Studium

Grundstudium

Als Grundstudium bezeichnet man im Jura-Studium das erste und zweite Semester. Zu den Veranstaltungen gehören u.a. Veranstaltungen zum allgemeinen Teil der drei großen Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. Das Grundstudium wird mit dem Bestehen der Zwischenprüfung abgeschlossen.  

Bei  Fragen rund um das Jurastudium kann man sich an das Studienzentrum-Jura wenden.

Auf der Fachbereichshomepage findet man ein in die einzelnen Semester aufgegliedertes Veranstaltungsverzeichnis.

In den Vorlesungen und AGs herrscht keine Anwesenheitspflicht, jedoch ist von einem reinen Selbststudium dringend abzuraten.

Für das Jurastudium in Bremen gelten die Vorschriften der Studienordnung, der Prüfungsordnung und des JAPG. Diese Vorschriften findet man unter Studienvorschriften.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht i. d. R. aus vier Klausuren (Grundlagen des Rechts, Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht) und einer Hausarbeit (die genaue Ausgestaltung ist dem Lehrenden vorbehalten).

Die Hausarbeit als Teil der Zwischenprüfung wird am Ende des ersten Semesters geschrieben. Die vier Klausuren folgen am Ende des zweiten Semesters. Die Termine finden sich unter Klausurtermine.

Ja, die Anmeldung für die einzelnen Module der Zwischenprüfung ist bei PABO bis Ende Mai jeden Jahres vorzunehmen. Eine gesonderte Anmeldung für die Hausarbeit findet nicht statt. Erfolgt die Anmeldung nicht, können die Klausuren nicht mitgeschrieben werden.

Es muss in diesem Fall unbedingt ein ärztliches Attest eingeholt werden, wodurch die Prüfungsunfähigkeit am Tag der Prüfung bescheinigt wird.  Zusätzlich ist es erforderlich, dieses Attest samt eines formlosen Antrags, in dem unter Angabe von Vor- und Nachname, Matrikelnummer, Anschrift, Telefonnummer, Studiengang, Studienform, Fachsemester, Studienbeginn, Modulprüfung, Professor, Prüfungsdatum, Datum und Unterschrift erklärt wird, dass wegen Krankheit von dem Prüfungsversuch zurückgetreten wird, binnen 3 Tagen ab versäumten Prüfungstermin beim ZPA einzureichen. Zuständig ist für den Fachbereich Rechtswissenschaften das Team C.

Jedes Fach darf zweimal wiederholt, also  insgesamt dreimal geschrieben werden.

An einem Wiederholungsversuch kann nur teilgenommen werden, wenn eine reguläre Anmeldung zur Zwischenprüfung am Ende des zweiten Semesters erfolgt ist. Kann der erste Prüfungstermin wegen (nachweislicher) Krankheit  nicht wahrgenommen werden, wird die Wiederholungsklausur als „Erstversuch“ geschrieben.

Nein. Für die Wiederholungsversuche der Zwischenprüfung ist keine erneute Anmeldung erforderlich. Sobald eine Anmeldung für den ersten Versuch stattgefunden hat, erfolgt die Anmeldung für die Wiederholung automatisch.

Sofern die Zwischenprüfung bestanden ist, wird das Zwischenprüfungszeugnis zugeschickt. Ferner ist es möglich, ein Zeugnis auf PABO sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache selbst auszudrucken.

Sollte man in einer oder mehreren Klausuren der Zwischenprüfung drei Mal durchgefallen sein, erfolgt die Exmatrikulation. Ein Jura-Studium an einer anderen deutschen Universität ist dann nicht mehr möglich.

Hauptstudium

Zu den Klausuren des Hauptstudiums wird zugelassen, wer die Zwischenprüfung bestanden hat. Ist die Zwischenprüfung zu Beginn des dritten Semesters noch nicht bestanden, können die Vorlesungen selbstverständlich besucht werden. Ein Mitschreiben der Klausuren ist allerdings erst nach Bestehen der Zwischenprüfung möglich.

Nein. Sobald man die Zwischenprüfung bestanden hat, kann man die Klausuren in beliebiger Reihenfolge und Anzahl schreiben. Das Bestehen der Prüfungen des dritten Semesters ist nicht Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen des vierten Semesters.

Die Prüfungen aus dem Hauptstudium können beliebig oft wiederholt werden.  

Ja, es muss sich für jeden Versuch bei PABO neu angemeldet werden.

Aktualisiert von: Simone Bohr