ERASMUS: Lehrende
Dozentenmobilität
Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Lehrende, die Angehörige der Universität Bremen sind, die Möglichkeit, einen Lehrauftrag an einer ERASMUS-Partnerhochschule durchzuführen. Förderberechtigt sind ausdrücklich auch Doktoranden, die in die Lehre einbezogen sind. Nach den Förderrichtlinien kann der Lehraufenthalt zwischen 2 und 60 Tagen liegen. Aufgrund der finanziellen Ausstattung des Programms werden in der Regel 1-2 Wochen finanziert.
Voraussetzung:
- Vorlage eines gültigen ERASMUS+ -Vertrags mit dem Studiengang der Partnerhochschule für den Zeitraum der Mobilität (hier geht es zur Liste der aktuellen FB 12-Verträge)
- Absprache mit den Partnern
- mindestens 8 Stunden Lehre pro Woche
Antrag:
Die Abwicklung des Antrages erfolgt über eine Online-Datenbank und direkt über das International Office. Ansprechpartnerin dort ist Barbara Hasenmüller.