ERASMUS: Lehrende

Dozentenmobilität

Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Lehrende, die Angehörige der Universität Bremen sind, die Möglichkeit, einen Lehrauftrag an einer ERASMUS-Partnerhochschule durchzuführen. Förderberechtigt sind ausdrücklich auch Doktoranden, die in die Lehre einbezogen sind. Nach den Förderrichtlinien kann der Lehraufenthalt zwischen 2 und 60 Tagen liegen. Aufgrund der finanziellen Ausstattung des Programms werden in der Regel 1-2 Wochen finanziert.

Voraussetzung:

  • Vorlage eines gültigen ERASMUS+ -Vertrags mit dem Studiengang der Partnerhochschule für den Zeitraum der Mobilität (hier geht es zur Liste der aktuellen FB 12-Verträge)
  • Absprache mit den Partnern
  • mindestens 8 Stunden Lehre pro Woche

Antrag:

Die Abwicklung des Antrages erfolgt über eine Online-Datenbank und direkt über das International Office. Ansprechpartnerin dort ist Barbara Hasenmüller.