Wechsel zur Universität Bremen

Ja, das ist möglich. Bereits erbrachte Leistungen werden vom Prüfungsausschuss entsprechend anerkannt. Können bei einem Wechsel keine Leistungen nachgewiesen werden, muss die Bewerbung als „Studienanfänger“ erfolgen.

Eine Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen ist grundsätzlich möglich. Eine verbindliche Auskunft des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt grundsätzlich immer erst nach der Immatrikulation. Dies gilt sowohl für die Zwischenprüfung als auch für die im Hauptstudium abgeleisteten Scheine.

Aktualisiert von: Simone Bohr