Prüfungen
Weiterführende Hinweise und verbindliche Informationen zum staatlichen Prüfungsteil erhalten Sie auf der Homepage des Justizprüfungsamtes beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen.
Vorschriften und Leitfäden
Beschluss des Dekanats und des Prüfungsausschusses:
Für schriftliche Arbeiten am Fachbereich, insbesondere für Hausarbeiten, ist eine geschlechtergerechte Sprache („gendern“) erlaubt, nicht aber verlangt. Ob und wie schriftliche Arbeiten gegendert werden, fließt daher in keinem Fall in die Benotung ein.
(März 2023)
Prüfungsleitfaden (Der Prüfungsleitfaden beinhaltet Informationen zu Widersprüchen und zur Gegenvorstellung)
Leitfaden für Hausarbeiten (Stand: 6/2023)
Hinweise und Informationen zur Abgabe der Schwerpunkthausarbeit
Hier finden Sie eine Übersicht aller relevanten Vorschriften.
Nachteilsausgleich
Studierende, die in ihrem Studium durch eine Beeinträchtigung (physisch oder psychisch) eingeschränkt sind, können einen Nachteilsausgleich beantragen. Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren sind hier zu finden.
Prüfungstermine
Modulprüfungen im WiSe 2024/2025
Prüfungstermine im Grundstudium WiSe 2024/2025
Prüfungstermine im Hauptstudium WiSe 2024/2025
3. Semester
5. Semester
Modulprüfungen im SoSe 2024
Prüfungstermine im Grundstudium SoSe 2024
Prüfungstermine im Hauptstudium SoSe 2024
Wahl des Schwerpunktes im WiSe 2024/2025 ist vom 23.09. – 04.10.2024.
Wechsel innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn
Prüfungstermine und Ablauf Schwerpunktbereichsprüfung
Prüfungstermine und Ablauf im WiSe 2024/2025
Prüfungstermine und Ablauf im SoSe 2024
Anmeldezeiträume
Die Erstanmeldung erfolgt jeweils im Sommersemester durch die Studierenden.
Sofern im Prüfungsplan keine anderen Angaben gemacht sind, gelten die folgenden An- und Abmeldezeiträume:
| Wintersemester | Sommersemester |
Anmeldung | 10.12. - 10.01. | 10.06. - 30.06. |
Abmeldung | 10.12. - 31.01. | 10.06. - 30.06. |
Im Bereich der Zwischenprüfung findet zu Wiederholungsprüfungen eine automatische Anmeldung von Amts wegen statt.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsplan laufend aktualisiert werden kann. Informieren Sie sich daher regelmäßig über evtl. Änderungen.
Sollten Sie sich nicht über PABO an- oder abmelden können, könnte es an folgenden Punkten liegen:
Modulergebnisse aus den Fachbereichen stehen noch aus (bitte wenden Sie sich an den Modulverantwortlichen)
Sie haben das Modul bereits bestanden (bitte kontrollieren Sie Ihren Studienverlauf auf PABO)
Es gibt eine abweichend An- und Abmeldephase (siehe Prüfungsplan)
Sie sind nicht für den Studiengang immatrikuliert
Ist die Anmeldung weiterhin nicht möglich, dann wenden Sie sich bitte umgehend an die für Sie zuständige Geschäftsstelle im Zentralen Prüfungsamt.
Bei technischen Problemen innerhalb des PABO-Portals kontaktieren Sie uns umgehend und innerhalb der Anmeldephase über dieses Formular.
Anmeldungen zu den Prüfungen und Rücktritt
PABO-An- und Abmeldung von Prüfungen
Um sich für eine Prüfung anzumelden, wählen Sie in den jeweiligen Auswahllisten die entsprechende Prüfung aus und im nächsten Schritt den Prüfungstermin, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Mit einem Klick auf "Anmelden" wird die Anmeldung in den Prüfungskorb abgelegt und Sie können sich zu weiteren Prüfungen anmelden.
Durch Klicken auf den Button Anmeldung in den Prüfungskorb legen, habe Sie Ihre Auswahl getroffen. Sie haben anschließend die Möglichkeit einzelne Prüfungen wieder aus dem Prüfungskorb zu entfernen oder die Auswahl mit Hilfe einer TAN zu bestätigen und sich damit verbindlich für die gewählte Prüfung anzumelden.
Möchten Sie sich von einer abmelden, erfolgt dies über den Button "Abmelden" und muss ebenfalls mit einer TAN bestätigt werden.Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail über die an- oder abgemeldeten Prüfungen.
Hier geht es zum PABO-Login
Rücktritt von Prüfungen
Um sich von einer angemeldeten Prüfung abzumelden, weil Sie krank waren, müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusammen mit dem Formular "Krankmeldung" innerhalb von drei Tagen nach dem Stattfinden der Prüfung im ZPA einzureichen. Sie können die beiden Unterlagen per Post senden oder in den Briefkasten im Windfang einwerfen.
Wenn Studierende ohne hinreichenden Grund von einer schon begonnenen Prüfungsleistung zurücktreten, gilt diese als nicht bestanden. Die für einen Rücktritt geltend gemachten hinreichenden Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich dargelegt werden. Im Krankheitsfall ist ein Attest beizulegen.
Das Formular "Krankmeldung" finden Sie hier