Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Grundsätzliches

An in- oder ausländischen Hochschulen erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen können grundsätzlich nach individueller Prüfung für das Studium an der Universität Bremen anerkannt werden. Formelle Voraussetzung hierfür ist die Immatrikulation im entsprechenden Studiengang an der Universität Bremen.

Hingegen sind Anerkennungen formal nicht möglich, wenn

  • für die anzuerkennende Leistung an der Universität Bremen bereits ein Prüfungsverfahren eröffnet wurde bzw. ein Prüfungsversuch vorausgegangen ist,
  • mit der Anerkennung eine Notenverbesserung einer bereits bestandenen Leistung erzielt werden und/oder
  • die Anerkennung einer Leistung mehrfach für denselben Studiengang an der Universität Bremen erfolgen soll (vgl. Universität Bremen 2018, 3f.).

Verantwortlich für die Prüfung einer möglichen Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sind die jeweiligen Anerkennungsbeauftragten als Vertreter*innen der Prüfungsausschüsse. Die zuständigen Ansprechpersonen am Fachbereich 12 finden Sie hier.

Siehe auch Grundsätze zur Anerkennung und Anrechnung an der Universität Bremen.

Verfahren am Fachbereich 12
  1.  Wenn Sie bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, kontaktieren Sie die/den für Ihren Studiengang/-bereich zuständige*n Anerkennungsbeauftragte*n per E-Mail unter Angabe folgender Informationen:
  • aktueller Studiengang (inkl. Fachsemester) an der Universität Bremen,
  • Hochschule des vorherigen Studiums/Auslandsstudium bzw. Angaben zur beruflichen Praxis, in dessen Rahmen die anzuerkennenden Leistungen zuvor erbracht wurden,
  • Telefonnummer zur kurzfristigen Klärung von Rückfragen,
  • Nachweise über die zuvor erbrachten Leistungen als ein leserliches pdf-Dokument (Transcript of records inkl. Angaben zum ECTS-/CP-Umfang, Modulbeschreibungen, ggf. Praktikumsnachweise, PABO-Auszug bei internem Studiengangswechsel).

Gerne können Sie zur Angabe der Punkte 1-3 auch das Formular „Antrag auf Anerkennung von Leistungen“ von der ZPA-Homepage nutzen. Füllen Sie hierzu den Antrag als pdf-Formular digital aus und senden ihn als Anlage per E-Mail. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Unterschrift noch nicht notwendig. Bitte füllen Sie nicht die Tabelle „Anerkennungsübersicht“ auf S. 4 des Antrags aus. 

Die/Der Anerkennungsbeauftragte prüft nach Eingang Ihrer Anfrage per E-Mail nun inhaltlich, ob und welche von Ihnen bereits erbrachten Leistungen anerkannt werden können. I.d.R. erhalten Sie hierzu eine Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung je nach Anfrageaufkommen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

  1. Im Falle einer möglichen Anerkennung werden Sie aufgefordert, den Antrag auf Anerkennung nun ausgedruckt und unterschrieben inkl. Leistungsnachweisen im Original/als beglaubigte Kopien (s. Antrag auf Anerkennung S. 3) bei der/dem Anerkennungsbeauftragten einzureichen.
  2. Die/der Anerkennungsbeauftragte vervollständigt den Antrag und leitet diesen inkl. aller Anlagen an das ZPA.
  3. Nachdem das ZPA den Anerkennungsantrag auf formale Vollständigkeit geprüft und den Eingang registriert hat, erfolgt die Sachbearbeitung durch die Geschäftsstelle FB 12 & Lehramt.
  4. Das Prüfungsamt teilt Ihnen die finale Anerkennungsentscheidung möglichst innerhalb von vier Wochen mit. Erfolgte Anerkennungen werden in PABO eingetragen und sind für Sie sichtbar.

Hinweis für Studiengänge mit Lehramtsoption: Für regulär im immatrikulierten Studiengang erbrachte Leistungen im Studienbereich „Schlüsselqualifikationen“ (SQ) sind keine separaten Anerkennungsverfahren notwendig. Bitte reichen Sie Ihre Leistung selbstständig beim ZPA zur Eintragung bei PABO ein. Ein Anerkennungsverfahren (wie oben beschrieben) ist nur notwendig, wenn Sie sich Leistungen als SQ anerkennen lassen möchten, die Sie in einem vorherigen Studium erbracht haben.


Verfahrensbesonderheiten am Fachbereich 12 für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen während des Auslandssemesters

Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie planen im Rahmen eines Auslandsstudiums, z.B. Erasmus-Auslandssemester, zu erbringen und anschließend für Leistungen Ihres Studiums an der Universität Bremen anzuerkennen, müssen in einem sogenannten Learning Agreement (before mobily) festgehalten werden. Inwiefern die Studien- und Prüfungsleistungen anerkennungsfähig sind, die Sie im Ausland planen zu absolvieren, ist im Voraus, also vor Beginn des Auslandsaufenthaltes zu klären. Für die inhaltliche Prüfung ist der/die für Ihren Studiengang/-bereich verantwortliche Anerkennungsbeauftragte zuständig.

  1. Prüfung: Kontaktieren Sie in einem ersten Schritt diese*n unter Angabe folgender Informationen per E-Mail und setzen Sie die Erasmus- und Austauschkoordination Lara-Joy Rensen (erasm12uni-bremen.de) unbedingt in CC:
  • aktueller Studiengang (inkl. Fachsemester) an der Universität Bremen,
  • Angaben zum geplanten Auslandsaufenthalt: Land, Hochschule, Zeitraum (WiSe/SoSe XX), Studienniveau zum Zeitpunkt des geplanten Aufenthaltes (Bachelor/Master, Fachsemester)
  • vorausgefülltes Learning Agreement einschließlich Vorauswahl der im Ausland zu studierenden Lehrveranstaltungen/Module inkl. ECTS-/CP-Umfang (Study Plan at the Receiving Institution) sowie vorläufiger Angabe der beabsichtigen Anerkennung (Recognition at the Sending Institution) – halten Sie für die Klärung inhaltlicher Details die Modulbeschreibungen der angebotenen Studieninhalte im Ausland bereit.

Falls Sie ein Mehrfächerstudium/Lehramt studieren und im Ausland Leistungen beider Fächer/mehrere Studienbereiche (Profil-/Komplementärfach bzw. Fachwissenschaft/-didaktik, Erziehungswissenschaft) absolvieren möchten, kontaktieren Sie bitte die/den für den jeweiligen Bereich zuständige*n Anerkennungsbeauftragte*n. 

  1. Anpassungen: Passen Sie bei Bedarf im Anschluss an diese Absprachen die Auswahl der zu studierenden und anzuerkennenden Studien- und Prüfungsleistungen im Learning Agreement an. Auch eine Anerkennung der im Ausland studierten Inhalte als freiwillige Zusatzleistung ist möglich – tragen Sie in diesem Fall „freiwillige Zusatzleitung“ unter Recognition at the Sending Institution ein.
  2. Unterschrift Fachbereich 12: Lassen Sie abschließend das Learning Agreement (per E-Mail als pdf-Anlage/in mobility online als Online-Learning-Agreement) zunächst von der Erasmus- und Austauschkoordination Lara-Joy Rensen (erasm12uni-bremen.de) unterschreiben. Leiten Sie hierfür die per Mail erfolgten Absprachen mit der/dem/den Anerkennungsbeauftragten an erasm12uni-bremen.de weiter, falls die Erasmus- und Austauschkoordination Lara-Joy Rensen nicht ohnehin schon via CC-Funktion in die Absprachen involviert war.
  3. Unterschrift ausländische Hochschule: Lassen Sie das Learning Agreement anschließend von der zuständigen Person der ausländischen Hochschule unterschreiben (per E-Mail als pdf-Anlage/in mobility online als Online-Learning-Agreement).
  4. Änderungen: Jegliche Änderungen am Learning Agreement sind unverzüglich den Anerkennungsbeauftragten sowie der Erasmus- und Austauschkoordination zu melden und in einem neuen Learning Agreement festzuhalten (i.d.R. erfolgt dies nach Studienantritt im Ausland im sog. Learning Agreement during mobility).
  5. Beantragung der Anerkennung: Die formale Anerkennung der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nach Rückkehr aus dem Ausland auf Grundlage der zuletzt im Learning Agreement vereinbarten Leistungen. Dies erfolgt nicht automatisiert, sondern muss von Ihnen beantragt werden. Befolgen Sie hierzu die oben aufgeführten Verfahrensschritte am Fachbereich 12.