Quereinstieg Lehramtsstudium

Quereinstieg ins Studium?

Allgemeine Informationen für diejenigen, die noch mal studieren und einen Lehramtsabschluss an der Uni Bremen erwerben möchten:

Fragen zum Quereinstieg sind oft sehr individuell, aber es gibt einige Fragen, die sich häufig wiederholen, siehe die FAQ unten auf der Seite.

Wer berät?

...oder Seiteneinstieg in den Lehrberuf / den Vorbereitungsdienst?

Die Universität Bremen bekommt häufig Anfragen von Personen, die am direkten Seiteneinstieg in den Lehrberuf oder das Referendariat interessiert sind. Oft liegt ein abgeschlossenes Studium vor, zum Teil auch Berufserfahrung im Lehrberuf, aber kein Lehramtsabschluss, der für eine Festeinstellung und eine angemessene Bezahlung nötig wäre. Die Option, noch mal als Quereinsteiger*in (siehe oben) einen regulären Studienabschluss auf Lehramt zu absolvieren, kommt für diese Personen-Gruppe oft nicht in Frage.

Sie verfügen bereits über einen Hochschulabschluss in einem schulischen Mangelfach? Dann kann Ihnen das Programm Seiteneinstieg U diesen Weg ermöglichen.

Wenn auch Sie den direkten Seiteneinstieg anstreben, wenden Sie sich bitte an die Senatorische Behörde im Land Bremen. Hier eine Übersicht der Behörde über die Möglichkeiten eines Seiteneinstiegs in den Schuldienst

Wer berät?

Infos und Kontaktperson zum Seiteneinstieg in den Lehrberuf im Land Bremen:

  • Senatorische Behörde
    Frau Olivia Tabaka
    (Seiteneinstieg A)
    0421 361-10064
    Herr Stefan Frese
    (Seiteneinstieg B oder U)
    0421 361-89366

FAQ - Quereinstieg ins Lehramtsstudium

Nein, das ist nicht möglich. Eine der Zugangsvoraussetzungen für alle Master of Education an der Uni Bremen ist ein erster lehrerbildender Studienabschluss, der neben den 2 oder 3 Studienfächern auch fachdidaktische, erziehungswissenschaftliche und schulpraktische Elemente enthält.

Die Zugangs- und Zulassungsordnungen aller Master of Education finden Sie im Master-Portal der Uni Bremen

Wenn Sie schon mal studiert haben, können Sie nach erfolgter Immatrikulation einen Antrag auf Anerkennung bisheriger Studienleistungen aus Ihrem Erststudium beim zuständigen Prüfungsamt stellen. Es werden nur solche Leistungen anerkannt, die auch im Curriculum des neuen Studiums enthalten und inhaltlich und vom Umfang her vergleichbar sind.

Wenn Sie zum Beispiel Sozialpädagogik studiert haben, lässt sich davon in der Regel wenig für ein Lehramtsstudium anerkennen, da keine Studienleistungen in den Fächern oder in der Fachdidaktik vorliegen. Anrechenbare Leistungen gäbe es hier höchstens für einzelne Module aus dem Studienbereich Erziehungswissenschaft. Die Dauer des Gesamt-Studiums würde sich in diesem Fall in der Regel wenig verkürzen.

Wenn Sie sich schon mal einen Überblick verschaffen möchten, wie groß die Überschneidungen Ihrer absolvierten Leistungen mit denen sind, die Sie an der Uni Bremen erbringen müssten, hilft ein Blick auf den Studienverlaufsplan und das Modulhandbuch des entsprechenden Studiengangs in folgender Übersicht: Studienverlaufspläne, Modulhandbücher.

In der Regel nicht, da die Schulpraktika im Studium modular eingebunden sind in erziehungswissenschaftliche und/oder fachdidaktische Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbebreitungsveranstaltungen. Diese Theorie-Praxis-Verzahnung bzw. die modulare Einbindung fehlt bei der Berufspraxis, so dass diese nicht anrechenbar für die schulpratischen Anteile im Studium ist.

Das kommt darauf an. Wenn Sie z.B. zwei Fächer außerschulisch studiert haben und die gleichen Fächer nun noch einmal auf Lehramt studieren möchten, bewerben Sie sich als Fortgeschrittene*r. In diesem Fall wäre eine Bewerbung zum Wintersemester oder zum Sommersemester möglich. Es ist allerdings oft schwierig, im Sommersemester das Studium zügig fortzusetzen, da in vielen Fächern einjährige Einführungsmodule angeboten werden, in die Studierende im Sommersemester nicht einsteigen können.

Wenn ein neues Fach dazu kommt, in dem noch keine anrechenbaren Leistungen im Umfang von mindestens 1 Semester vorliegen, bewerben Sie sich für die gesamte Fächerkombination ganz regulär als Studienanfänger*in. Dies ist nur zum Wintersemester möglich.