Muss ich ein Praktikum machen?

Ohne Frage: Studieren allein reicht nicht mehr, um als Bewerber:in auf dem Arbeitsmarkt gefragt zu sein. Neben der Ansammlung von Fachwissen kommt es darüber hinaus darauf an, die vorhandenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse über den Praxisbezug zu festigen. Dazu dient das Praktikum.

In zahlreichen Studiengängen ist ein Praktikum Teil des Studiums. In der Studien- oder Prüfungsordnung Ihres Studiengangs finden Sie dazu einen Hinweis. Orientieren Sie sich an den Empfehlungen und Vorgaben aus Ihrem Studiengang und nutzen Sie die dort bereitgestellten Unterlagen.

Unabhängig davon empfehlen wir allen Studierenden mindestens ein, besser zwei oder mehr Praktika zu machen. Sie erhalten dadurch einerseits einen Einblick in mögliche Berufsfelder und können andererseits theoretisches Wissen anwenden und zusätzliche Kompetenzen erwerben.

Praktika lassen sich grob in Erfahrungspraktika und Berufspraktika unterteilen.

Im Erfahrungspraktikum geht es in erster Linie darum, Erfahrungen in unbekannten sozialen Situationen zu sammeln und Einblicke in die Berufswelt zu bekommen. Oft führt ein solches Praktikum durch verschiedene Abteilungen oder Bereiche einer größeren Institution. Die eigene Tätigkeit wird schwerpunktmäßig im Anlernbereich liegen und wenig Eigenständigkeit ermöglichen. Dazu gehört auch die Erfahrung, dass der ›Traumjob‹ neu überdacht wird.

Hier geht es um die berufliche Umsetzung der im Studium erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen.

Dazu ist es wichtig, dass mindestens ein Teil der im Praktikum anstehenden Aufgaben selbstständig bearbeitet wird. Um das Praktikum effizient zu gestalten, sollte ein auf den Zeitrahmen des Praktikums abgestimmtes Projekt vereinbart werden, das mit einer Zielvorgabe eigenständig bearbeitet werden kann.

Im Berufspraktikum geht es um das Erlernen von vertieften Kenntnissen über Organisation und Arbeitsweisen in einem von Ihnen favorisierten Berufsfeld. Das Praktikum verschafft Ihnen die Möglichkeit, Ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in die Tat umzusetzen und zu erproben. Gleichzeitig bietet es Ihnen die Chance, Ihre Qualifikationen wie beispielsweise Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten, aber auch Überzeugungsvermögen und Sensibilität für berufliche Fragestellungen zu entwickeln bzw. zu stärken.

Ebenfalls zu einem Berufspraktikum zählt das sog. Forschungspraktikum. Dies richtet sich insbesondere an Master-Studierende. Dabei kann der Praktikumsplatz innerhalb oder außerhalb der Universität liegen. Studierende mit dem Ziel Industrieforschung oder Forschung in Unternehmen (z. B. Markt- und Meinungsforschung) sollten ihr Praktikum eher außerhalb der Hochschule machen, um entsprechende Erfahrungen in diesem unternehmerischen Umfeld zu sammeln.

Inwieweit Sie verpflichtet sind, ein Praktikum zu absolvieren und wenn ja, in welchem Semester und in welchem Umfang, regelt die jeweilige Studien- bzw. Prüfungsordnung Ihres Studienfaches. Eine genaue Beschreibung hinsichtlich der Anforderungen, wie beispielsweise Tätigkeitsprofil, Zeitpunkt im Studienverlauf, Dokumentationspflicht oder auch die Anerkennung von Praxiszeiten finden Sie in der jeweiligen Praktikumsordnung.

Unabhängig von den Regelungen der jeweiligen Studien- und Praktikumsordnung Ihres Studienfaches empfehlen wir, zwei bis maximal drei Praktika während des Studienverlaufs zu absolvieren.

Dabei sollte das erste Praktikum ein Erfahrungspraktikum sein, das Ihnen bei Ihrer Orientierung für ein zukünftiges Berufsfeld hilft. In einem zweiten Erfahrungspraktikum sollte die Berufsfeldidee noch einmal überprüft werden. Auch die Vorstellungen von der Größe oder der Internationalität eines Unternehmens kann in einem zweiten Erfahrungspraktikum erprobt werden. Spätestens das dritte Praktikum sollte dann ein Berufspraktikum in der zuvor genannten Art darstellen sowie auf die Anforderungen der Pflichtpraktika ihrer jeweiligen Studienordnung abgestimmt sein.

Ziel dieser Praktika ist es Sie auf eine zukünftige Beschäftigung vorzubereiten. Insbesondere die Umsetzung des Erlernten auf ein studienadäquates Tätigkeitsfeld unterscheidet das Berufspraktikum von einem Erfahrungspraktikum.

 

Check: Prüfungsordnung
  • Sieht Ihre Prüfungs- oder Studienordnung ein (Pflicht-)Praktikum vor?
  • Welcher Zeitraum wird empfohlen?
  • Welche freiwilligen Praktika möchten Sie ggf. wann zusätzlich machen?
    • Erfahrungspraktikum
    • Berufspraktikum
  • Ansprechpartner*in im Studiengang bzw. Fachbereich
 

Die nachfolgenden Empfehlungen für die Bewerbung gelten auch für ein Auslandspraktikum, wenngleich spezifische und kulturelle Bedingungen zusätzlich zu beachten sind. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Handbuch Auslandspraktikum "Wegweiser für Studierende" und im Internet unter: https://www.uni-bremen.de/career-center/beratung/praktika-im-ausland

Checklisten zum Download