerhalb des schulpraktischen Teils (z.B. Vorbereitung des Unterrichts oder Bearbeiten von Reflexionsaufgaben) zu Hause durchgeführt werden. Die Studierenden sind jedoch mindestens 15 Zeitstunden pro Woche und an mindestens 3 Tagen in der Woche an der Schule anwesend. Die Anwesenheit wird in der Schulbescheinigung gemäß § 8 Absatz 4 bestätigt.“

 

FAQ

  • Ich soll in den ersten Wochen 25 Stunden hospitieren und an Konferenzen teilnehmen, passt das zu den Vorgaben?
    • Auch Hospitationsstunden sollten mit den jeweiligen Lehrpersonen bzw. dem*der Mentor*in reflektiert werden, entsprechend sollte hierfür auch Zeit eingeplant werden; auch ‚Pausenzeiten‘ können zum Workload zählen, da diese im Schulkontext oftmals für die Tätigkeit relevant sind.
  • Was soll ich tun, wenn die Vorstellungen von mir und der Schule trotz Austausch dazu sehr unterschiedlich sind?
    • Wenden Sie sich an das ZfLB-Praxisbüro oder ggf. die Dozierenden.
  • Ich möchte möglichst viel Zeit in der Schule verbringen…
    • Dies ist natürlich möglich. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass Sie die Phase der Reflexion nicht vernachlässigen. Das Praxissemester ist die einzige Phase, in der beobachtete und eigene Unterrichtsstunden mit viel zeitlicher Vorbereitung geplant und reflektiert werden können. Geben und nehmen Sie sich selbst diese Zeit, das Motto ‚viel hilft viel‘ gilt hier eher nicht.
  • Ich möchte möglichst wenig Zeit – aber noch passend zu den Vorgaben – in der Schule verbringen…
    • Dies ist im Rahmen der Vorgaben möglich. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass Sie das Praxissemester als Lernphase im Rahmen des Studiums bestmöglich ausnutzen sollten und, sofern nötig, stellenweise auch über diese Zeitvorgabe hinausgehen: beispielsweise um die Unterrichtsreihe eines Fachs in einer Klasse über alle Stunden hinweg verfolgen zu können. Daneben kann es schulorganisatorisch erforderlich sein, dass einige Wochen mehr Workload beinhalten als andere.

Hier finden Sie alle Informationen zu itslearning:

 

Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Maserschutzgesetz)“ vom 10.02.2020 schreibt einen Masernschutz für alle Personen vor, die sich an Schule aufhalten.

Nachzuweisen ist eine zweimalige Impfung gegen Masern oder eine ausreichende Immunität oder eine bestehende medizinische Kontraindikation.

Gemäß einer Vorgabe der Senatorin für Kinder und Bildung ist der Masernschutznachweis durch die jeweilige Praktikumsschule zu prüfen. Der Nachweis ist am ersten Praktikumstag vorzulegen. Solange kein Nachweis vorliegt, kann ein Praktikum nicht angetreten werden.

FAQ zum Thema:

  • Woran kann ich erkennen, ob ich über einen ausreichenden Immunschutz verfüge? Sind in Ihrem Impfpass zwei Eintragungen zu Masern sichtbar, kann i.d.R. von einem ausreichenden Impfschutz ausgegangen werden. Diese Eintragung verbirgt sich ggf. hinter dem Kürzel ‚MMR‘=Masern/Mumps/Röteln oder ‚MMRV‘=Masern/Mumps/Röteln/Windpocken.
  • Ich bin einmal geimpft. Dies ist für die Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung nicht ausreichend. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin über eine zweite Impfung.
  • Ich habe einen Impfnachweis aus einem anderen Land. Dokumente in anderen Sprachen müssen nicht anerkannt werden. Bitte nehmen Sie Kontakt für eine Klärung auf oder wählen Sie eine andere Form des Nachweises.
  • Ich bin geimpft, habe aktuell aber keinen Zugriff auf meinen Impfpass. Wählen Sie eine andere Form des Nachweises.
  • Ich hatte Masern, reicht das als Schutz? Der Masernschutz kann auch über eine Immunität nachgewiesen werden. Hierzu ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
  • Was kostet die Impfung bzw. der Nachweis? Nachfolgende Angaben laut Gesundheitsamt Bremen: Die Ausstellung eines Impfnachweises bzw. Dokumentation im Impfpass ist bei gleichzeitiger Impfung für gesetzlich und privat Versicherte kostenlos. Die Impfbescheinigung ohne gleichzeitige Impfung kostet ca. 4-5€ (genaue Kosten liegen im ärztlichen Ermessen). Ein Antikörpernachweis kostet ca. zwischen 28€ und 43€ (genaue Kosten liegen im ärztlichen Ermessen). Das Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation kostet zwischen 7,50€ und 17€ (genaue Kosten liegen im ärztlichen Ermessen).
  • Ich verfüge über keinen Masternschutz, möchte mich nicht impfen lassen oder einen Nachweis einer medizinischen Kontraindikation erbringen. In diesem Fall ist nach derzeit gültigen Vorgaben ein Praktikum an Schule nicht möglich.
  • Aus medizinischen Gründen kann ich mich nicht impfen lassen. Bei einer medizinischen Kontraindikation ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
  • Ich werde mich vor dem Praktikum noch impfen lassen - reicht das? Für die Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung sind zwei Impfungen erforderlich, i.d.R. liegen zwischen erster und zweiter Impfung mindestens 4 Wochen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin.
  • Muss ich vor jedem Praktikum einen Nachweis erbringen? Die Praktika werden an verschiedenen Schulen durchgeführt. Zum Antritt des jeweiligen Praktikums muss der Schule der Nachweis (Impfpass, Ärztliche Bescheinigung etc.) vorgelegt werden.
  • Ich möchte mich zum Thema Masern/Masernschutz informieren. Informationen erhalten Sie unter: Robert Koch-Institut (RKI) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/M/Masern/Masern.html; Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/, Gesundheitsamt Bremen FAQ https://www.gesundheitsamt.bremen.de/masernschutz-24651. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Bremen.

Für Dozierende