Schlüsselqualifikationen

Alle Studierenden müssen an zwei Modulen teilnehmen, die dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen, z.B. Rhetorik, Kommunikationsfähigkeit, Mediation, Streitschlichtung dienen. Die aktive Teilnahme ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen. Einer der beiden Nachweise ist bis zum Beginn der Schwerpunktbereichsprüfung zu erbringen. Der andere Nachweis ist als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung vorzulegen.

Für Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Schlüsselkompetenzen besteht eine Beschränkung der Teilnehmerzahl. Studierende, die nicht teilnehmen können, haben in den folgenden Semestern Gelegenheit zur Teilnahme. Der Fachbereich wird ferner im 5. Semester eine ausreichende Anzahl von Plätzen durch Veranstaltung von Moot Courts zur Verfügung stellen.

Buchstabenwürfel

Wintersemester 2023/24

Arbeitsrechtlicher Moot Court
Sebastian Kolbe

Welche Auswirkungen haben Haftstrafen? Highlight: Online-Besuche in Haftanstalten weltweit
Clivia Von Dewitz

Verhandeln und Schlichten
Rüdiger Hustedt

Schnelles Recht - gutes Recht oder kurzer Prozess?
Jobst Kohmüller

Geschlechter und Recht
Pia Lange, Katharina Stelling

Theorie des Öffentlichen Rechts
Lars Viellechner, Pia Lange

Vertragsgestaltung in der anwaltlichen und notariellen Praxis
Axel Adamietz, Christian Schultz-Bleis

Introduction to the German Legal System (in englischer Sprache)
Ole Böger

Rhetoriktraining: All the world´s a stage
Christoph Biermann