Prof. Dr. Frederick Rieländer, LL.M. (Cambridge)

Professor für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung
Direktor des Zentrums für Europäische Rechtspolitik
Sprechstunde:
nach Vereinbarung

Prof. Rieländer befasst sich in dem Beitrag mit dem Urteil des EuGH vom 4.10.2024 – C-633/22 und erläutert dabei die im Zuständigkeits- und Anerkennungssystem der (alten) Brüssel I-VO verankerten Grundlagen der Entscheidung. Zudem hebt er ihre rechtspolitische Bedeutung vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr beschlossenen Anti-SLAPP-Richtlinie hervor.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier: Rieländer, EuZW 2025, 163 – abrufbar unter diesem Link.

In dem Beitrag nimmt Prof. Rieländer die VO (EU) 2023/2844, die eine zentrale Rolle in dem von der Union initiierten Maßnahmepaket zur Digitalisierung transnationaler Zivil-, Handels- und Strafsachen einnimmt, zum Anlass, um das gesamte europäische Reformpaket einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Der Beitrag ist hier zu finden: Rieländer, RabelsZ Online First 2/2025 – abrufbar unter diesem Link.
Prof. Rieländer und Wiss. Mitarbeiterin Azizi haben eine Fortgeschrittenenklausur zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht mit UN-Kaufrecht veröffentlicht. Gegenstand der Klausur ist eine internationalverfahrensrechtliche Aufgabenstellung mit klassisch kaufrechtlichen Problemen unter dem CISG und einer kollisionsrechtlichen Fragestellung.
Den Beitrag finden Sie hier: Rieländer/Azizi, JURA 2025, 298 – abrufbar unter diesem Link.
In dem Beitrag setzt sich Prof. Rieländer mit dem Urteil des EuGH vom 11.7.2024 – C-757/22 zu den unionsrechtlichen Vorgaben zur Verbandsklagebefugnis bei Verfolgung von Datenschutzverstößen auseinander. Den Beitrag finden Sie unter: Rieländer, RDi 2025, 42 – abrufbar unter diesem Link.
Bereits im Juli 2024 hat Prof. Rieländer hierzu auf beck-aktuell Stellung genommen. Die Stellungnahme ist abrufbar unter diesem Link.

Vom 21.-22.11.2024 richteten die Universitäten Groningen und Bremen eine internationale Konferenz zum Thema „Good and bad practices in European Housing Law and Policy” aus.
Vertreten waren Wissenschaftler aus 16 europäischen Ländern sowie Südkorea. Analysiert wurden rechtliche und politische Gestaltungen, die das Potenzial haben, die gegenwärtig fast in allen europäischen Ländern herrschende Wohnungskrise abzumildern, namentlich aus den Bereichen Menschenrechte, Städtebau, Raumordnung, Wohnungsmarktregulierung, sozialer und öffentlich geförderter Wohnraum, Eigentum und Miete und alternative Wohnformen. Die Beiträge werden in einem gemeinsamen Sammelband in der Land and Housing Law and Policy Series bei Elgar Publishing, London, veröffentlicht.

Prof. Rieländer untersucht in dem Beitrag (NZFam 2024, 1116) das Urteil des EuGH vom 6.6.2024 - C-381/23 im Licht der vorausgegangenen EuGH-Judikatur zur Vorgängernorm des Art. 21 EuGVÜ. Dabei erörtert er die kollisionsrechtlichen Implikationen des Urteils und zeigt die Folgen für die Praxis auf.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier: Rieländer, NZFam 2024, 1116 – abrufbar unter diesem Link.
In einem weiteren Beitrag (NZFam 2025, 46) befasst sich Prof. Rieländer mit dem Urteil des EuGH vom 4.10.2024 – C-4/23. Er stellt dabei fest, dass der EuGH mit dieser Entscheidung alle Zweifel dahingehend aus dem Weg räumt, dass das auf Grundlage des Namensrechts konturierte „Anerkennungsprinzip“ auch für die Geschlechtszugehörigkeit gilt.
Der Beitrag ist hier zu finden: Rieländer, NZFam 2025, 46 – abrufbar unter diesem Link.

In dem Archivaufsatz befasst sich Prof. Rieländer mit dem Eigentum an digitalen Vermögenswerten. Er erörtert aus rechtsvergleichender Sicht die Rechtsnatur von Krypto-Assets sowie die Möglichkeiten und Grenzen der „Tokenisierung“ realer oder rein digitaler Vermögenswerte. Zudem werden mögliche Schritte zur Modernisierung und Optimierung des deutschen Privatrechts im Licht der internationalen Rechtsentwicklung untersucht.
Den Beitrag finden Sie hier: Rieländer, ZEuP 2024, 769 – abrufbar unter diesem Link.

Prof. Rieländer nimmt die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.6.2024 (26 W 7/24 = BeckRS 2024, 15725) zum Anlass, um sich mit den dogmatischen Grundlagen der präsumtiven Kompetenz deutscher Gerichte zur Anordnung von Gegenmaßnahmen gegen anti-suit injunctions auseinanderzusetzen. Zudem untersucht er, ob mittels des Erlasses von Prozessführungsverboten internationale Schiedsvereinbarungen durchgesetzt werden könnten.
Den Beitrag finden Sie hier: Rieländer, JZ 2024, 1024 – abrufbar unter diesem Link.
Prof. Rieländer und Wiss. Mitarbeiterin Aydin publizieren in der Novemberausgabe der JuS eine mietrechtliche Anfängerklausur. Die mittelschwere Klausur behandelt Probleme aus dem Mietrecht mit Schwerpunkt auf der Prüfung mietrechtlicher Gewährleistungsrechte sowie der außerordentlichen fristlosen Kündigung.
Den Beitrag finden Sie hier: Rieländer/Aydin, JuS 2024, 1036 – abrufbar unter diesem Link.
Am 20. und 21. Juni 2024 hat das Institut für Handelsrecht der Universität Bremen eine internationale Konferenz zum Thema „Informed Consent to Dispute Resolution Agreements“ veranstaltet.
Prof. Rieländer hat in Panel II zu dem Thema „Unfair Contract Terms Directive (93/13/EEC) and US Restatement of Consumer Contracts compared" referiert und dabei die Unterschiede in den jurisdiktiven Herangehensweisen in der EU und den USA hervorgehoben. Der Beitrag wird in einer Sonderausgabe des German Law Journal (Bd. 26, 2025) erscheinen.
Nähere Informationen zur Konferenz sind hier zu finden.
In dem Beitrag analysiert Prof. Rieländer das Urteil des EuGHs vom 22.04.2024 (C-81/23, EuZW 2024, 483), in dem der EuGH über den deliktischen Erfolgsortgerichtsstand iSv Art. 7 Nr. 2 EuGVVO entschied, kritisch. Zudem stellt er die kollisionsrechtlichen Implikationen des Urteils sowie die Folgen für die Praxis dar.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier: Rieländer, EuZW 2024, 461 – abrufbar unter diesem Link.
Prof. Rieländer befasst sich in dem Beitrag mit dem Vorlagebeschluss des BGH vom 20.12.2023 – XII ZB 117/23, mit dem dieser dem EuGH erstmalig die Möglichkeit eingeräumt hat, sich zur Tragweite und Bedeutung des Begriffs des „gewöhnlichen Aufenthalts“ der Rom III-VO zu positionieren. Prof. Rieländer untersucht dabei auch die Gebotenheit einer unterschiedlichen Auslegung zwischen den Aufenthaltsanknüpfungen der Brüssel IIb-VO und denen der Rom III-VO.
Den Beitrag finden Sie hier: Rieländer, NZFam 2024, 440 – abrufbar unter diesem Link.

In diesem Archivaufsatz befasst sich Prof. Rieländer mit kollisionsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Problemen der zivilrechtlichen Haftung von Ratingagenturen. Auf der Basis einer eingehenden Analyse der lex lata werden verschiedene Reformoptionen diskutiert, um den Rechtsschutz geschädigter Anleger im Verhältnis zu Ratingagenturen mit Sitz in Drittstaaten zu verbessern.
Der Beitrag ist abrufbar unter diesem Link.
An der UNIVERSITÄT BREMEN ist im Fachbereich Rechtswissenschaft zum 01.10.2024 in der Arbeitsgruppe für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Frederick Rieländer, LL.M. (Cambridge) eine Stelle als
Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in (w/m/d)
(Entgeltgruppe 13 TV-L, 19,6 Wochenstunden)
für die Dauer von 3 Jahren zu besetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Am 20. und 21. Juni 2024 veranstaltet das Institut für Handelsrecht der Universität Bremen eine internationale Konferenz zum Thema „Informed Consent to Dispute Resolution Agreements“ in Bremen.
Prof. Rieländer referiert zu dem Thema „Unfair Contract Terms Directive (93/13/EEC) and US Restatement of Consumer Contracts compared" in Session 2: Standard form contracts and unfair terms“ der Konferenz. Ein Special Issue zur Konferenz wird im German Law Journal (GLJ) erscheinen.
Weitere Informationen zur Konferenz sind hier zu finden.
Schon zuvor veröffentlichte Prof. Rieländer zahlreiche Schriften zum AGB- und Verbraucherschutzrecht. Zwei seiner jüngsten thematisch einschlägigen Aufsätze finden Sie hier: Rieländer, EuZW 2023, 317 – abrufbar unter diesem Link, sowie Rieländer, EuZW 2023, 277 (Anmerkung von Prof. Rieländer ab S. 282) – abrufbar unter diesem Link.
In dem Beitrag bespricht Prof. Rieländer die Entscheidung des EuGHs vom 14.09.2023 (C-821/21; NJW 2024, 569) zum Gerichtsstand bei Verbrauchersachen und zeigt dabei die Bedeutsamkeit dieser Entscheidung auf. Diese ergebe sich zum einen daraus, dass nun feststehe, dass die Brüssel Ia-VO einen Gerichtsstand der Streitgenossenschaft weder in Verbrauchersachen noch in Verbraucherklagen vorsehe und zum anderen daraus, dass mit der Entscheidung die Grenzen des kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes unter der Rom I-VO schärfer umrissen werden.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier: Rieländer, NJW 2024, 569 – abrufbar unter diesem Link.
Prof. Rieländer unterzieht die Entscheidung des BVerfG vom 05.09.2023 – 1 BvR 1691/22 einer kritischen Analyse und erörtert die Prüfungskompetenz der deutschen Gerichte in Bezug auf die Aussetzung bzw. Versagung der Vollstreckung von ausländischen Kindesrückführungsentscheidungen.
Der gesamte Beitrag ist hier zu finden: Rieländer, NZFam 2024, 203 – abrufbar unter diesem Link.
Unter Zugrundelegung der Entscheidung des EuGH – Urteil vom 14.09.2023 – C-821/21, RIW 2023, 735 – befasst sich Prof. Rieländer in dem Beitrag mit den hier vom Gerichtshof stärker umrissenen Grenzen des Verbraucherschutzes im europäischen Internationalen Privat- und Verfahrensrecht.
Der Beitrag ist hier zu finden: Rieländer, RIW 2024, 1 – abrufbar unter diesem Link.
In dem Beitrag bespricht Prof. Rieländer das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5.7.2023 - IV ZR 375/21. Prof. Rieländer legt dar, warum diese Entscheidung keine abschließende und dogmatisch befriedigende Lösung für das Problem der kollisionsrechtlichen Bewältigung des Innenausgleichs unter Haftpflichtversicherern unter der Rom I-VO und der Rom II-VO liefert.
Den Aufsatz finden Sie hier: Rieländer, IPRax 2024, 200 – abrufbar unter diesem Link.
Der zweiteilige Beitrag von Prof. Rieländer befasst sich mit der Rechtsprechung der deutschen Gerichte, des EuGH und des EGMR zum Internationen Familienrecht in dem Zeitraum Januar 2021 bis Dezember 2022.
Teil I der Rechtsprechungsübersicht ist hier zu finden: Rieländer, NZFam 2023, 1057 – abrufbar unter diesem Link. Teil II findet sich hier: Rieländer, NZFam 2023, 1112 – abrufbar unter diesem Link.
Die Rechtsprechungsübersicht zum Internationen Familienrecht soll künftig im Jahresrhythmus erscheinen. Über die neuesten Beiträge werden wir Sie hier informieren.
Prof. Rieländer zeigt in diesem Beitrag die in dem Zuständigkeits- und Anerkennungssystem der (alten) Brüssel I-VO liegenden Grundlagen der Entscheidung des EuGH auf. Zudem widmet er sich der Frage nach den Maßgaben für die Statthaftigkeit einer Schadensersatzhaftung wegen Missachtung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen im Anwendungsbereich der (neuen) Brüssel Ia-VO infolge der Positionierung des EuGH.
Den Aufsatz finden Sie hier: Rieländer, JZ 2023, 902 – abrufbar unter diesem Link.
Prof. Dr. Frederick Rieländer hat im Mai 2023 den Ruf der Universität Bremen auf die W3-Professur für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung angenommen. Die Professur hat Prof. Rieländer im Juli 2023 angetreten; seit Oktober 2023 ist er zudem Direktor des Zentrums für Europäische Rechtspolitik (ZERP).
Wissenschaftlicher und beruflicher Werdegang
seit dem 1. Oktober 2023
Direktor am Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP) an der Universität Bremen
seit dem 1. Juli 2023
Inhaber der Professur (W3) für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen
April 2020 bis Juli 2023
Lehrstuhlvertretungen an den Universität Gießen, Münster, Bremen, Mainz und Frankfurt (Oder)
6. Mai 2020
Habilitation am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück mit der Venia Legendi für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Europäisches Privatrecht, Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung
2018/2019
LL.M.-Studium an der University of Cambridge
2015–2020
Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand von Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Christian von Bar, FBA, MAE am European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück
12. März 2015
Zweites juristisches Staatsexamen (Listenplatz 2/2015)
2013–2015
Rechtsreferendariat am OLG Oldenburg
14. November 2013
Promotion zum Dr. iur. an der Universität Osnabrück (Gesamturteil: summa cum laude)
2011–2013
Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand von Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Christian von Bar, FBA, MAE am European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück
12. Juli 2011
Erstes juristisches Staatsexamen (Listenplatz 1/2011)
2005–2011
Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Osnabrück
Forschungsgebiete
- Bürgerliches Recht
- Internationales Privatrecht
- Rechtsvergleichung
- Deutsches, europäisches und internationales Zivilverfahrensrecht
Auszeichnungen, Stipendien und Mitgliedschaften
- Examensauszeichnung durch das niedersächsische Justizministerium (Listenplatz 1/2011)
- Examensauszeichnung durch die Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: 1. Preis für Arbeiten zum Wirtschafts- und Steuerrecht 2011
- Examensauszeichnung durch das niedersächsische Justizministerium (Listenplatz 2/2015)
- Zusage eines Promotionsstipendiums der Studienstiftung des deutschen Volkes 2012 (abgelehnt)
- Cambridge Trust Scholarship der University of Cambridge 2018/2019
- Zusage eines Jeremy-Bentham-Stipendiums vom University College London 2018/2019 (abgelehnt)
- Special Reporter im Forschungsprojekt “Liability of Credit Rating Agencies” der Internationael Academy of Comparative Law (IACL) 2022/2023
- Mitglied der “Working Group on the Law Applicable to Digital Assets” der European Association of Private International Law (EAPIL) seit 2023
- Mitglied des Consultative Committee im Forschungsprojekt “Succession of Digital Assets, Data and other Digital Remains” beim European Law Institute (ELI) seit 2024
- Weitere Fellowships/Mitgliedschaften: European Law Institute, Wissenschaftliche Vereinigung für Internationales Verfahrensrecht, Gesellschaft für Rechtsvergleichung, Zivilrechtslehrervereinigung, Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer, European Association of Private International Law (EAPIL), Deutscher Hochschulverband, Corpus Christi College (University of Cambridge)
Wissenschafts- und Universitätsmanagement
- Vorsitzender des Prüfungsfachausschusses, Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bremen
- Mitglied des Fachbereichsrats, Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bremen
- Stellvertr. Mitglied der Ethikkommission, Universität Bremen
- Mitglied (Hochschullehrergruppe) des Prüfungsfachausschusses Zivilrecht beim Justizprüfungsamt, Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
- Stellvertr. Mitglied der Berufungskommission zur Besetzung der Professur für Öffentliches Recht und ein weiteres Fach an der Universität Bremen 2023/2024
- Stellvertr. Vorsitzender des Prüfungsausschuss LL.B. Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück (2016–2020)
- Koordinator des universitären Examensrepetitoriums der Universität Osnabrück (2015-2016)
Gutachtertätigkeit
- Auswahlgutachter für wissenschaftliche Projektanträge bei der Fritz Thyssen Stiftung
- Auswahlgutachter für Promotionsstipendien bei der Studienstiftung des deutschen Volkes
Mein vollständiges Schriftenverzeichnis steht hier zum DOWNLOAD zur Verfügung.
Meine ORCID ID ist unter dem folgendem link einsehbar: https://orcid.org/0000-0002-8280-9166
Arbeitsgebiete:
Deutsches Privatrecht:
- Vertragsrecht, insbes. AGB-Recht, Verbrauchervertragsrecht und Digitalisierung des Vertragsrechts
- Sachenrecht, insbes. sachenrechtliche Rechtsfragen neuer digitaler Technologien
- Deliktsrecht, insbes. Kapitalmarktinformationshaftung
- Familienrecht
Europäisches Privatrecht:
- insbes. Verbrauchervertragsrecht und Digitalisierung des Unionsprivatrechts
Internationales Privatrecht:
- Allgemeine Lehren
- IPR der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse
- Internationales Familien- und Erbrecht
- Internationales Sachenrecht
- Internationales Finanzmarktprivatrecht
Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht:
- insbes. Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts
Rechtsvergleichung:
- Methoden der Rechtsvergleichung
- Privatrechtsvergleichung
Sekretariat:
Kerstin True-Biletski
Raum 30050
Telefon: +49 (0)421 218-66044
Fax: +49 (0)421 218-66052
E-Mail: ktrueprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:
Studentische Hilfskräfte:
Edita Preniq
Vertragliche Schuldverhältnisse
Vorlesung
Termine:
wöchentlich Mi 10:00 - 12:00 Glocke kleiner Saal GW1-HS H0070 (2 SWS
Internationales Privatrecht
Vorlesung
Termine:
wöchentlich Di 14:00 - 16:00 Forum am Domshof - 40025 (2 SWS)
Unirep IPR*
Übung
Termine:
wöchentlich Di 16:00 - 18:00 Forum am Domshof - 40010 (1 SWS)
European Private International Law and Comparative Law
(in englischer Sprache)
Seminar
Einzeltermine:
Fr 24.01.25 - So 26.01.25 (So, Fr, Sa) 08:00 - 18:00 Forum am Domshof - 40008
Advanced Private International Law
(in englischer Sprache)
Vorlesung
Termine:
wöchentlich Di 12:00 - 14:00 Forum am Domshof - 40008 (2 SWS)
Universität Bremen
Fachbereich Rechtswissenschaft
Forum am Domshof
Raum: 30003
28195 Bremen
Telefon: +49(0) 421 218-66116
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Sekretariat:
Kerstin True-Biletski
Forum am Domshof
Raum: 30050
28195 Bremen
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