Studieren in Europa mit ERASMUS+

Im Rahmen des europäischen ERASMUS+ -Programms können Sie jeweils für mindestens 3 bis höchstens 12 Monate innerhalb eines Studienabschnitts (LL.B./1. Staatsexamen, LL.M., Dr.) an einer der europäischen Partneruniversitäten des Fachbereichs Rechtswissenschaft studieren. Sie haben also in jedem Studienabschnitt von neuem die Möglichkeit, für 3-12 Monate mit Erasmus + ins Ausland zu gehen. Auch eine Kombination von Studium und Praktikum  ist möglich.

Ein Erasmus-Aufenthalt kann nur gefördert werden, wenn ein Kooperationsvertrag zwischen den Fachbereichen der Heimat- und der jeweiligen Partneruniversität besteht. Bei Interesse kann ggf. ein weiterer Kooperationsvertrag abgeschlossen werden.

Der Fachbereich Rechtswissenschaft unterhält Kooperationen mit Universitäten in Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Lettland und den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, der Schweiz (von der Schweiz finanziert), Slowenien, Spanien, der Türkei und Zypern.

Die Höhe des Mobilitätszuschusses ist abhängig vom Umfang der von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Mittel. Die monatliche Förderung ist nach drei Länderkategorien gestaffelt und wird jährlich neu festgelegt. Im Studienjahr 2018/19 betrug er je nach Länderkategorie 420 €, 360 € oder 300 €.

Alle weiteren Informationen zum Erasmus + -Programm sowie den Link zur Online-Bewerbung finden Sie beim International Office, Bewerbungsschluss ist jeweils am 15. Februar für das folgende Hochschuljahr.

Die Verteilung der Plätze nehmen die Erasmus-Beauftragten vor, die unterschriebene Bewerbung mit Anlagen senden Sie bitte als eine PDF-Datei an ktrueprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de (Kerstin True-Biletski). Restplätze können ggf. auch später noch vergeben werden.