Häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen
Wann kann die Zulassung zur Abschlussarbeit beantragt werden?
Informatik Bachelor (BPO 2026)
Nachweis von mindestens 120 Kreditpunkten aus dem Bachelor Informatik. Folgende Leistungen müssen erbracht worden sein:
Mathematik 1
Theoretische Informatik 1
Programmiergrundlagen
Algorithmen und Datenstrukturen,
Software- und Datenbank-Grundlagen
Softwareprojekt
Informatik Bachelor (BPO 2020)
Nachweis von mindestens 120 Kreditpunkten aus dem Bachelor Informatik. Folgende Leistungen müssen erbracht worden sein:
Mathematik 1
Theoretische Informatik 1
Praktische Informatik 1
Praktische Informatik 2
Datenbankgrundlagen und Modellierung
Softwareprojekt
Informatik Master (MPO 2026 & MPO 2020)
Nachweis von mindestens 60 CP aus dem Master Informatik.
Wirtschaftsinformatik Bachelor (BPO 2023)
Nachweis von mindestens 120 CP aus dem Bachelor Wirtschaftsinformatik. Folgende Leistungen erbracht sein:
- Einführung in Wirtschaftsinformatik
3 Module aus Studienabschnitt BWL
Praktische Informatik 1
Praktische Informatik 2
Softwareprojekt
Englisch-Sprachnachweis auf dem Niveau B2
Wirtschaftsinformatik Bachelor (BPO 2013)
Nachweis von mindestens 120 CP aus dem Bachelor Wirtschaftsinformatik. Folgende Leistungen erbracht sein:
- alle Pflichtmodule des 1. Semesters
Praktische Informatik 2
Softwareprojekt 1 und Softwareprojekt 2
Englisch-Sprachnachweis auf dem Niveau B2
Digitale Medien Bachelor (BPO 2025)
Nachweis von mindestens 119 CP aus dem Bachelor Digitale Medien. Folgende Leistungen müssen erbracht sein:
alle Module des 1. und 2. Semesters
das Modul „Gruppenprojekt“
das Auslandssemester muss erfolgreich absolviert worden sein
Artificial Intelligence and Intelligent Systems Master (MPO 2023)
Nachweis von mindestens 60 CP im Master Artificial Intelligence and Intelligent Systems
Erste Schritte
Wie findet man ein Thema?
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Oft ergibt sich ein Thema aus dem Projektkontext (oder dem Kontext einer anderen Lehrveranstaltung). Das hat den Vorteil, dass man im relevanten Stoff in der Regel schon gut eingearbeitet ist und auch die Betreuenden relativ gut kennt.
Arbeitsgruppen stellen zum Teil Themen für Abschlussarbeiten auf ihre Webseite (oder veröffentlichen sie anderweitig). Manche Arbeitsgruppen bieten auch ein regelmäßiges Graduiertenseminar an, in dem Studierende oder Doktorand:innen über ihre Abschlussarbeiten/Promotionsvorhaben berichten. Das gibt einen guten Einblick in typische Fragestellungen der betreffenden Arbeitsgruppe.
Man kann sich im Grundsatz auch selbst ein Thema für eine Abschlussarbeit überlegen, muss dann allerdings einen Betreuer oder eine Betreuerin dafür finden. Dabei ist zu bedenken, dass das Thema für diesen Zweck geeignet sein muss (hinsichtlich Umfang, Komplexität, Forschungskontext). Nicht alle Arbeitsgruppen haben Kapazitäten für die Betreuung von arbeitsgruppenfernen Themen. Nicht für alle Ideen wird sich ein geeigneter Betreuer oder eine geeignete Betreuerin finden lassen.
Oft werden auch von Firmen Themen für Abschlussarbeiten angeboten. Dabei ist zu beachten, dass man dennoch einen Betreuer oder eine Betreuerin an der Universität benötigt, der/die das Thema geeignet findet.
Wie findet man einen Betreuer oder eine Betreuerin?
Häufig kann die Abschlussarbeit im Bereich des Bachelor- bzw. Master-Projektes geschrieben werden. Daher sind die Projektleiter:innen naheliegende Betreuer:innen.
Ansonsten sollte man sich zunächst überlegen, in welchem Bereich man gerne eine Abschlussarbeit schreiben möchte. Nach dieser Entscheidung sollte man einen Termin mit Mitarbeiter:innen der zum gewählten Bereich passenden Arbeitsgruppen vereinbaren. Auch habilitierte Dozent:innen und Privatdozent:innen sowie selbstständig forschende/lehrende Personen kommen als Betreuer:innen infrage. Die Anfrage an die Arbeitsgruppen etc. sollte möglichst eine (inhaltliche) Begründung enthalten, warum man die angeschriebene Person gern als Betreuer:in hätte.
Der oder die weitere Prüfer:in wird häufig in Absprache mit dem/der Betreuer:in gefunden. Da sowohl der Betreuer oder die Betreuerin als auch der weitere Prüfer oder die weitere Prüferin die Arbeit nach der Abgabe begutachten, werden beide auch als Gutachter:innen bezeichnen.Was ist die Aufgabe des Betreuers/der Betreuerin?
Die Betreuung der Studierenden bei der Erstellung der Abschlussarbeit
Die Bewertung der Abschlussarbeit mittels eines Gutachtens
Die Bewertung des zur Abschlussarbeit gehörenden KolloquiumsIn einigen Arbeitsgruppen unterstützen Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen die Betreuung der Studierenden bei der Erstellung der Abschlussarbeit.
Wer darf Abschlussarbeiten betreuen und begutachten?
Außer dem Betreuer oder der Betreuerin, benötigt man eine zweite Person, die die Arbeit begutachtet (aber in der Regel nicht betreut).
Bezüglich der Wahl dieser beiden Prüfer:innen ist Folgendes zu beachten:
Informatik
Eine/einer der beiden Prüfer:innen muss ein/eine Hochschullehrer:in der Informatik sein.
Digitale Medien
Wirtschaftsinformatik
Die Prüfer:innen können aus dem Fachbereich 3 oder aus dem Fachbereich 7 stammen. Bei Prüfer:innen aus dem FB 7 muss man sich bei der Suche häufig an bestimmte feste Zeiten im Semester richten.
Darf die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit geschrieben werden?
Formal können Abschlussarbeiten in einer 2er-Gruppe geschrieben werden. Es gibt allerdings Arbeitsgruppen in der Informatik, die keine Gruppen-Abschlussarbeiten anbieten. In der Arbeit ist zu vermerken, wer für welche Teile (primär) verantwortlich ist. Die Arbeit wird individuell bewertet.
Kann die Abschlussarbeit vor Ende des Projektes geschrieben werden?
Formal ist das möglich. Allerdings ist zu bedenken, dass der Aufwand für das Projekt am Ende eher zunimmt. Eine größere zeitliche Überlappung mag daher problematisch sein. Im Grundsatz kann die Abschlussarbeit auch vor dem Projekt geschrieben werden. Inhaltlich wird das allerdings nur in Ausnahmefällen sinnvoll sein (zum Beispiel, wenn besonderes Timing infolge eines Quereinstiegs vonnöten ist oder kein geeignetes Projektangebot im fraglichen Semester angeboten wird).
Darf die Arbeit bei einer Firma geschrieben werden?
Im Prinzip ja. Zum einen werden von Firmen oft Themen für Abschlussarbeiten angeboten. Zum anderen ergibt sich ein solches Thema auch häufig aus dem aktuellen studentischen Job. Dabei ist jedoch einerseits zu beachten, dass man dennoch einen Gutachter oder eine Gutachterin im entsprechenden Studiengang (Informatik/Wirtschaftsinformatik/Digitale Medien) an der Universität benötigt, der/die das Thema geeignet findet. Siehe dazu auch unsere Seiten
Prüfungsberechtigte Abschlussarbeiten (Informatik/Wirtschaftsinformatik) und
Examiners and supervisors for Bachelor and Master Theses (Digital Media)
Betreuer:innen in der Firma können in der Regel nicht Gutachter:innen der Arbeit sein.
Zulassung zur Abschlussarbeit
Wie wird die Zulassung zur Bachelorarbeit beantragt?
Formal muss die Abschlussarbeit vor ihrem Beginn angemeldet werden. Dies geschieht über ein Formular, das beim FB3-Prüfungsamt eingereicht wird:
Zu diesem Zeitpunkt müssen Thema und Betreuer:in und möglichst auch Zweitprüfer:in feststehen und dort eingetragen werden (mit den Unterschriften der beiden Prüfer:innen). Real wird die Anmeldung nach einer gewissen Einarbeitungsphase in das gewählte Thema vorgenommen.
Bei der Zulassung zur Abschlussarbeit teilt das FB3-Prüfungsamt schriftlich den spätesten Abgabezeitpunkt mit.
Sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keine zweite Prüferin oder noch kein zweiter Prüfer feststehen, kann diese oder dieser später über das Formular Benennung der Zweitgutachterin/des Zweitgutachters benannt werden. Dies muss rechtzeitig von der Abgabe der Abschlussarbeit geschehen.
Schreibprozess
Wie lang ist die Bearbeitungszeit?
Bachelorarbeiten
Informatik (BPO 2026 & BPO 2020), Wirtschaftsinformatik (BPO 2023)
Die Bearbeitungszeit beginnt mit der Zulassung zur Bachelorarbeit und beträgt mindestens einen Monat und höchstens 16 Wochen. Der zuständige Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 5 Wochen genehmigen.
Digitale Medien (BPO 2025)
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit in beiden Studienrichtungen beträgt 17 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 5 Wochen genehmigen.
Masterarbeiten
Informatik (MPO 2026 & MPO 2020)
Die Bearbeitungszeit beginnt mit der Zulassung zur Masterarbeit und beträgt mindestens drei Monate und höchstens 26 Wochen. Der Prüfungsausschuss Informatik kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 8 Wochen genehmigen.
Artificial Intelligence and Intelligent Systems (MPO 2023)
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 24 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 8 Wochen genehmigen.
Digitale Medien (MPO 2016)
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 5 Monate. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 2 Monate genehmigen.
Wo gibt es Hilfe bei Schreibschwierigkeiten?
Wo gibt es Hilfe bei Schreibschwierigkeiten?
Hier können die Angebote der Studierwerkstatt hilfreich sein. Die Kursangebote der Studierwerkstatt gehören zum Lehrangebot der Fachergänzenden Studien der Uni Bremen.
Die Psychologische Beratungsstelle der Universität ist u.a. bei Arbeitsschwierigkeiten und Konzentrationsproblemen eine geeignete Anlaufstelle.
Kann man das Thema zurückgeben, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist?
Das Thema einer Bachelorarbeit kann einmal innerhalb der ersten vier Wochen zurückgegeben werden, das Thema einer Masterarbeit einmal innerhalb der ersten acht Wochen. Dafür ist ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Wann und wie muss der Zweitprüfer/die Zweitprüferrin angegeben werden?
Der/die Zweitprüfer:in kann und sollte bereits auf dem Formular zur Zulassung der Abschlussarbeit angeben werden.
Für eine spätere Angabe muss das entsprechende separate Formular zur Benennung der Zweitgutachterin/des Zweitgutachters ausgefüllt und beim Prüfungsamt im Fachbereich 3 eingereicht werden.
Das Formular sollte mindestens 2 Wochen vor Abgabe der Arbeit beim FB3-Prüfungsamt eingereicht werden, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.
Welche Möglichkeiten gibt es bei Krankheit während der Bearbeitungszeit?
Bei Krankheit während der Bearbeitungszeit ist ein ärztliches Attest im Prüfungsamt im Fachbereich 3 einzureichen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich automatisch um die Dauer der Krankheit. Bei sehr lang andauernder Krankheit kann der Prüfungsausschuss ein amtsärztliches Attest verlangen.
Wer unterstützt bei der Suche von Studienteilnehmer:innen?
Dafür kann ein vorbereiteter, gegenderter E-Mail-Text mit Angabe des Betreffs und der Zielgruppe(n) an Sabine Kuske (kuske@uni-bremen.de) gesendet werden. Erreicht werden können alle Studierenden aus den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und Digitale Medien.
Geldgeschenke oder Gutscheine mit einem Geldwert sind nicht erwünscht. Getränke und/oder Snacks können hingegen verteilt werden.
Abgabe der Abschlussarbeit
Wie und wo muss die Abschlussarbeit abgegeben werden?
Die Abschlussarbeit ist fristgerecht als PDF-Datei auf einem USB-Stick beim Prüfungsamt im Fachbereich 3 einzureichen. Der Abgabezeitpunkt wird aktenkundig gemacht.
Die folgenden durch das Prüfungsamt festgelegten Regelungen sind hierbei zu beachten:
- Die erforderlichen Erklärungen zur Bachelor-/Masterarbeit sind zu unterschrieben, einzuscannen und in die pdf-Datei der Bachelor-/Masterarbeit zu integrieren.
- Der Dateiname der PDF-Datei ist mit Matrikelnummer, Vorname und Nachname zu versehen (Nummer_Vorname_Nachname.pdf).
- Der USB-Stick ist, wenn er nicht persönlich an das FB3-Prüfungsamt übergeben wird, in einem Umschlag mit Vorname, Nachname und Matrikelnummer einzureichen. Dieser Umschlag kann per Post oder Einwurf in den Briefkasten (MZH, 1. Ebene, Postfächer 153/154) an das Prüfungsamt übermittelt werden.
- Es wird lediglich die PDF-Datei an die Prüfer:innen weitergeleitet (keine weiteren Dateien wie zum Beispiel Codes usw.)
- Es ist nicht zulässig, die Bachelor-/Masterarbeit per E-Mail einzureichen.
Was passiert, wenn man den Abgabetermin verpasst hat?
Wenn die Abgabefrist verstrichen ist, gilt die Abschlussarbeit als nicht bestanden. In diesem Fall kann sie einmal wiederholt werden, wobei ein neues Thema bearbeitet werden muss. Der Antrag zur Wiederholung der Bachelorarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden.
Begutachtung, Kolloquium und Bewertung
Bis wann müssen die Gutachten vorliegen?
Bachelorarbeiten: 3 Wochen nach Abgabe
Masterarbeiten: 8 Wochen nach Abgabe
Prüfer:innen, die eine hohe Zahl von Abschlussarbeiten begutachten müssen, kann eine angemessen längere Frist eingeräumt werden.
Müssen die Gutachten vor dem Kolloquium vorliegen?
Die Gutachten müssen vor dem Kolloquium vorliegen. Dies ermöglicht den Studierenden, im Vortrag bzw. in der anschließenden Befragung zu potentiellen Kritikpunkten Stellung zu nehmen.
Wann und in welcher Form findet das Kolloquium statt?
Der Termin des Kolloquiums wird mit den Prüferer:innen abgesprochen. Er soll bei Bachelorarbeiten spätenstens 6 Wochen nach Abgabe der Arbeit und bei Masterarbeiten spätestens 12 Wochen nach Abgabe der Arbeit stattfinden. Aufgrund der engen Terminpläne der Prüfer:innen ist man gut beraten, den Kolloquiumstermin frühzeitig zu vereinbaren.
Ein Bachelorkolloquium dauert 20 - 40 Minuten und ein Masterkolloquium 20 - 60 Minuten (bei einer Gruppenarbeit entsprechend länger).
Das Kolloquium besteht aus einem Vortrag über den Inhalt der Arbeit sowie Fragen der Prüfer:innen zur Arbeit und ggf. dem zugrundeliegenden Themenfeld. Die Länge des Vortrags sollte mit dem Betreuer/der Betreuerin abgesprochen werden.
Ein Kolloquium kann nur stattfinden, wenn die Abschlussarbeit mit mindestens ausreichend bewertet wurde.
Das Kolloquium muss mindestens 8 Tage vor dem Kolloquiumstermin beim Prüfungsamt über das Formular Anmeldung des Kolloquiums angemeldet werden.
Wie wird die Note der Abschlussarbeit berechnet?
Für jede Bachelor- oder Masterarbeit werden zwei schriftliche Gutachten erstellt. Im Anschluss findet ein Kolloquium statt, das ebenfalls von beiden Gutachter:innen bewertet wird.
Die Noten der Abschlussarbeit und das Kolloquium werden jeweils wie folgt berechnet:
- Der Mittelwert der beiden Gutachten-Noten wird auf eine der üblichen Noten 1.0, 1.3, 1.7, 2.0, 2.3, 2.7, 3.0, 3.3, 3.7, 4.0 gerundet. Liegt der Mittelwert genau zwischen zwei Noten, wird abgerundet (Beispiel: 1,3 und 1,7 ergeben 1,3).
Aus beiden Noten wird im Anschluss eine gewichtige Summe gebildet, welche die Gesamtnote der Abschlussarbeit darstellt. Dabei wird die Note für das Kolloquium mit dem Faktor ⅓ und die Note für die Arbeit mit ⅔ bewertet. Genau genommen gibt es bezüglich der Gewichtung marginale Unterschiede, die in den fachspezifischen Prüfungsordnungen zu finden sind.
Bachelorarbeiten werden bei der Berechnung der Gesamtnote im Abschlusszeugnis doppelt gewichtet.
Wie geht die Note der Abschlussarbeit in die Gesamtnote ein?
Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Die Bachelorarbeit wird dabei doppelt gewichtet.
Beim Master wird sie einfach gewichtet.
Was passiert, wenn die Abschlussarbeit mit nicht bestanden bewertet wird?
Wird die Arbeit mit nicht bestanden bewertet, kann wie folgt verfahren werden:
- Wird die Abschlussarbeit mit nicht ausreichend bewertet, kann sie einmal wiederholt werden. Es muss ein neues Thema bearbeitet werden. Der Antrag auf Wiederholung der Abschlussarbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden. Wird der Antrag auf Wiederholung nicht fristgerecht gestellt, gilt die Arbeit als endgültig nicht bestanden.
- Bewertet nur ein/eine Prüfer:in mit nicht bestanden, bestellt der Prüfungsausschuss zur abschließenden Bewertung eine weitere Prüferin/einen weiteren Prüfer. Die Bewertung ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der beiden besten Bewertungen. Die Arbeit kann in diesem Fall nur als bestanden gelten, wenn mindestens zwei Prüfende die Arbeit mit ausreichend oder besser bewerten.
