Neuer Studiengang Rechtswissenschaft (EJP/LL.B.) & Umzug an den Domshof

Neuer Studiengang Rechtswissenschaft (EJP/LL.B.)

Allgemeines

Zum Wintersemester 2024/25 wird am Fachbereich 06 der Universität Bremen der neue Studiengang Rechtswissenschaft mit den Abschlüssen "Erste juristische Prüfung" & "Bachelor of Laws" eingeführt. Der neue Studiengang bietet eine vollwertige rechtswissenschaftliche Ausbildung mit dem Ziel, erfolgreich die Erste Juristische Prüfung abzulegen, richtet das Studium der Rechtswissenschaft indes moderner und international anschlussfähiger aus. Insofern eröffnet der Bachelorabschluss als erster und rein universitärer Abschluss im Rahmen des Studiengangs bereits die Möglichkeit, direkt in den Arbeitsmarkt einzutreten oder die Ausbildung in einem (auch „nicht-juristischen“) Master-Studiengang zu vervollständigen. Der integrierte Abschluss des Bachelor of Laws (LL.B.) befähigt zu Tätigkeiten, für die zwar umfassende Rechtskenntnisse wesentlich sind, die aber keine Zugangshürde in Form der Juristischen Prüfungen kennen.

Integriert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Bachelor auf Laws auf dem Weg zur ersten juristischen Prüfung mit erlangt werden kann, aber nicht muss. Eine Immatrikulation in zwei Studiengänge o.ä. ist nicht notwendig.

Einen Überblick über den Studienverlauf finden Sie hier.

Zurzeit ist von Seiten der Studierenden noch nichts zu veranlassen!

Der Fachbereich wird im jahr 2024 entsprechende Informationsveranstaltungen anbieten. Fortgeschrittene Studierende sollten nun aber nicht mit dem Ablegen der ersten juristischen Prüfung warten, um ggf. ein einem Jahr den Bachelorabschluss erhalten zu können. Die individuelle Studienplanung sollte grundsätzlich weiter verfolgt werden,.

Wechsel in die neue Prüfungsordnung

Interner Wechsel

Studierende, die bereits vor dem 01.10.2024 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen aufgenommen haben, werden auf eigenen Antrag hin ab dem 01.10.2024 in die neue Prüfungsordnung wechseln können.

Ein Wechsel wird jedoch für all diejenigen ausgeschlossen sein, auf die folgende Bedingungen (alternativ) zutreffen:

  1.  Die staatliche Pflichtfachprüfung oder eine universitäre Prüfungsleistung wurde bis zum 01.10.2024 endgültig nicht bestanden.
  2. Das gesamte Studium wurde bis zum 01.10.2024 erfolgreich bestanden. Eine rückwirkende Verleihung des Bachelor-Grads ist ausgeschlossen.
  3. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wurde bis zum 01.10.2024 bestanden. Hiervon können in Härtefällen Ausnahmen gemacht werden, insbesondere dann, wenn es ansonsten zu einer Studiumsverzögerung käme.

Externer Wechsel (Hochschulwechsel)

Ein Wechsel an die Universität Bremen und in den neuen Studiengang wird erst ab dem 01.10.2024 möglich sein. Über die Anerkennung von Leistungen entscheidet dann der Prüfungausschuss. Allgemeine Infomationen zum Hochschulwechsel finden Sie hier.

Präsentation vom 29.11.2023

Die anlässlich des Tags der Lehre am 29.11.2023 verwendete Präsentation finden Sie hier.

Umzug an den Domshof

Der Fachbereich 06 wird seinen Standort zum Jahreswechsel 2024/25 vom GW1 auf dem Campus der Universität in zentrale Innenstadtlage, genauer in das ehemalige Gebäude der NordLB, Domshof 16, verlagern.

Dort steht ein modernes Gebäude mit bester Infrastruktur zur Verfügung, wodurch die Lehr- und Lernmöglichkeiten für den Fachbereich deutlich verbessert werden. Die juristische Bereichsbibiiothek Juridicum wird ebenfalls dort Ihren neuen Standort eröfnnen und auch die Verpflegungssituation wird sich durch eine vom Studierendenwerk betriebene Mensa deutlich verbessern.

Einzelne Veranstaltungen werden voraussichtlich bereits im Wintersemester 2024/25 dort stattfinden und der reguläre Betrieb dann zum Sommersemester 2025 aufgenommen werden.

Der Fachbereich wird im Jahr 2024 entsprechende Informationsveranstaltungen anbieten.