C. Auswertungsphase
Am Ende des Praktikums sollten Sie mit den Praktikant:inn:en ein Auswertungsgespräch über die Ergebnisse des Praktikums führen. Beide Seiten haben so die Gelegenheit das Praktikum zu reflektieren. Eventuell ergeben sich daraus Informationen und Resultate, die unmittelbar in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden können.
Die Bescheinigung und damit der Nachweis eines Pflichtpraktikums sind in den meisten Studienordnungen geregelt und notwendig. Die Studiengänge stellen dafür häufig Unterlagen zur Verfügung.
Selten besteht ein ausdrücklicher Anspruch auf ein – »qualifiziertes« – Zeugnis aus der Studienordnung. Es dient aber als Nachweis der verrichteten Tätigkeiten und bietet Informationen zu Leistungen, Fähigkeiten und Kenntnisse. Für die Studierenden ist es zudem hilfreich für künftige Bewerbungen. Im Wettstreit um einen Arbeitsplatz könnte ihnen dieses Dokument u. U. einen Vorteil verschaffen – insbesondere dann, wenn es sich um ein »qualifiziertes Zeugnis« im Sinne des § 109 Gewerbeordnung handelt.
Für Studierende in einem freiwilligen Praktikum gelten §26 i.V.m §16 BBiG:
»… wonach das ausbildende Unternehmen dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen [hat]«, welches über »Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden« Auskunft geben muss. Darüber hinaus sind nach dieser Vorschrift »Auf Verlangen des Auszubildenden […] auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.«
Unabhängig davon, ob nun verpflichtet oder nicht: es wäre für Praktikant:inn:en in jedem Fall hilfreich und motivierend, ein qualifiziertes Zeugnis von Ihnen zu erhalten und dieses als Vereinbarung im Vertrag mit aufzunehmen.
Ein mustergültiges qualifiziertes Praktikumszeugnis sollte Ausführungen zu folgenden Kriterien enthalten:
- Ausstellungsdatum (Datum des letzten Arbeitstages)
- Namen und Anschrift des/der Praktikant:i:e:n
- Beginn und Dauer des Praktikums
- Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
- Leistungsbeurteilung:
- Bewertung der Lern- und Arbeitsbereitschaft sowie Angaben zur Motivation
- Bewertung der Lern- und Arbeitsbefähigung
- Umfang des angeeigneten Fachwissens und Bewertung des Lernerfolges
- Bewertung des Sozialverhaltens (z. B. gegenüber Vorgesetzten und Kolleg:innen)
- Zusammenfassendes Leistungsurteil
- Schlussformel: Danksagung und Anerkennung
- Unterschrift

