Führungszeugnis

Alle Informationen zum erweiterten Führungszeugnis für Ihr Praxissemester

Zur Durchführung des Praxissemesters ist ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a Absatz 1 BZRG erforderlich. Darüber wurde die Universität mit Schreiben vom 2. Februar 2015 von der Senatorischen Behörde für Bildung und Wissenschaft informiert. Ein erweitertes Führungszeugnis ist für Personen erforderlich, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im engeren oder weiteren schulischen Umfeld regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses selbst verantwortlich sind.

Ohne ein erweitertes Führungszeugnis ist eine Teilnahme am Praxissemester ausgeschlossen.

Das erweiterte Führungszeugnis beantragen Sie in dem Bundesland, in dem Sie gemeldet sind.

Wichtig für Studierende mit Wohnsitz in Bremen! Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses kann auschließlich online erfolgen. Weitere Informationen zum Beantragungsprozess finden Sie hier.

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • eine Aufforderung der Universität, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist (bitte nutzen Sie hierzu das Kontaktformular im unteren Teil dieser Seite).

 

 

erweitertes Führungszeugnis

Kosten

Die Gebühr für das Erweiterte Führungszeugnis beträgt zur Zeit 13 Euro (ohne Gewähr). Eine Ermäßigung oder Gebührenbefreiung ist nur bei bestehender Mittellosigkeit vorgesehen. Die Mittellosigkeit wäre der Behörde gegenüber in einer Einzelfallprüfung nachzuweisen. Bei Studierenden unterstellt die Behörde grundsätzlich keine Mittellosigkeit, es ist somit von einer Gebührenpflicht auszugehen, vgl.Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis.

Gültigkeit

Bitte beantragen Sie Ihr Führungszeugnis so, dass es bei der Vorlage im Anmeldezeitraum des Praxissemesters nicht älter als 6 Monate ist!

Zwingend erforderlich für die Vorlage des erweiterten Führungszeugnis ist eine Anmeldung für das Praxissemester in Stud.IP.

Wenn Sie sich erfolgreich im Anmeldezeitraum vom 01.11.2024 -15.11.2024 angemeldet haben, legen Sie uns bitte Ihr erweitertes Führungszeugnis und Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder ggf. Transcript of Records (162 CP + Abgabe Bachelorarbeit) im ZfLB vor.

Im Anmeldezeitraum haben wir geänderte Sprechzeiten, die zeitnah auf unserer Homepage veröffentlicht werden.

Wir sehen das erweiterte Führungszeugnis im Original ein, selbstverständlich können Sie es danach wieder mitnehmen. 

Sollte uns das erweiterte Führungszeugnis nicht bis spätesten 15.11.2024 im ZfLB vorliegen, ist eine Teilnahme am Praxissemester ausgeschlossen.

Erweitertes Führungszeugnis mit Eintrag

Studierende, die einen Eintrag im Erweiterten Führungszeugnis haben, wenden sich bitte an Frau Dr. Buhse bei der Senatorin für Kinder und Bildung.

Studierende im M.Ed. für das Lehramt an beruflichen Schulen wenden sich bei Rückfragen bitte an:

berufliche Bildung (Pflege)

Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck
E-Mail: Darmann@uni-bremen.de
Tel.: (0421) 218 -62940

 

berufliche Bildung (Technik)

Brigitte Schweckendieck
E-Mail: berufliche-bildung@uni-bremen.de
Tel.: (0421) 218-66301


 

§30a BZRG: Antrag auf ein Erweitertes Führungszeugnis

(1) Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt,
1. wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
2. wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a) die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe –,
b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
c) eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe b vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

(2) Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.

Erläuterungen zum Inhalt eines Erweiterten Führungszeugnisses finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.


Formular zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnis anfordern

Die angebenden Daten werden ausschließlich zur Erstellung des Formulars verwenden und anschließend gelöscht. (*Pflichtfeld)

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