Gewinn und Nutzen von Praktika sowie Praktikaarten

Praxiserfahrung gilt bei der Einstellung von Personal als wichtiges Qualitätsmerkmal. Seit jeher erwarten Arbeitgeber:innen von ihren zukünftigen Beschäftigten praktisches Wissen und Anwendungskompetenzen hinsichtlich ihres angestrebten Berufsfeldes. Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, ist es notwendig, Studierenden bereits während des Studiums entsprechende Praktikumsplätze anzubieten.

Praktika stellen eine Möglichkeit dar, um Kontakt zu potentiellen Nachwuchskräften herzustellen. Darüber hinaus erhalten unsere Studierenden die Möglichkeit, im Studium erworbenes Wissen anzuwenden und erste Berufserfahrungen zu sammeln, so dass sie beim Berufseinstieg ein runderes Gesamtprofil mitbringen können.

Praktikant:inn:en der Universität Bremen können mit ihren fachwissenschaftlichen und außerfachlichen Kompetenzen eine wertvolle Unterstützung sein und auch bei zusätzlichen – zeitlich befristeten – Projekten wertvolle Hilfe leisten. Bei den Praktikant:inn:en der Universität Bremen handelt es sich um hochqualifizierte Mitarbeiter:innen „auf Zeit“.

Praktika gibt es in verschiedenen Formen, welche sich aus der Studienordnung des jeweiligen Studienfaches ergeben. Von den Inhalten des jeweiligen Studienganges abgesehen, unterscheiden sie sich jedoch hauptsächlich durch ihre Dauer sowie den Zeitpunkt der Durchführung (Praktika vor, während oder nach dem Studium). Sind Praktika aufgrund der Studienordnung vorgeschrieben, sprechen wir von Pflichtpraktika. Freiwillige Praktika sind dem entsprechend Praktika, die nicht durch die Studienordnung vorgeschrieben oder reglementiert sind. Gleichwohl lassen sich die Praktika grob in Erfahrungspraktika und Berufspraktika unterteilen.

Pflichtpraktika sind in der Studienordnung des jeweiligen Studienfaches verpflichtend vorgesehen. Meist sind Inhalte, Dauer und Ziel vorgegeben. Bestimmungen und Regelungen ergeben sich aus der Studienordnung und ggf. weiteren Vereinbarungen. Pflichtpraktika sind meist vollständig in das Studium integriert und z.B. als Praxissemester, für die vorlesungsfreie Zeit oder als Vorpraktikum vorgesehen. Daher behalten Pflicht-Praktikant:inn:en auch den Status als Studierende. Details zu Sozialversicherung, Vertrag, usw. finden Sie in den folgenden Abschnitten.

In einem freiwilligen Praktikum können Studierende mögliche Berufsfelder erkunden und praktische Erfahrungen erwerben, die im späteren Berufsleben weiterhelfen. Diese Praktika finden während der vorlesungsfreien Zeit bzw. vor, während oder nach dem Studium statt. Gelegentlich ergänzen freiwillige Praktika bereits absolvierte Pflichtpraktika.

Für freiwillige Praktika hat der Gesetzgeber besondere Vorkehrungen getroffen. Gemäß §26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind »…für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, …, die §§10 bis 16 und 17 Absatz 1,6 und 7 sowie die §§ 18 bis 23 und 25 …« (BBiG) anwendbar. Beschäftigte in freiwilligen Praktika sind Arbeitnehmende.

Des Weiteren ist eine Unterscheidung in Erfahrungs- bzw. Berufspraktika sinnvoll.

Im Erfahrungspraktikum geht es in erster Linie darum, dass Studierende Erfahrungen in unbekannten sozialen Situationen sammeln und Einblicke in die Berufswelt gewinnen. Diese Form des Praktikums sollte die Studierenden durch verschiedene Abteilungen oder Bereiche Ihres Unternehmens führen bzw. mit den unterschiedlichen Arbeits- und Tätigkeitsbereichen Ihres Unternehmens vertraut machen. Die Beschäftigung in dieser Phase liegt schwerpunktmäßig im Anlernbereich.

Hier geht es für die Studierenden um die berufliche Umsetzung, der im Studium erworbenen Kompetenzen.

Eine optimale Ausrichtung erhält diese Ausbildungszeit dadurch, dass mindestens ein Teil der im Praktikum anstehenden Arbeiten von den Studierenden selbstständig verrichtet werden kann. Hauptsächliches Ziel des Berufspraktikums ist das Erlernen von vertiefenden Kenntnissen über Organisation und Arbeitsweisen in einem von den Studierenden favorisierten Berufsfeld. Diese Form des Praktikums sollte den Studierenden daher die Möglichkeit verschaffen, ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in die Tat umzusetzen und zu erproben. Gleichzeitig soll es ihnen die Chance bieten, ihre Kompetenzen wie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten sowie Überzeugungsvermögen und Sensibilität für berufliche Fragestellungen zu entwickeln bzw. zu stärken.

Ebenfalls zu einem Berufspraktikum zählt das sog. Forschungspraktikum, welches für Studierende im Masterstudium relevant ist. Studierende sollen einen Einblick in die Arbeitsweisen und den Arbeitsalltag in Wissenschaft und Forschung bekommen. Dabei kann der Praktikumsplatz innerhalb oder außerhalb der Universität liegen.

Unabhängig von den Regelungen der jeweiligen Studien- und Praktikumsordnungen wird den Studierenden empfohlen, zwei bis drei Praktika während ihres Studienverlaufs zu absolvieren. Dabei sollte das erste Praktikum ein Erfahrungspraktikum sein, das bei der Orientierung für ein zukünftiges Berufsfeld hilft. In einem zweiten Erfahrungspraktikum sollte die Berufsfeldidee noch einmal überprüft werden. Spätestens das dritte Praktikum sollte dann ein Berufspraktikum sein.