Praxissemester Teilnahme für BA-Studierende
Am Praxissemester kann teilnehmen, wer im Master of Education an der Universität Bremen immatrikuliert ist oder (nur unter bestimmten Bedingungen) wer in einem lehrer*innenbildenden Bachelor an der Universität Bremen immatrikuliert ist und voraussichtlich zum Sommersemester als Fortgeschrittene*r in den Master of Education wechseln möchte.
Bitte beachten Sie, dass Sie über die gesamte Dauer des Praxissemesters an der Universität Bremen immatrikuliert sein müssen, also im Wintersemester und im Sommersemester. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Erläuterung zur Masterbewerbung für Fortgeschrittene unten.
Für Bachelor-Studierende gelten für die Teilnahme am Praxissemester besondere Bedingungen:
Termin | Bedingung | Hinweise |
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1.-15. November | Anmeldung für die Schulzuweisung |
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bis 15. November | Nachweis von 162 CP aus dem Bachelorstudium |
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bis 15. November | Nachweis über die Abgabe der Bachelorarbeit |
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bis 10. Januar | Nachweis über das Bestehen der Bachelorarbeit und der schulpraktischen Bachelor-Module |
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Eine Zusammenfassung aller Fristen finden Sie in unserem Flyer zur Praxissemester-Anmeldung für BA-Studierende und Masterbewerbung für Fortgeschrittene
*Beschluss des Zentrumsrats vom 25.10.2016 und 28.11.2017
Masterbewerbung zum Sommersemester
Wer darf teilnehmen?
- nur Fortgeschrittene und nur Bachelor-Absolvent*innen der Uni Bremen, nach §3(3) der jeweiligen Zugangsordnung
Bewerbungsfrist: 15. Januar
Wer gilt als fortgeschritten?
- fortgeschritten ist, wer 10 CP aus dem Master of Education vorlegen kann, aus den Fächern und/oder Erziehungswissenschaften. Nachweis über gesiegelte Scheine bis spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn des Sommersemesters, am besten früher (siehe unten)
Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zum Sommersemester:
- Nachweis über Zulassung zum Praxissemester bis 15. Januar (Erläuterungen zur Praxissemester-Anmeldung für BA-Studierende siehe oben). Die tatsächliche Teilnahme am Praxissemester kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen
- Nachweis über Abschluss des Bachelorstudiums bis spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn des Sommersemesters, am besten früher (siehe unten)
Was ist noch zu bedenken?
- Wer den Bachelor im Wintersemester abschließt und den Master of Education nicht zum Sommersemester beginnen kann, kann das Praxissemester und auch das Studium im Sommersemester erst mal nicht fortsetzen, da nach Abschluss des Bachelors die Exmatrikulation zum Ende des Semesters erfolgt, in diesem Fall zum 31. März. Daher ist frühzeitiges Planen und Einhalten aller Fristen wichtig!
- Die 10 CP Masterleistungen und der Abschluss des Bachelors können bis 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn eingereicht werden. Für Bachelorstudierende im Praxissemester kann die offizielle Abgabefrist aber zu spät sein, um das Praxissemester unterbrechungsfrei zu absolvieren. Lassen Sie sich im Studienzentrum Lehramt dazu beraten oder kommen Sie zu unserer Infoveranstaltung zum Thema "Masterbewerbung zum Sommersemester 2025" am 24. September von 15-16 Uhr online, hier direkt zur Anmeldung
Eine Zusammenfassung aller Fristen finden Sie in unserem Flyer zur Masterbewerbung für Fortgeschrittene und Praxissemester-Anmeldung
Beratung zur Masterbewerbung für Fortgeschrittene: Studienzentrum Lehramt